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Das Handbuch des Ă–sterreichers
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Dualismus Der Dualismus war die Staatsordnung, die 1867 geschaffen wurde und die bis 1918 bestand. Nach dem unglücklichen Krieg von 1866 wurde aus clem einheilliehen Staatsgebiet Osterreich die "österrei- chisch-Ungarische Monarchie". Sie bestand aus "Zis- leilhanien" (oder den "im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern" - kurz Osterreich ge- nannt) und "Transleithanien" (oder den "Ländern der Heiligen Ungarischen Krone"). Bosnien~Herzoge­ wina. die seit 1878 von Österreich-Ungarn besetzt und seit 1908 annektiert waren, wurderi als gemeinsame Reichsländer verwaltet. Die dualistische Staatsform gab Gsterreich und Ungarn getrennte staatliche Sou- veränität. Gemeinsam waren das Staatsoberhaupt (Kaiser und König), das Außenministerium, das Kriegsministerium und jener Teil der Finanzen, der für den gemeinsamen Haushalt notwendig war. Die gemeinsamen österreichisch-ungarischen Behörden führten die Bezeichnung "k. u. k", die Österreichi- schen ,,Je k.", die ungarischen "kg. ung'1. Es gab kcinP gemeinsame Volksvertretung, wohl aber die sog. "Delegationen", d. h. Vertretungen der beiden Parlamente, die abwechselnd in Vi'ien und Budapest in gelrennten Sitzungen tagten. Zu den gemeinsamen Ausgaben trug Osterreich 72% w1d Ungarn 28% bei. Es bestm1d kein gemeinsames Zoll- und Handels- ministerium, wohl aber ein Wirtschaftsbündnis, das alle zehn Jahre (im sog. "Ausgleich") erneued werden mußte. - Der Dualismus sollte, nach der Idee seiner Gründer in Osterreich dem deutschliberalen Bürger- tum, in Ungarn der magyarischen Gentry (nicht dem magyarischen Volk) die Vorherrschaft sichern. Der Dualismus wurde je länger deslo mehr zum Krebs- 57
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Das Handbuch des Ă–sterreichers
Title
Das Handbuch des Ă–sterreichers
Editor
Ernst Görlich
Publisher
Ă–sterreichischer Kulturverlag
Location
Salzburg
Date
1949
Language
German
License
PD
Size
8.1 x 12.1 cm
Pages
376
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