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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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142 IV. Wunsch nach einem neuen Strafrecht Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ Eine ähnliche Ansicht vertrat der Hof- und Gerichtsadvokat Josef Brzobo- haty. Er äußerte Verwunderung über die Bemerkungen des k.k. obers- ten Sanitätsrates sowie den vom Abgeordneten Vayhinger im Strafge- setzausschuss gestellten Antrag, die widernatürliche Unzucht nur zu bestrafen, wenn durch sie öffentliches Ärgernis erregt worden war. Hin- sichtlich des § 186 des Entwurfs 1889 erachtete Brzobohaty es für verfehlt, dass weder eine Strafober- noch eine Strafuntergrenze angegeben war, somit die verhängte Freiheitsstrafe auch nur einen Tag Gefängnis be- deuten konnte.564 Überwiegend negativ beurteilte der Wiener Jurist Max Breitenstein den Entwurf 1889. Die Unbestimmtheit hinsichtlich der Strafbestim- mung hielt auch er für gänzlich verfehlt, insbesondere bei den Un- zuchtsdelikten: » Gerade bei diesen Delicten liegt in der subjectiven Auffassung des Falles unendlich viel, so dass wir Erkenntnisse erhalten wer- den, die nicht nur in den einzelnen Kronländern oder Kreisge- richten, sondern auch selbst innerhalb eines und desselben Ge- richtssprengels unendlich differieren werden, in Folge dessen das Vertrauen in die Rechtspflege geradezu unter- graben werden muss. « 565 Zu Ende beraten wurde freilich auch der Entwurf 1889 nicht, da das Abgeordnetenhaus mit Kaiserlichem Patent vom 23. Jänner 1891 566 neu- erdings aufgelöst wurde. Am 30. Juni 1891 überreichte Justizminister Schönborn abermals einen Entwurf eines » Strafgesetzes über Verbre- chen, Vergehen und Übertretungen nebst Einführungsgesetz «.567 Der allgemeine Teil und sechs Hauptstücke des besonderen Teils des Ent- wurfs 1891 wurden im Abgeordnetenhaus in zweiter Lesung angenom- men. Der Entwurf 1891 hatte die widernatürliche Unzucht im XII. Haupt- stück als § 202 unter demselben Titel und mit demselben Wortlaut wie der Entwurf 1889 geregelt.568 Auch die Strafdrohung blieb unverändert. 564 Vgl Brzobohaty Josef, Der Entwurf des Strafgesetzes. Vom christlich-socialen Stand- punkte kritisch beleuchtet ( 1890 ) 17. 565 Breitenstein Max, Einige principielle Bedenken gegen den neuen Strafgesetzent- wurf für Oesterreich ( 1890 ) 21 ( Hervorhebung im Original ). 566 Kaiserliches Patent vom 23. Jänner 1891, betreffend die Auflösung des Hauses der Abgeordneten des Reichsrathes und die Vornahme von Neuwahlen, RGBl 1891 / 10. 567 Vgl StenProtAH 30. Sitzung der 11. Session am 30. Juni 1891, 1392. 568 Vgl 210 BlgStenProtAH 11. Session 70.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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