Page - 306 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Image of the Page - 306 -
Text of the Page - 306 -
306 VII. Von der Anzeige zur Anklage
Elisabeth Greif • Verkehrte
Leidenschaft¶
wesen war, dass sie sich durch die Unzuchtshandlungen strafbar ma-
chen konnten.1355
Die Beschuldigten wurden darüber befragt, ob es bei ihnen zum Sa-
menerguss gekommen war, ob ihnen der Verkehr » wohlgethan « 1356 hatte,
ob sie geschlechtliche Befriedigung erlangt hatten oder ihr Vorhaben
schlussendlich gar nicht ausführen konnten. Nicht nur die unzüchti-
gen Handlungen selbst interessierten: Um das Vorliegen eines entspre-
chenden Vorsatzes nachzuweisen, wurde auch nach Hinweisen darauf
geforscht, dass sich Beschuldigte » mit diesem Tun geschlechtlich erre-
gen « 1357 wollten, Handlungen » zur Befriedigung [ der ] Lüste « 1358 vornah-
men oder hofften, sich durch ihr Tun » geschlechtlich zu befriedigen « 1359.
Der 39-jährige Schneidermeister Josef St. äußerte sich schlicht, er habe
sich schon lange zu dem 27-jährigen Knecht Alois V. hingezogen gefühlt.
Anlässlich einer gemeinsamen Heimfahrt » wurde [ s ]ein Verlangen nach
Befriedigung [ s ]einer Geschlechtslust mit V. übermächtig « 1360. Den Straf-
verfolgungsbehörden ging es bei derlei Aussagen nicht nur um die ge-
schlechtliche Erregung der jeweiligen Befragten, sondern auch um die
etwaiger Mitbeteiligter. Dem 20-jährigen Bauerssohn Johann M. wurde
die Duldung unzüchtiger Handlungen des 35-jährigen Lehrers Johann
P. vorgeworfen. Johann M. sagte aus, nicht nur er habe » infolge der Ma-
nipulationen P.s « 1361 Samenerguss gehabt, auch Johann P. sei » sinnlich
erregt « 1362 gewesen. Dagegen gab der 34-jährige Meßner und Hausdiener
Rudolf K. an, er selbst habe zwar das Glied des 25-jährigen Hilfsarbeiters
1355 So gab etwa der 15-jährige Knecht Josef B., dem Unzucht mit seinem 18-jährigen
Mitknecht Karl M. vorgeworfen wurde an, er habe » eine derartige geschlechtliche
Befriedigung « zwar für » unsittlich «, nicht jedoch für strafbar gehalten, vgl OÖLA,
BG / LG Linz Sch 388, 9 Vr 627 / 32, Vernehmung des Beschuldigten vom 11. April 1932.
1356 OÖLA, BG / LG Linz Sch 343, 13 Vr 810 / 29, Vernehmung des Beschuldigten vom
24. Oktober 1928.
1357 OÖLA, BG / LG Linz Sch 340, 6 Vr 634 / 29, Vernehmung des Beschuldigten vom
25. April 1929.
1358 OÖLA, BG / LG Linz Sch 356, 6 Vr 312 / 30, Vernehmung des Beschuldigten vom
17. März 1930.
1359 OÖLA, BG / LG Linz Sch 504, 6 Vr 1348 / 37, Vernehmung des Beschuldigten vom
15. Juni 1937.
1360 OÖLA, BG / LG Linz Sch 512, 6 Vr 1595 / 37, Vernehmung des Beschuldigten vom
27. November 1937.
1361 OÖLA, BG / LG Linz Sch 339, 6 Vr 449 / 29, Vernehmung des Beschuldigten vom 2. Ap-
ril 1929.
1362 OÖLA, BG / LG Linz Sch 339, 6 Vr 449 / 29, Vernehmung des Beschuldigten vom 2. Ap-
ril 1929. Siehe auch OÖLA, BG / LG Linz Sch 339, 13 Vr 450 / 29, Vernehmung des Be-
schuldigten vom 2. April 1929.
back to the
book Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Title
- Verkehrte Leidenschaft
- Subtitle
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Author
- Elisabeth Greif
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 478
- Category
- Recht und Politik