Page - 367 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Image of the Page - 367 -
Text of the Page - 367 -
Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft 367
¶
IX. Rechtsmittel und Gnadengesuche
A. Einleitung
Am 26. April 1930 verurteilte das Landesgericht Linz den achtzehnjähri-
gen Knecht Franz A. wegen wiederholter Unzucht wider die Natur mit
dem 57-jährigen beschäftigungslosen Steinarbeiter Josef W. zu einer
unbedingten Strafe von drei Monaten strengem Arrest. Als Strafmilde-
rungsgründe führte das Urteil das jugendliche Alter des Angeklagten,
sein Geständnis, die Verführung durch den älteren Josef W. und die bis-
herige Unbescholtenheit an. Dennoch erachtete es die Voraussetzungen
für eine bedingte Verurteilung als nicht gegeben: Schon in der Schule
sei Franz A. lügenhaft und gleichgültig gegenüber Strafen gewesen,
seine bisherigen Dienstgeber schilderten ihn als » frech, faul, roh und
ungehorsam «. In der Hauptverhandlung habe er zwar gestanden, aber
nur zurückhaltend und zögernd. Zu den unzüchtigen Akten selbst habe
sich Franz A. schließlich » materieller Vorteile wegen « hergegeben.1683
Der Bäckergehilfe Emil B. und der Knecht Karl H. waren gleichfalls we-
gen widernatürlicher Unzucht mit Josef W. angeklagt. Beide waren etwa
zwei Jahre älter als Franz A., wurden aber jeweils nur zu einer beding-
ten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt.1684 Diesen Ausspruch des
Gerichts, nach dem für ihn » das jugendliche Alter eigentlich [ als ] eine
Strafverschärfung und nicht wie es das Jugendgerichtsgesetz will, die
Jugend als besonderen Milderungsgrund anzunehmen « 1685 sei, wollte
Franz A. nicht unwidersprochen hinnehmen. Er erhob gegen die Ent-
scheidung des Landesgerichtes Linz ein Rechtsmittel. Dies ermöglichte
es Franz A. nicht nur, das erstinstanzliche Urteil zu kritisieren und dem
höherinstanzlichen Gericht eine eigene Darstellung der » Geschichte «
vorzulegen: Durch die Berufung wurde auch die Rechtskraft und damit
die Endgültigkeit des erstinstanzlichen Ausspruches hinausgeschoben.
1683 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 358, 13 Vr 471 / 30, Urteil vom 26. April 1930.
1684 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 356, 11 Vr 302 / 30, Urteil vom 21. März 1930 sowie Urteil
vom 11. April 1930.
1685 OÖLA, BG / LG Linz Sch 358, 13 Vr 471 / 30, Berufungsausführung ( undatiert ).
back to the
book Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Title
- Verkehrte Leidenschaft
- Subtitle
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Author
- Elisabeth Greif
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 478
- Category
- Recht und Politik