Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Page - 141 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 141 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Image of the Page - 141 -

Image of the Page - 141 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Text of the Page - 141 -

141 Die österreichische Reformdiskussion von 1852 bis zum Ersten Welkrieg Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ Darüber hinaus forderte er, § 134 StPO 1873 mit einem Zusatz zu verse- hen: » Wird die Untersuchung wegen einer strafbaren Handlung ge- führt, welche aus einem widernatürlichen Geschlechtstriebe ( § … des Strafgesetzbuches ) entspringt, oder deuten bei irgend einer strafbaren Handlung Umstände auf das Vorhandensein eines solchen Triebes hin, so darf die Untersuchung des Geisteszu- standes und der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten nicht unterlassen werden. « 560 Der Entwurf Schönborn vermochte in seiner Gesamtheit folglich weder die liberalen Kräfte, noch die Vertreter der konservativen Richtung zu befriedigen.561 Hinsichtlich der Beibehaltung der Strafbarkeit der gleichgeschlecht- lichen Unzucht war die öffentliche Meinung gespalten. » Die Widerna- türlichkeit [ … ] sollte aus dem Strafgesetze wegbleiben. Ekelhaft und strafbar ist verschieden. « 562, kritisierte ein namentlich nicht genann- ter Autor in der » Neuen Freien Presse « vom 17. August 1889. Franz von Gernerth, Richter des Wiener Oberlandesgerichtes, lobte hingegen die Rückkehr zur österreichischen Rechtstradition und damit zur Strafbar- keit für beide Geschlechter. Auch wenn das deutsche Recht nur die wi- dernatürliche Unzucht zwischen Männern bestrafe, » so wollte damit nicht gesagt werden, daß Unzuchtsakte zwi- schen Personen des anderen ( des weiblichen ) Geschlechts nicht auch Strafe verdienten. Allein eine lange Erfahrung ließ es nicht als strafpolitisches Bedürfnis erscheinen, diese Art geschlechtli- cher Verirrung, welche vielleicht in anderen Ländern und unter anderen Sitten vorkommt, mit Strafe zu bedrohen. « 563 Person über 18 Jahren mit einer anderen desselben Geschlechtes von unter 18 Jah- ren begangen wird, ist … zu bestrafen. « Dem Grundgedanken nach wurden Krafft- Ebings Vorschläge durch das StRÄG 1971 – allerdings auf Personen männlichen Geschlechts beschränkt – verwirklicht. 560 Krafft-Ebing Richard von, Conträrsexuale 35. 561 Vgl Kolmer Gustav, Parlament und Verfassung in Österreich IV ( 1907 ) 223. 562 Neue Freie Presse vom 17. August 1889, Nr 8972, 3. 563 Gernerth Franz von, Verbrechen und Vergehen gegen Religion und Sittlichkeit in Österreich-Ungarn, ZStW 1891, 315 ( 323 ).
back to the  book Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Verkehrte Leidenschaft