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Rechtslehrer
teilzunehmen und an Reichskriegen dann, wenn sie
an den Grenzen Österreichs geführt werden. - Da-
mit ist in Österreich eine feste Landeshoheit llC'-
gründct, wie denn auch bei den Babenbcrgern der
Name ,.Landeshcn" (dominus tcrrae) sehr früh vor-
kommt. Von manchen, vor allem österreichfeind-
lieilen Geschichlssohreibcrn uls Fälschung crklärl,
muß heule das Privilegium Minus in seinen wesent-
lichsten Beslimmungen als echt anerkannt "·erden.
Einzelne ungewöhnliche \'orrechle erklären sich
zwanglos aus den byzantinisch-oströmisehcn Rechts-
anschauungen, die hier mit Rücksicht auf die byzan-
tinisclw he1 zogin zur Anwendung kommen. Der by-
zantinische Kaiser hält seine schützende Hand über
den österreichischcn Verwandten. Im Jahre 1161,
also nur wenige Jahre nach dem Privilegittm !\!inus,
finden wir in einer Thronfolgeordnung des Kom-
ncncnhauses n~~nche der Erbfolgebestimmungen
wieder, di<' im Privilcgium Minus vorkommen und
die den, - der die Zusammenhänge nicht kennt -
fremd anmuten.
(Für die öslerreichisch-IJyzantinlschen Beziehun-
gen vgl. das Werk ,·on 1\onrarl .Joseph Heilig: ,.Ost-
rom und das Reich um die iVIille des XII. Jahr-
hunderts, die Erhebung Österreichs zum Herzogtum
und ein;, Bündnis zwischen Byzanz und dem West-
reich(···. 19-lc-J, vgl. aueh die Stichworte .. Babenbergcr··
und .. Bywnz").
Rechtslehrer
· DiC' Österreichische HcchtswisscnschHfl kann auf
eine lange überlieferuBg zuJ·ückblickc.n. Gleich ciu-
g,tngs muß erwähnt werckn, daß das .. östc~t·eichische
Allgemeine Bürgerlkhe (;esetzbuch'-, von Kaiser
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Das Handbuch des Österreichers
- Title
- Das Handbuch des Österreichers
- Editor
- Ernst Görlich
- Publisher
- Österreichischer Kulturverlag
- Location
- Salzburg
- Date
- 1949
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 8.1 x 12.1 cm
- Pages
- 376