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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft 367 ¶ IX. Rechtsmittel und Gnadengesuche A. Einleitung Am 26. April 1930 verurteilte das Landesgericht Linz den achtzehnjähri- gen Knecht Franz A. wegen wiederholter Unzucht wider die Natur mit dem 57-jährigen beschäftigungslosen Steinarbeiter Josef W. zu einer unbedingten Strafe von drei Monaten strengem Arrest. Als Strafmilde- rungsgründe führte das Urteil das jugendliche Alter des Angeklagten, sein Geständnis, die Verführung durch den älteren Josef W. und die bis- herige Unbescholtenheit an. Dennoch erachtete es die Voraussetzungen für eine bedingte Verurteilung als nicht gegeben: Schon in der Schule sei Franz A. lügenhaft und gleichgültig gegenüber Strafen gewesen, seine bisherigen Dienstgeber schilderten ihn als » frech, faul, roh und ungehorsam «. In der Hauptverhandlung habe er zwar gestanden, aber nur zurückhaltend und zögernd. Zu den unzüchtigen Akten selbst habe sich Franz A. schließlich » materieller Vorteile wegen « hergegeben.1683 Der Bäckergehilfe Emil B. und der Knecht Karl H. waren gleichfalls we- gen widernatürlicher Unzucht mit Josef W. angeklagt. Beide waren etwa zwei Jahre älter als Franz A., wurden aber jeweils nur zu einer beding- ten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt.1684 Diesen Ausspruch des Gerichts, nach dem für ihn » das jugendliche Alter eigentlich [ als ] eine Strafverschärfung und nicht wie es das Jugendgerichtsgesetz will, die Jugend als besonderen Milderungsgrund anzunehmen « 1685 sei, wollte Franz A. nicht unwidersprochen hinnehmen. Er erhob gegen die Ent- scheidung des Landesgerichtes Linz ein Rechtsmittel. Dies ermöglichte es Franz A. nicht nur, das erstinstanzliche Urteil zu kritisieren und dem höherinstanzlichen Gericht eine eigene Darstellung der » Geschichte « vorzulegen: Durch die Berufung wurde auch die Rechtskraft und damit die Endgültigkeit des erstinstanzlichen Ausspruches hinausgeschoben. 1683 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 358, 13 Vr 471 / 30, Urteil vom 26. April 1930. 1684 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 356, 11 Vr 302 / 30, Urteil vom 21. März 1930 sowie Urteil vom 11. April 1930. 1685 OÖLA, BG / LG Linz Sch 358, 13 Vr 471 / 30, Berufungsausführung ( undatiert ).
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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