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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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382 IX. Rechtsmittel und Gnadengesuche Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ 1918 bis 1926 wurden lediglich drei wegen des Ausspruchs über die Schuld bekämpft. Trotz voller Berufung blieben die Möglichkeiten für Berufungswerber äußerst gering, das zweitinstanzliche Gericht von ih- rer gegen die vom Erstrichter als feststehend angenommenen » Tatsa- chen « gerichteten Erzählung zu überzeugen. In keinem der drei Fälle erachtete der Berufungssenat die erstrichterlichen Feststellungen als widerlegt.1745 Aussichtsreicher waren Berufungen, die sich gegen den Ausspruch über die Strafe richteten. So gab das Landesgericht Linz ei- ner Berufung wegen Nichtanwendung der bedingten Verurteilung und einer Berufung gegen die Strafbemessung statt. Der Umstand, dass der gerade neunzehnjährige Wehrmann Karl E. strafrechtlich unbe- scholten gewesen war, » geringe[ . ] Einsicht über die Tragweite seiner Handlung « 1746 hatte und außerdem zu den unzüchtigen Taten verleitet worden war, rechtfertigte nach Ansicht des Berufungssenats, die Voll- ziehung der durch den Einzelrichter verhängten Freiheitsstrafe für die Dauer eines Probejahres auszusetzen. Im Fall des Landwirts Heinrich N. gelangte der Berufungssenat zu dem Schluss, dass N. homosexuell veranlagt sei und diese Veranlagung einem Strafausschließungsgrund zumindest sehr nahe komme. Außerdem sei » an dem Objekte der Tat, dem stellenlosen Kellner Rudolf K., der sich offenbar nur in erpresseri- scher Absicht dem Angeklagten näherte, [ . ] sittlich nichts mehr zu ver- derben « 1747 gewesen. Die im vereinfachten Verfahren verhängte dreimo- natige schwere Kerkerstrafe wurde daher in eine strenge Arreststrafe umgewandelt. 1745 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 301, Vr II E 1042 / 23, Berufungsentscheidung vom 17. De- zember 1923; OÖLA, BG / LG Linz Sch 305, Vr VI E 460 / 24, Berufungsentscheidung vom 14. Juli 1924; OÖLA, BG / LG Linz Sch 314, Vr VI E 832 / 26, Berufungsentschei- dung vom 10. Jänner 1927. 1746 OÖLA, BG / LG Linz Sch 288, Vr II E 1045 / 21, Berufungsentscheidung vom 14. Au- gust 1922. 1747 OÖLA, BG / LG Linz Sch 305, Vr VI E 460 / 24, Berufungsentscheidung vom 14. Juli 1924. Die Berufung von Heinrich N. richtete sich gegen den Ausspruch über die Schuld und gegen die Strafbemessung.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Title
Verkehrte Leidenschaft
Subtitle
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Author
Elisabeth Greif
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
478
Category
Recht und Politik
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