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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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363 Urteil Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ desgericht Linz fungierten vor und nach 1934 dieselben Personen als Berufsrichter im schöffengerichtlichen wie auch im vereinfachten Ver- fahren.1679 Zeitabschnitt Mittlere Dauer des verhängten Strafmaßes gerundet auf ganze Tage Einzelrichter Schöffensenat Jugendsenat 1918–1933 73 106 61 1934–1938 103 122( 160 1680 ) 101 Gesamt 85 110( 118 ) 73 Tabelle 6: Mittleres Strafmaß in Tagen nach Gericht – Erste Republik und austrofaschistische Ära, Quelle: ÖOLA, BG / LG Linz Sch 425–516 Der Anstieg des verhängten Strafmaßes und die Zunahme unbeding- ter Verurteilungen in Unzuchtsverfahren ist damit wohl auf das ge- sellschaftliche und politische Klima des Austrofaschismus und eine stärkere Orientierung an der Sexualmoral der katholischen Kirche zu- rückzuführen.1681 Wo Laienrichter an der Urteilsfindung beteiligt waren, 1679 Welche Auswirkung die Veränderung des Gerichtsverfassungsrechts im Austro- faschismus ( siehe Kapitel VI ) allgemein auf die judizielle Praxis hatte, ist bislang noch unerforscht. Dazu auch Reiter-Zatloukal Ilse, Verwaltungs- und justizge- schichtliche Forschungsdesiderate 1933–1938, in Wenninger Florian / Dreidemy Lucile ( hg ), Das Dollfuß / Schuschnigg-Regime 1933–1938. Vermessung eines Forschungs- feldes ( 2013 ) 429 ( 440 ). 1680 Dieser Wert ergibt sich bei Berücksichtigung des über Karl O. wegen Notzucht, be- gangen an einem noch nicht vierzehn Jahre alten Mädchen und gleichgeschlecht- licher Unzucht, begangen an ihrem zehnjährigen Bruder verhängten Strafmaßes von schwerem Kerker in der Dauer von fünf Jahren, vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 496, 6 Vr 448 / 37, Urteil vom 24. März 1937. Ein derart hohes Strafmaß wurde im gesam- ten Untersuchungszeitraum allerdings nur ein einziges Mal verhängt. Es erklärt sich durch das Zusammentreffen von zwei » Sittlichkeitsverbrechen « und ist nicht charakteristisch für den generellen Anstieg des Strafmaßes bei gleichgeschlecht- licher Unzucht. 1681 Dies äußerte sich etwa in der Verordnung der Bundesregierung vom 26. Mai 1933 zum Schutze der Sittlichkeit und Volksgesundheit, BGBl 1933 / 219 oder im dras- tischen Anstieg der Verurteilungen wegen » Abtreibung der Leibesfrucht « nach §§ 144 ff StG 1852: Die Zahl der Verurteilungen stieg von 681 im Jahr 1934 auf 1031 im Jahr 1936 an, vgl Bundesamt für Statistik ( hg ), Handbuch für den Bundesstaat
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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