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Das Suchen und Finden von Beweisen
Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶
Tatortskizzen, Fußspuren und Fingerabdrücke, deren Nachweis die
entsprechenden Abhandlungen breiten Raum widmeten,1207 spielten
als Beweismittel bei gleichgeschlechtlicher Unzucht allerdings nur eine
sehr geringe Rolle.1208 Auch der menschliche Körper selbst schied als Be-
weismittel weitestgehend aus, da sich der Unzuchtsverkehr nicht – wie
früher angenommen – in ihn einschrieb. Doch gab es immerhin Spuren
körperlicher Herkunft, die auf unzüchtige Handlungen verwiesen: Blut
und Samen galten als körperliche Substanzen, die auch oder gerade
mit Sittlichkeitsdelikten in Verbindung gebracht wurden, wobei es sich
freilich vorrangig um Spuren männlicher Sexualdelinquenz handelte.1209
Blut und Samen waren außerdem flüchtige Zeichen. Wurden sie nicht
» dringlich behandelt « 1210, gingen sie als Beweismittel verloren. Fanden
Erhebungen erst geraume Zeit nach den angeblichen Unzuchtshandlun-
gen statt, entdeckten die Sicherheitsbehörden daher nur selten sicht-
bare Spuren gleichgeschlechtlicher Unzucht.1211 Als Gendarmerie und
Bezirksgericht Engelhartszell über zwei Jahre nach der Anzeige gegen
1207 Hinweise zum Verfertigen von Tatortskizzen finden sich etwa bei Bauer Richard,
Einige Worte über die Wichtigkeit des Lokalaugenscheines im strafgerichtlichen
Vorverfahren, Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik, Bd 15, 1904,
343; zur Sicherung von Fußspuren Anuschat Erich, Die Photographie von Fußspu-
ren und ihre Verwertung für gerichtliche Zwecke, Archiv für Kriminal-Anthropo-
logie und Kriminalistik, Bd 16, 1904, 73; zu Fingerabdrücken Heindl Robert, Die Fi-
xierung von Fingerabdruckspuren am Tatort, Archiv für Kriminal-Anthropologie
und Kriminalistik, Bd 46, 1912, 220 sowie Rubner Josef, Ein neues Verfahren zur Auf-
nahme von Fingerabdrücken am Tatort, Archiv für Kriminal-Anthropologie und
Kriminalistik, Bd 49, 1912, 258.
1208 Eine ausführlichere Beschreibung des » Tatortes « sowie der dort aufgefundenen
Spuren ( Fußspuren, niedergedrücktes Gras ) findet sich etwa in OÖLA, BG / LG Linz
Sch 344, 11 Vr 858 / 29, Anzeige vom 4. Juni 1929.
1209 Eine Ausnahme stellte der Fall der zwölfjährigen Maria D. und der 17-jährigen Ma-
ria H. dar. Hier handelte es nicht um durch ( gewaltsame ) sexuelle Handlungen
vergossenes Blut, sondern um Menstruationsblut, das Maria D. anlässlich eines
Unzuchtsaktes mit Maria H. gesehen haben wollte, vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 310,
Vr VI E 429 / 25, Vernehmung der Beschuldigten vom 2. April 1925. Vgl dazu Greif
Elisabeth, » Unzüchtige Umarmungen « – Weibliche gleichgeschlechtliche Unzucht
in der Zwischenkriegszeit, juridikum 2014, 291 ff.
1210 Gross Hans / Höpler Erwein, Handbuch für Untersuchungsrichter als System der Kri-
minalistik II 7 ( 1922 ) 735.
1211 Franziska W., die den Hilfsarbeiter Engelbert E. beschuldigte, sich an ihrem geistig
beeinträchtigten Bruder Franz W. vergangen und ihn auch zu Analverkehr miss-
braucht zu haben, hatte nach eigener Aussage fünf Wochen vor der Anzeige auf
dem Leintuch im Bett ihres Bruders Blutstropfen entdeckt, deren Herkunft sie sich
damals nicht erklären konnte. Die Spuren hatten sich freilich nicht erhalten, vgl
OÖLA, BG / LG Linz Sch 355, 12 Vr 142 / 30, Zeugenvernehmung vom 31. Jänner 1930.
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Title
- Verkehrte Leidenschaft
- Subtitle
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Author
- Elisabeth Greif
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 478
- Category
- Recht und Politik