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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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306 VII. Von der Anzeige zur Anklage Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ wesen war, dass sie sich durch die Unzuchtshandlungen strafbar ma- chen konnten.1355 Die Beschuldigten wurden darüber befragt, ob es bei ihnen zum Sa- menerguss gekommen war, ob ihnen der Verkehr » wohlgethan « 1356 hatte, ob sie geschlechtliche Befriedigung erlangt hatten oder ihr Vorhaben schlussendlich gar nicht ausführen konnten. Nicht nur die unzüchti- gen Handlungen selbst interessierten: Um das Vorliegen eines entspre- chenden Vorsatzes nachzuweisen, wurde auch nach Hinweisen darauf geforscht, dass sich Beschuldigte » mit diesem Tun geschlechtlich erre- gen « 1357 wollten, Handlungen » zur Befriedigung [ der ] Lüste « 1358 vornah- men oder hofften, sich durch ihr Tun » geschlechtlich zu befriedigen « 1359. Der 39-jährige Schneidermeister Josef St. äußerte sich schlicht, er habe sich schon lange zu dem 27-jährigen Knecht Alois V. hingezogen gefühlt. Anlässlich einer gemeinsamen Heimfahrt » wurde [ s ]ein Verlangen nach Befriedigung [ s ]einer Geschlechtslust mit V. übermächtig « 1360. Den Straf- verfolgungsbehörden ging es bei derlei Aussagen nicht nur um die ge- schlechtliche Erregung der jeweiligen Befragten, sondern auch um die etwaiger Mitbeteiligter. Dem 20-jährigen Bauerssohn Johann M. wurde die Duldung unzüchtiger Handlungen des 35-jährigen Lehrers Johann P. vorgeworfen. Johann M. sagte aus, nicht nur er habe » infolge der Ma- nipulationen P.s « 1361 Samenerguss gehabt, auch Johann P. sei » sinnlich erregt « 1362 gewesen. Dagegen gab der 34-jährige Meßner und Hausdiener Rudolf K. an, er selbst habe zwar das Glied des 25-jährigen Hilfsarbeiters 1355 So gab etwa der 15-jährige Knecht Josef B., dem Unzucht mit seinem 18-jährigen Mitknecht Karl M. vorgeworfen wurde an, er habe » eine derartige geschlechtliche Befriedigung « zwar für » unsittlich «, nicht jedoch für strafbar gehalten, vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 388, 9 Vr 627 / 32, Vernehmung des Beschuldigten vom 11. April 1932. 1356 OÖLA, BG / LG Linz Sch 343, 13 Vr 810 / 29, Vernehmung des Beschuldigten vom 24. Oktober 1928. 1357 OÖLA, BG / LG Linz Sch 340, 6 Vr 634 / 29, Vernehmung des Beschuldigten vom 25. April 1929. 1358 OÖLA, BG / LG Linz Sch 356, 6 Vr 312 / 30, Vernehmung des Beschuldigten vom 17. März 1930. 1359 OÖLA, BG / LG Linz Sch 504, 6 Vr 1348 / 37, Vernehmung des Beschuldigten vom 15. Juni 1937. 1360 OÖLA, BG / LG Linz Sch 512, 6 Vr 1595 / 37, Vernehmung des Beschuldigten vom 27. November 1937. 1361 OÖLA, BG / LG Linz Sch 339, 6 Vr 449 / 29, Vernehmung des Beschuldigten vom 2. Ap- ril 1929. 1362 OÖLA, BG / LG Linz Sch 339, 6 Vr 449 / 29, Vernehmung des Beschuldigten vom 2. Ap- ril 1929. Siehe auch OÖLA, BG / LG Linz Sch 339, 13 Vr 450 / 29, Vernehmung des Be- schuldigten vom 2. April 1929.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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