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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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343 Sprechen vor Gericht Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ Fernbleiben der oder des Angeklagten die Hauptverhandlung entweder in Abwesenheit vorgenommen oder die nicht Erschienenen vorgeführt würden. Verhaftete Angeklagte waren in das Gefängnis des Gerichtshofs zu überstellen, bei dem die Hauptverhandlung stattfand. Im vereinfach- ten Verfahren, das keine Anklageschrift kannte, war die den Beschuldig- ten zur Last gelegte Tat in der Vorladung deutlich zu bezeichnen. Die Beschuldigten wurden aufgefordert, Beweismittel für ihre Verteidigung entweder zur Verhandlung mitzubringen oder dem Gericht so rechtzeitig anzuzeigen, dass dieses ihre Herbeischaffung veranlassen konnte. Au- ßerdem war im vereinfachten Verfahren ein Verteidiger namhaft zu ma- chen. Anträge auf Vorladung von Zeuginnen und Zeugen sowie Sachver- ständigen stellte der Ankläger in der Anklageschrift, den Beschuldigten stand dafür der Einspruch zur Verfügung. Über den Einspruch hatte das Oberlandesgericht zu entscheiden.1558 Nach Überreichung der Anklage- schrift und allfälliger Entscheidung über einen Einspruch konnten so- wohl Ankläger als auch Angeklagte die Vorladung von Zeuginnen, Zeu- gen und Sachverständigen beim Vorsitzenden des Verfahrens beantragen. Obwohl die Hauptverhandlung eigentlich erst durch das Zusammen- wirken von Gericht und Parteien ihre Gestalt finden sollte,1559 legte das Prozessrecht die Sprechkonstellationen während des Verfahrens weitge- hend fest: Sowohl die Mindestanzahl der Anwesenden 1560 als auch ge- wisse Redeabfolgen waren gesetzlich vorgegeben.1561 Darüber hinaus lag es am Vorsitzenden zu bestimmen, welchen Gang die Hauptverhandlung nahm.1562 Er eröffnete und schloss das Verfahren, traf kraft seiner dis- kretionären Gewalt die konkreten Anordnungen, welche Personen und wann sie zu sprechen hatten und verkündete die gerichtlichen Entschei- 1558 Im gesamten Untersuchungszeitraum erhoben lediglich sechs Beschuldigte Ein- spruch gegen die Anklage, siehe vorne. In zwei Fällen wurde gleichzeitig die Ein- vernahme von Zeuginnen oder Zeugen beantragt ( vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 477, 6 Vr 816 / 36; OÖLA, BG / LG Linz Sch 353, 11 Vr 1923 / 29, Einspruch vom 24. Jänner 1930 ). 1559 Vgl Glaser Julius, Handbuch II 498. 1560 So hatte bei einer Hauptverhandlung jedenfalls die erforderliche Anzahl an Rich- tern, der Ankläger, ein Schriftführer und der oder die Angeklagte anwesend zu sein. Die Abwesenheit eines Richters oder Angeklagten begründete gem § 281 Z 1 und 3 StPO 1873 Nichtigkeit des Verfahrens. 1561 Vgl Morlok Martin / Kölbel Ralf, Zur Herstellung von Recht: Forschungsstand und rechtstheoretische Implikationen ethnomethodologischer ( Straf- ) Rechtssoziolo- gie, Zeitschrift für Rechtssoziologie 2000, 387 ( 394 ). 1562 Vgl dazu Caspari Rolf, Beobachtungen zur Thematisierung der Kommunikation in deutschen Strafprozeßordnungen des 19. Und 20. Jahrhunderts, in Moser Hugo ( hg ), Sprachwandel und Sprachgeschichtsschreibung ( 1977 ) 205 ( 209 ).
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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