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274 VII. Von der Anzeige zur Anklage
Elisabeth Greif • Verkehrte
Leidenschaft¶
» Fakten « für das Strafverfahren von Bedeutung waren.1162 Die über
Strafanzeigen schlussendlich angefertigten sicherheitsbehördlichen
» Protokolle « sollten » eine möglichst präzise Darstellung des Sachver-
haltes unter Rücksichtnahme auf die gesetzlichen Merkmale der dem
Beschuldigten zur Last gelegten strafbaren Handlung und die Angabe
der Beweismittel, auf welche sich die Anzeige stützt « 1163 enthalten. Meh-
rere mögliche Erzählvarianten verengten sich durch die sicherheitsbe-
hördliche Darstellung auf eine einzige Schilderung, die den Erforder-
nissen entsprechen musste, die das Strafverfahren an einen » wahren «
und glaubwürdigen Sachverhalt stellte.1164 Vom Erfolg dieser Überset-
zungsleistung hing es im Einzelnen ab, ob eine Anzeige ausreichend
plausibel war, um in der Einleitung eines Strafverfahrens zu münden.1165
Der im August 1927 gegen den Marktfahrer Georg G.1166 erstatteten
Anzeige wegen Verdachts der gleichgeschlechtlichen Unzucht etwa
fehlte es letztendlich an der nötigen Plausibilität. Gegenüber der An-
zeigerin Amalia St. sollte Georg G. zwar geäußert haben, dass er mit
» Warmen « 1167 verkehre, auch die Mutter von Amalia St. und deren Un-
termieterin wollten dies gehört haben, » irgendetwas gesehen oder be-
merkt « 1168 hatte aber keine der Frauen. Georg G. bestritt vor der Polizei
sowohl den unzüchtigen Verkehr, als auch darüber angeblich gemachte
Aussagen. Da sich der Verdacht auch durch weitere sicherheitsbehördli-
che Nachforschungen nicht erhärten ließ, wurde die Anzeige gar nicht
erst an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.1169 Im Juli 1928 wurden die
1162 Vgl Naucke Wolfgang in Schönert Jörg ( hg ), Kriminalität 60.
1163 Seefeld Carl, Protokoll 4 38.
1164 Vgl Habermas Rebekka, Diebe 78; Naucke Wolfgang in Schönert Jörg ( hg ), Kriminalität
60. Über die Glaubwürdigkeit von Anzeigen sollte auch die Ausführlichkeit ihres
Inhaltes Aufschluss geben, vgl Lohsing Ernst, Strafprozeßrecht 3 298.
1165 Zur Notwendigkeit der Plausibilität von Anzeigen sowie der Herstellung dieser
Plausibilität vgl Habermas Rebekka, Diebe 78.
1166 Siehe Kapitel VI.
1167 Zum Begriff » Warmer « als Bezeichnung für Homosexuelle vgl Skinner Jody, Warme
Brüder, Kesse Väter. Bezeichnungen für das Homosexuelle im Deutschen, in Ferdi-
nand Ursula / Pretzel Andreas / Seeck Andreas ( hg ), Wissenschaft 113.
1168 OÖLA, BG / LG Linz Sch 366, 12 Vr 1523 / 30, Niederschrift ( undatiert ).
1169 Zur Polizei als Schranke der Strafverfolgung vgl Hanak Gerhard / Pilgram Arno, Sicher-
heitsbericht 22 sowie auch Kürzinger Josef, Strafanzeige 11. Wie häufig Anzeigen nicht
einmal die Staatsanwaltschaft erreichten, lässt sich aus dem hier untersuchten Ak-
tenmaterial nicht schließen. Die Ermittlungen gegen Georg G. aus den Jahren 1927
und 1928 waren dem Akt gegen den neunzehnjährigen Gärtner Adolf H. beigeschlos-
sen, der Georg G. beschuldigte, an ihm unsittliche Handlungen begangen zu haben,
vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 366, 12 Vr 1523 / 30, Niederschrift vom 19. September 1930.
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Title
- Verkehrte Leidenschaft
- Subtitle
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Author
- Elisabeth Greif
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 478
- Category
- Recht und Politik