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Das Handbuch des Ă–sterreichers
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Zentralverwaltung S tu dien h o f k o m miss i o n, der das gesamte Unterrichtswesen unterstellt wurde. Im Finanzwesen war die Geheime Finanzkonferenz schon 1741 auf- gehoben worden, uie Bankalität folgte darin 1745 und nur die Hofkammer und die Ministerial- ]) an c o d e p u tat i o n blieben bestehen. Der Präsi- dent dieser Deputation (Gundaker Starhcmberg) wurde zum Leiter des gesamten Finanzwesens be- stell t. üble also die Funktion eines F in an z m i- n i s L er s aus. Auch die millleren und urileren Be- hörden wurden neugebildet (Cameral-, Commerzial- und politische Repräsentationen). Der Einfluß der Stände auf die Verwallung wurde fast vollkommen ausgeschaltet, indem man sie vcranlaßle, die Steu- ern gleich auf zehn Jahre zu bewilligen (Dezennal- rezesse). Trotz der Zusammenlegung einzelner Amter durch Hangwitz (siehe Staatsmänner) war aber die Zahl dCJ· Zentralbehörden allmählich auf 18 au.- gcwnchscn. Um einen ausgleichenden Faktor für Kom pclenzstrci Ligkcilen zu schaffen, en !.stand auf Antrag des Staatskanzlers J{aunilz der Staatsrat, der seine erste Sitzung nm 26 . .Januar 1761 abhielt. Er wurde aus 6 Mitgliedern (3 aus dem "Her- renstande" mit dem Titel Minister und 3 aus dem "Gelehrten- und Ritterstande" mil dem Titel Staats- rat) gebildet. Und 1770 folgte ein aus weilliehen und geisllichen Mitgliedern zusammengesetzte geislliche Hofkoo1mission (concessus in publicis ecclesiasticis), eine Arl Kultusministerium. So waren die wichtig- sten Zweige eines modernen Staates vorhanden. Unter dcrscll~en Regierung, unter el e n- sei ben Gesetzen , unte r denselbe n Lasten stand der Österreicher: er war zu einer ausgeprägten po Ii ti sehen Ind i viel u ali- täl ge l anQ t. 358
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Das Handbuch des Ă–sterreichers
Title
Das Handbuch des Ă–sterreichers
Editor
Ernst Görlich
Publisher
Ă–sterreichischer Kulturverlag
Location
Salzburg
Date
1949
Language
German
License
PD
Size
8.1 x 12.1 cm
Pages
376
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