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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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254 VI. Veranlassungsgründe der Strafverfahren Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ losen Anzeigen sollte gem § 87 StPO 1873 zwar nachgegangen werden, allerdings nur, wenn sie ausreichende Hinweise enthielten, um die Tat genau zu bezeichnen. Bei den Erhebungen war zudem jegliches Auf- sehen zu vermeiden und die Ehre der angezeigten Person möglichst zu schonen.1059 Wie viele anonyme Anzeigen unzüchtiger Handlungen während des Untersuchungszeitraums tatsächlich die Sicherheitsbe- hörden erreichten, lässt sich dem untersuchten Aktenbestand nicht entnehmen.1060 Polizeiliche Erhebungen und ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft wurden durch namenlose Anzeigen nur in vier Fäl- len veranlasst. In all diesen Fällen richtete sich die anonyme Anzeige gegen bereits einschlägig vorbestrafte Personen, außerdem gelang es den Sicherheitsbehörden im Laufe ihrer Ermittlungen, die Identität der Anzeigenden festzustellen.1061 Die Gründe, die eine Person dazu bewo- gen, ohne Angabe ihres Namens und mitunter durch bloße Andeutun- gen eine andere Person der gleichgeschlechtlichen Unzucht wider die Natur zu beschuldigen, konnten vielfältig sein 1062 und blieben biswei- len unklar.1063 zeige stellt noch in einer weiteren Hinsicht eine Besonderheit dar, da sie nicht an die Sicherheitsbehörde, sondern an die Staatsanwaltschaft in Linz gerichtet war. Unmittelbar an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht ergehende Anzeigen von Privatpersonen sind im Allgemeinen äußerst selten, vgl Kürzinger Josef, Strafan- zeige 15 f. 1059 Vgl Lohsing Ernst, Strafprozeßrecht 3 297; Gleispach Wenzeslaus, Strafverfahren 2 211. 1060 Führte schon nicht jede namentliche Anzeige zur Veranlassung eines Strafverfah- rens, so galt dies nicht minder für anonyme Hinweise. 1061 Auch diesbezüglich stellt die oben erwähnte Anzeige eine Ausnahme dar: Weder gelang es, die Identität der anonym anzeigenden Person auszuforschen, noch wa- ren die Beschuldigten vorbestraft. Allerdings lag in diesem Fall neben der anony- men Anzeige eine Anzeige des Kleinhäuslers Michael K. gegen einen unbekannten Täter vor, die sich mit den in der anonymen Anzeige berichteten Vorgängen zu- mindest teilweise deckte, vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 335, 6 Vr 635 / 28, Species facti vom 4. Februar 1928. 1062 So schienen hinter jenem anonymen Schreiben, das den im Jahr 1911 bereits ein- mal wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht zu einer dreimonatigen schweren Ker- kerstrafe verurteilten Gasthauspächter Martin J. beschuldigte, sich erneut mit jun- gen Burschen abzugeben, vor allem wirtschaftliche Motive zu stehen, worauf der Umstand hinweist, dass sich die Anzeige an die Gewerbebehörde und nicht etwa an die Polizeidirektion oder die Staatsanwaltschaft richtete, vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 370, 8a Vr 193 / 31, Anonyme Anzeige ( undatiert ). Zu möglichen Hintergründen anonymer Anzeigen vgl auch Schneickert Hans, Kriminalcharakterologische Stu- dien. III. Der Denunziant, Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik, Bd 25, 1906, 264 ( 267 f ). 1063 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 391, 6 Vr 915 / 32, Anonyme Anzeige ( undatiert ). Die 66-jährige Offizialswitwe Aloisia Kr., die als Urheberin der anonymen Anzeige aus-
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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