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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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377 Berufungen an das Oberlandesgericht Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ der Hauptstrafe oder dass die Untersuchungshaft angerechnet oder nicht angerechnet worden beziehungsweise in welchem Umfang die Anrechnung erfolgt war.1722 Die Berufung war an das Oberlandesgericht zu richten. Zur ihrer Er- hebung waren all jene Personen berechtigt, die auch die Nichtigkeits- beschwerde ergreifen konnten. Stand der beschwerdeführenden Person das Anfechtungsrecht nicht oder nicht mehr zu, oder fehlte in der Beru- fungsausführung die bestimmte Bezeichnung der Beschwerdepunkte, so hatte das Oberlandesgericht die Berufung sogleich als unzulässig zu verwerfen. Über zulässige Berufungen entschied das Oberlandesge- richt in der Sache selbst, wobei es an sämtliche Tatsachenfeststellungen des Erstgerichtes gebunden war.1723 Wurde gegen ein Urteil neben der Berufung auch eine Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, so entschied der Oberste Gerichtshof auch über die Berufung.1724 Besondere Regelungen galten im Jugendstrafverfahren. Gem § 41 Abs 1 JGG 1928 war die Berufung gegen die Verhängung einer unbe- stimmten Strafe nach § 12 Abs 1 JGG 1928 zum Vorteil der Angeklagten in jedem Fall zulässig. Zum Nachteil der Angeklgaten konnte dagegen nur dann Berufung erhoben werden, wenn das Mindestmaß der Strafe ein Jahr und das Höchstmaß die Hälfte des gesetzlichen Höchstmaßes nicht erreichte. Während die Nichtanwendung des § 12 Abs 1 JGG 1928 mittels Berufung nicht geltend gemacht werden konnte, stand gegen die Nichtanwendung des Aufschubs des Ausspruches über die Strafe nach § 13 JGG 1928 den Angeklagten und gegen die Anwendung dieser Bestimmung dem Staatsanwalt das Berufungsrecht zu.1725 Obwohl das Rechtsmittel der Berufung die Angeklagten insgesamt vor geringere inhaltliche und formale Herausforderungen stellte als die Nichtigkeitsbeschwerde und weniger finanziellen Aufwand bedeutete, da die Mitwirkung eines Verteidigers bei der Berufung nicht zwingend vorgesehen war,1726 ergriffen es nur zwölf der wegen gleichgeschlechtli- 1722 Vgl Gleispach Wenzeslaus, Strafverfahren 2 288. 1723 Vgl Gleispach Wenzeslaus, Strafverfahren 2 291. 1724 Verwarf der Oberste Gerichtshof allerdings die Beschwerde gegen die Zurückwei- sung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch das erstinstanzliche Gericht, erkannte er auch nicht über eine mit der Nichtigkeitsbeschwerde verbundene Berufung, sondern übersandte die Akten an das zuständige Oberlandesgericht ( § 2 Gesetz vom 31. December 1877 ). 1725 Siehe dazu Lohsing Ernst, Strafprozeßrecht 3 491 f; Kadečka Ferdinand, Jugendge- richtsgesetz 187 ff. 1726 Vgl Lohsing Ernst, Strafprozeßrecht 3 490.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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