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Germanistik in Wien - Das Seminar für Deutsche Philologie und seine Privatdozentinnen (1897–1933)
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II.1.ZwischenUniversität undStaatsverfassung – Habilitationsverfahren inGraz undWien Ihr erstes Gesuch um „Erteilung der Lehrbefugnis für neuere deutsche Litteraturgeschichte“reichteTouaillonam24.Juni1919anderUniversität Graz ein. Dem Schreiben lag eine beglaubigte Kopie ihrer Promotions- urkunde, ihre im selbenMonat erschieneneMonographieDer deutsche Frauenromandes18. Jahrhunderts, einLebenslaufundeinProgrammihrer fürdieerstenSemestergeplantenVorlesungenbei.IngenauerKenntnisder geltendenHabilitationsbestimmungen und vor demHintergrund der im Entstehen begriffenen politischen und rechtlichen Gleichstellung von Frauen undMännern durch die Verfassung der ErstenRepublik erklärte Touaillon, dass sie „somit die Bedingungen erfüllt [habe], welche die Verordnung des k.k.Min. für Kultus uUnterricht vom 11.2.1888, be- treffenddieHabilitierung vonPrivatdozenten, stellt“27. Wie aus einem vonTouaillon am30. Juni 1919 verfasstenNachtrag zumHabilitationsgesuch hervorgeht, versuchte das Professorenkollegium derGrazer philosophischen Fakultät jedoch bereits nach wenigen Tagen denAntragTouaillonsaus formalenGründenzurückzuweisen.Zumeinen wolltemanihrunterHinweisauf ihrenGeburtsortIglau/JihlavainMähren die österreichische Staatsbürgerschaft absprechen;28 darauf antwortete Touaillon,dasssie,dasieals„Frau[…]dieZuständigkeitdesGattenteilt“, „dennochnachDeutschösterreichzuständig“sei.29Zumanderenversuchte das Professorenkollegium darin, dass ihrWohnort nicht Graz, sondern Stainzwar,einenVerstoßgegendieHabilitationsordnungzusehen.30Dem setzteTouaillon folgendeErklärung entgegen: 27 HabilitationsgesuchvonChristineTouaillonvom24.Juni1919;UAG,Phil.Fak., Z. 1529 ex 1918/19. 28 Die österreichische Staatsbürgerschaft war für dieHabilitation zu dieser Zeit ei- gentlich nicht verpflichtend. Erst die ständestaatlicheVerordnung von 1934 än- derte die geltende Habilitationsnorm dahingehend ab, dass der Staatsbürger- schaftsnachweiserbrachtwerdenmusste.VerordnungdesBundesministeriumsfür Unterricht […] vom23.Mai 1934 […]betreffend dieZulassung unddie Lehr- tätigkeit der Privatdozenten andenHochschulen (Habilitationsnorm) (1934). 29 NachtragzumHabilitationsgesuchvom30. Juni1919;UAG,Phil.Fak.,Z.1529 ex 1918/19. 30 Indernoch1919geltendenHabilitationsordnungvom11.Februar1888heißtes in § 14, dass die „venia docendi erlischt, wenn ein Privatdocent […] seinen or- dentlichen Wohnsitz außerhalb des Sitzes der Universität unter solchen Um- ständenverlegt,dassdieregelmäßigeAbhaltungvonVorlesungenseitensdesselben nicht gewärtigt werden kann“.Verordnung desMinisters fürCultus undUnter- II.1. ZwischenUniversität und Staatsverfassung 93
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Germanistik in Wien Das Seminar für Deutsche Philologie und seine Privatdozentinnen (1897–1933)
Title
Germanistik in Wien
Subtitle
Das Seminar für Deutsche Philologie und seine Privatdozentinnen (1897–1933)
Author
Elisabeth Grabenweger
Publisher
De Gruyter Open Ltd
Location
Berlin
Date
2016
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-11-045927-2
Size
15.5 x 23.0 cm
Pages
290
Keywords
German literary studies, literary text, history, first female scholars, Wiener Germanistik, Wissenschaftsgeschichte
Category
Lehrbücher
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