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Freischule an der Leechkirche crtbeilt hatte. Durch die Negie-
rungodecrete vom 7. Juli lind 31. September 15U4 ist ein
Universität»-Oderrichter (^uclex ol^ingiiu«, gewöhnlich der
Regicrungskanzlcr) mit mehren Gerichtsbeisitzern und Räthen
(^wei Ncgimentsrätbcn gewöhnlich) mit einem,ausgezeichneten
Nechtsgelchrtrn als Beisitzer in Criminalfällen (><1vac»!,»i«
al.g<I(.'lnicuz), »nit einem Sekretär (geu'öhnlich einen der Nc-
gierungosecretären), einem Univcrsitäts-Syndikus und einem
Notar eingesetzt, und der academische Gerichtssenat vollständig
eingerichtet worden mit ciuiler und criminalcr Gerichtsbarkeit
über alle zur Universität gehörigen Geistlichen und Studen-
ten, selbst Grasen, Freiherren und andere Adelige nicht aus-
genommen, über geistliche und weltliche Diener, so daß über
eine vom academischcn Tribunale gesprochene Sentenz nicht
wciters mehr appcllirt, nur allein bei der hohen geheimen
Stelle um Revision gebeten werden konnte. Dieses Univcrsi-
täts-Gericht ist durch 196 Jahre in ununterbrochener Wirk-
samkeit geblieben, und in manchen hochwichtige» Fällen selbst
über das Leben entscheidend ,ur Hinrichtung mit dem Schwertc.
Die große Universitäts-Matrikel bewährt auch die Thätigkeit
dieses acadcmischcn Tribunals, welches von Zeit zu Zeit Uni-
versitätsschüler wegen unordentlichen Leben, Roheit, Raufereien,
Diebstahl, schweren Verwundungen, und selbst wegen Mord
gerichtet und aus der Matrikel gestrichen hat. Früher schon
und auch nach dem Jahre 177Z noch unterschied man das
gewohnliche Konsistorium der Universität, welches aus dem
Rcctcr, aus den Sludicndireclorcn, Decanen, aus dem älte-
sten Proscssor der Theologie und aus dem Professor der Phy-
sik bestand, dessen Kanzler und Präses im Jahre 1781 der
Fürstbischof von Seggau gewesen ist, und das Gerichts-Con-
sistorium l^l)nzi»N»iil!!,> univ^izilllliz in )»l1ic>»!i1<uz), des-
sen Mitglieder der Universitäts-Oberlichter, vier juridische Doc-
toren, neun theologische, zwei juridische und vier philosophische
Professoren waren. Das letzte Glied des gcsammtcn Ccnsisto-
riums war der Siabtragcr oder Pedell (I'^liV-üu« unive»-«!-
taliz). — Nach dem Sinne der Stisiungsurtuntc hatte die
alte Universität das freie Recht, die höheren Würdcgrade aus
den Studien der einzelnen Facultäten, nämlich das Vaccal-
anreat, Liccntiat, Magisterium und die Tcctcrswürdc der Phi-
losophie, Theologie und nach dem Geiste eines solchen Insti-
tutes auch der Rechte, nach bestimmt vorgeschriebenen wissen-
schaftlichen Leistungen der Dcctorandcn und unter gewissen
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Grätz
Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Title
- Grätz
- Subtitle
- Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Author
- Gustav Schreiner
- Publisher
- Verlag Franz Ferstl'sche Buchhandlung
- Location
- Graz
- Date
- 1843
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 11.55 x 20.25 cm
- Pages
- 638
- Keywords
- Graz, Steiermark, Stadt
- Categories
- Geschichte Chroniken
- Geschichte Vor 1918