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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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Page - 173 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

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173 Die österreichische Reformdiskussion in der Zwischenkriegszeit Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ männliche wie die weibliche Prostitution. Bei geschlechtlichen Hand- lungen, die durch Gewalt, Ausnützen der Widerstandsunfähigkeit, Be- wusstlosigkeit oder Geisteskrankheit sowie durch Ausbeutung wirt- schaftlicher Abhängigkeit erfolgten, sei nicht zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Akten zu unterscheiden.709 Auch Altmann und Jacob erachteten die Strafdrohung gegen die ein- fache gleichgeschlechtliche Unzucht für entbehrlich, allerdings nur, wenn die Strafdrohung bei Verführung Jugendlicher, Anwendung von Gewalt und bei Betätigungen, die die öffentliche Sittlichkeit verletzten, verschärft würde: » Die Ausübung des gleichgeschlechtlichen Verkehres würde trotz Straflosigkeit doch auf die widernatürlich veranlag- ten Personen beschränkt bleiben, die doch im Bewusstsein der Verkehrtheit ihrer Triebe überwiegend dem Gebot des An- standes folgen und die Öffentlichkeit mit ihrem Treiben ver- schonen würden. « 710 Als willkürlich kritisierte der Jurist Ernst Kronecker die Einschränkung des Entwurfs auf » beischlafähnliche Handlungen «. In puncto » Laster- haftigkeit « und » Verderblichkeit « in physischer und sittlicher Hinsicht seien alle unzüchtigen Handlungen gleich zu werten. Alle auf Erre- gung oder Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichteten Handlun- gen seien daher auch zu strafen. Dadurch erübrige sich nicht zuletzt die » widerwärtige Einzelheiten-Feststellung «. In leichten Fällen könne mit einer Geldstrafe das Auslangen gefunden werden.711 Dementsprechend lautete Kroneckers Abänderungsvorschlag: » Ein Mann, der mit oder an einem anderen Manne eine unzüch- tige Handlung vornimmt, wird mit Gefängnis bestraft. Ein erwachsener Mann, der einen Minderjährigen verführt, mit ihm unzüchtige Handlungen vorzunehmen oder solche zu dul- den, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft. Der verführte Minderjährige bleibt straflos. 709 Vgl Dehnow Fritz, Archiv für Kriminologie ( Kriminal-Anthropologie und Krimina- listik ), Bd 77, 1925, 27 f. 710 Altmann Ludwig / Jacob Siegfried, Kommentar 342 ( Hervorhebung im Original ). 711 Vgl Kronecker Ernst, Abschnitt 21 bis 25, in Aschrott Paul Felix / Kohlrausch Eduard ( hg ), Reform des Strafrechts. Kritische Besprechung des Amtlichen Entwurfs eines Allgemeinen deutschen Strafgesetzbuchs ( 1926 ) 325 ( 328 f ).
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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