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202 V. Das Verfahren
Elisabeth Greif • Verkehrte
Leidenschaft¶
Landesgericht Linz und die Bezirks-Collegialgerichte wurden Staats-
anwälte bestellt.
Die konstitutionelle Phase währte jedoch nur kurz. Die so genann-
ten » Silvesterpatente « vom 31. Dezember 1851 824 hoben die Märzverfas-
sung auf und leiteten die Ära des Neoabsolutismus ein. Gleichzeitig
wurden mit allerhöchstem Kabinettsschreiben » Grundsätze für die
organischen Einrichtungen in den Kronländern des österreichischen
Kaiserstaates « 825 erlassen. Das Kabinettsschreiben stellte Vorgaben auf,
nach denen das Strafrecht und das Strafverfahren fĂĽr die gesamte Mo-
narchie geregelt und mit denen zum Inquisitionsprozess zurĂĽckgekehrt
werden sollte. Der neoabsolutistische Ausschluss des Volkes von der
Staatswillensbildung bedeutete im Strafverfahren das Ende der Laien-
beteiligung.826
Die Geschworenengerichte wurden beseitigt, an ihre Stelle trat ein
Sechsrichter-Kollegium, dessen Entscheidung inappellabel war.827 Eine
824 Kaiserliches Patent, wirksam fĂĽr den ganzen Umfang des Reiches, womit die Ver-
fassungs-Urkunde vom 4. März 1849 ( Nr. 150 des Reichsgesetzblattes ) außer Geset-
zeskraft erklärt, jedoch die Gleichheit aller Staats-Angehörigen vor dem Gesetze,
sowie die Unzulässigkeit und die Abstellung jedes bäuerlichen Unterthänigkeits-
oder Hörigkeits-Verbandes und der damit verbundenen Leistungen ausdrück-
lich bestätiget, ferner für die zunächst wichtigsten und dringendsten Richtun-
gen der organischen Gesetzgebung eine Reihe von Grundsätzen festgestellt, bis
zur Kundmachung der hiernach auszuarbeitenden Gesetze aber die Beobachtung
der dermalen in Wirksamkeit bestehenden Gesetze angeordnet wird, RGBl 1852 / 2.
Das zweite Patent setzte die Grundrechte – mit Ausnahme der religiösen Grund-
rechte – außer Kraft, Kaiserliches Patent, wirksam für Oesterreich ob und unter der
Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska, Istrien, Triest,
Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Lodomerien, Kra-
kau, Bukowina und Dalmatien, wodurch das Patent vom 4. März 1849 ( Nr. 151 des
Reichsgesetzblattes ) und die darin für die genannten Kronländer verkündeten
Grundrechte außer Gesetzeskraft gesetzt, jedoch jede in diesen Kronländern ge-
setzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft in dem Rechte der gemein-
samen öffentlichen Religionsübung, dann in der selbständigen Verwaltung ihrer
Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genusse der fĂĽr ihre Cultus-, Unterrichts-
und Wohltätigkeits-Zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde erhalten
und geschĂĽtzt wird, RGBl 1852 / 3.
825 Allerhöchstes Cabinetschreiben Seiner Majestät des Kaisers an den Minister-Prä-
sidenten, wodurch die fĂĽr die organische Gesetzgebung des Reiches festgestellten
Grundsätze mit dem Auftrage mitgetheilt werden, daß ohne alle Verzögerung von
den Ministerien zu den Arbeiten der AusfĂĽhrung geschritten und die Resultate
sofort Seiner Majestät vorgelegt werden sollen, RGBl 1852 / 4.
826 Vgl Steininger Einhard in Weinzierl Erika / Ardelt Rudolf ( hg ), Justiz VII 21.
827 Kaiserliche Verordnung vom 11. Jänner 1852, giltig für jene Kronländer, in welchen
derzeit noch die provisorische Strafproceß-Ordnung vom 17. Jänner 1850 in Wirk-
samkeit steht, ĂĽber das Verfahren vor den Landesgerichten, welches provisorisch
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Title
- Verkehrte Leidenschaft
- Subtitle
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Author
- Elisabeth Greif
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 478
- Category
- Recht und Politik