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Urteil
Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶
desgericht Linz fungierten vor und nach 1934 dieselben Personen als
Berufsrichter im schöffengerichtlichen wie auch im vereinfachten Ver-
fahren.1679
Zeitabschnitt Mittlere Dauer des verhängten Strafmaßes
gerundet auf ganze Tage
Einzelrichter Schöffensenat Jugendsenat
1918–1933 73 106 61
1934–1938 103 122(
160 1680 ) 101
Gesamt 85 110(
118 ) 73
Tabelle 6: Mittleres Strafmaß in Tagen nach Gericht – Erste Republik und austrofaschistische
Ära, Quelle: ÖOLA, BG / LG Linz Sch 425–516
Der Anstieg des verhängten Strafmaßes und die Zunahme unbeding-
ter Verurteilungen in Unzuchtsverfahren ist damit wohl auf das ge-
sellschaftliche und politische Klima des Austrofaschismus und eine
stärkere Orientierung an der Sexualmoral der katholischen Kirche zu-
rĂĽckzufĂĽhren.1681 Wo Laienrichter an der Urteilsfindung beteiligt waren,
1679 Welche Auswirkung die Veränderung des Gerichtsverfassungsrechts im Austro-
faschismus ( siehe Kapitel VI ) allgemein auf die judizielle Praxis hatte, ist bislang
noch unerforscht. Dazu auch Reiter-Zatloukal Ilse, Verwaltungs- und justizge-
schichtliche Forschungsdesiderate 1933–1938, in Wenninger Florian / Dreidemy Lucile
( hg ), Das Dollfuß / Schuschnigg-Regime 1933–1938. Vermessung eines Forschungs-
feldes ( 2013 ) 429 ( 440 ).
1680 Dieser Wert ergibt sich bei BerĂĽcksichtigung des ĂĽber Karl O. wegen Notzucht, be-
gangen an einem noch nicht vierzehn Jahre alten Mädchen und gleichgeschlecht-
licher Unzucht, begangen an ihrem zehnjährigen Bruder verhängten Strafmaßes
von schwerem Kerker in der Dauer von fĂĽnf Jahren, vgl OĂ–LA, BG / LG Linz Sch 496,
6 Vr 448 / 37, Urteil vom 24. März 1937. Ein derart hohes Strafmaß wurde im gesam-
ten Untersuchungszeitraum allerdings nur ein einziges Mal verhängt. Es erklärt
sich durch das Zusammentreffen von zwei » Sittlichkeitsverbrechen « und ist nicht
charakteristisch fĂĽr den generellen Anstieg des StrafmaĂźes bei gleichgeschlecht-
licher Unzucht.
1681 Dies äußerte sich etwa in der Verordnung der Bundesregierung vom 26. Mai 1933
zum Schutze der Sittlichkeit und Volksgesundheit, BGBl 1933 / 219 oder im dras-
tischen Anstieg der Verurteilungen wegen » Abtreibung der Leibesfrucht « nach
§§ 144 ff StG 1852: Die Zahl der Verurteilungen stieg von 681 im Jahr 1934 auf 1031
im Jahr 1936 an, vgl Bundesamt fĂĽr Statistik ( hg ), Handbuch fĂĽr den Bundesstaat
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Title
- Verkehrte Leidenschaft
- Subtitle
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Author
- Elisabeth Greif
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 478
- Category
- Recht und Politik