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Die österreichische Reformdiskussion in der Zwischenkriegszeit
Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶
männliche wie die weibliche Prostitution. Bei geschlechtlichen Hand-
lungen, die durch Gewalt, Ausnützen der Widerstandsunfähigkeit, Be-
wusstlosigkeit oder Geisteskrankheit sowie durch Ausbeutung wirt-
schaftlicher Abhängigkeit erfolgten, sei nicht zwischen gleich- und
verschiedengeschlechtlichen Akten zu unterscheiden.709
Auch Altmann und Jacob erachteten die Strafdrohung gegen die ein-
fache gleichgeschlechtliche Unzucht für entbehrlich, allerdings nur,
wenn die Strafdrohung bei Verführung Jugendlicher, Anwendung von
Gewalt und bei Betätigungen, die die öffentliche Sittlichkeit verletzten,
verschärft würde:
» Die Ausübung des gleichgeschlechtlichen Verkehres würde
trotz Straflosigkeit doch auf die widernatürlich veranlag-
ten Personen beschränkt bleiben, die doch im Bewusstsein
der Verkehrtheit ihrer Triebe überwiegend dem Gebot des An-
standes folgen und die Öffentlichkeit mit ihrem Treiben ver-
schonen würden. « 710
Als willkürlich kritisierte der Jurist Ernst Kronecker die Einschränkung
des Entwurfs auf » beischlafähnliche Handlungen «. In puncto » Laster-
haftigkeit « und » Verderblichkeit « in physischer und sittlicher Hinsicht
seien alle unzüchtigen Handlungen gleich zu werten. Alle auf Erre-
gung oder Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichteten Handlun-
gen seien daher auch zu strafen. Dadurch erübrige sich nicht zuletzt die
» widerwärtige Einzelheiten-Feststellung «. In leichten Fällen könne mit
einer Geldstrafe das Auslangen gefunden werden.711 Dementsprechend
lautete Kroneckers Abänderungsvorschlag:
» Ein Mann, der mit oder an einem anderen Manne eine unzüch-
tige Handlung vornimmt, wird mit Gefängnis bestraft.
Ein erwachsener Mann, der einen Minderjährigen verführt, mit
ihm unzüchtige Handlungen vorzunehmen oder solche zu dul-
den, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft. Der verführte
Minderjährige bleibt straflos.
709 Vgl Dehnow Fritz, Archiv für Kriminologie ( Kriminal-Anthropologie und Krimina-
listik ), Bd 77, 1925, 27 f.
710 Altmann Ludwig / Jacob Siegfried, Kommentar 342 ( Hervorhebung im Original ).
711 Vgl Kronecker Ernst, Abschnitt 21 bis 25, in Aschrott Paul Felix / Kohlrausch Eduard
( hg ), Reform des Strafrechts. Kritische Besprechung des Amtlichen Entwurfs eines
Allgemeinen deutschen Strafgesetzbuchs ( 1926 ) 325 ( 328 f ).
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Title
- Verkehrte Leidenschaft
- Subtitle
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Author
- Elisabeth Greif
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 478
- Category
- Recht und Politik