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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
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IV.2. Gesellen und Gesellenschaften 119 ein Helbling sein dürfen, oder dass höchstens 14 Spiele zu je einem Groschen gespielt werden sollen775. Bei den Kürschnergesellen werden zwar im Jahr 1445 Würfelspiele gene- rell untersagt, jedoch Brettspiele und Spiele erlaubt, die dem heutigen Boule bzw. Boccia geähnelt haben dürften776. Auch zeitliche Begrenzungen scheinen nicht unüblich gewesen zu sein. So ist den Hufschmiedegesellen das Glücksspiel nur ab Weihnachten 14 Tage lang erlaubt und auch da lediglich um Einsätze in der Höhe ihres Trinkgeldes777. Grundsätzlich ging es bei diesen Beschränkungen wohl darum, die Gefahr abzuwen- den, dass sich die Gesellen in übermäßig hohe Spielschulden stürzten und diese nicht abbezahlen konnten778. Das Spielen an sich wurde jedoch – soweit sich dies aus dem vor- handenen Material erkennen lässt – geduldet, manchmal mit Einschränkungen, immer wieder auch mit zeitlichen Begrenzungen779. Unbezahlte Schulden werden in den Ord- nungen jedenfalls öfters in anderen Kontexten erwähnt und dürften wahrscheinlich kein zu unterschätzendes Problem gewesen sein. Häufig ist dabei von Wirtshausschulden die Rede, wie beispielsweise in der Schneidergesellenordnung von 1442780. Die Limitierung des Glücksspiels zeigt jedoch auch den Drang der Gesellen nach einer gemeinsamen Frei- zeitgestaltung und nach gemeinschaftlichen Aktivitäten, die in den Augen der Obrigkeit und der Handwerksmeister jedoch reguliert werden mussten. IV.2.6.4. Wachtdienst und sonstige Sicherheitsaufgaben Zünfte und Gesellenschaften hatten in der Regel auch militärische Aufgaben inne, die zum Schutz der Stadt dienten, wie am Beispiel des spätmittelalterlichen Straßburg gezeigt wurde781. Auch Wien bildet in diesem Zusammenhang keine Ausnahme. Von der Auf- gebotsordnung des Jahres 1405 war bereits die Rede782. 1418 ist von aus dem Gefängnis entlassenen Weißgerbergesellen zu hören, für die ihre Meister bei ihrer Freilassung den Eid schwören mussten, dass sie der Stadt die an waygrung und an vertziehen all miteinan- der hinwider antwurten und stellen an gevèr783. Ab den 1450er Jahren häufen sich schließlich die Bestimmungen, Meister – die als Wiener Bürger dazu verpflichtet waren784 – und Gesellen mögen zum Schutz der Stadt ihren Dienst verrichten, wenn sie dazu aufgefordert werden sollten. So legt der Rat 1453 für die Schustergesellen fest, dass diese bei Neuaufnahme in das Rathaus kommen sol- 775 Siehe Nr. 82 Art. 8; Hollnsteiner, Lehrlings- und Gesellenwesen 105. 776 Siehe Nr. 252 Art. 7; Zatschek, Handwerk 208. 777 Siehe Nr. 352b Art. 3; vgl. auch Beispiele für zeitliche Beschränkungen außerhalb Wiens: Müller, Arbeitsverbote 76; Pauser, Spiel Zwettl 88f. 778 Hollnsteiner, Lehrlings- und Gesellenwesen 106. 779 Diese Beobachtung deckt sich mit der Auswertung Josef Pausers in Bezug auf die Städte Krems (15./16. Jh.) und Zwettl (16. Jh); auch hier wurde das Spielen an sich nicht verfolgt, sehr wohl wurde aber von der städtischen Obrigkeit dem Falschspiel nachgegangen. Im Laufe des 16. Jhs. kam es zu einer vermehrten Rezeption der in den landesfürstlichen Policeyordnungen enthaltenen Spielbeschränkungen, wenngleich diese erst im 17. Jh. in größerem Ausmaß in den Ratsprotokollen zu finden sind; vgl. Pauser, Leichtfertige spill 22; ders., Spiel Zwettl 100f.; allgemein auch: ders., Lust passim. 780 Siehe Nr. 82 Art. 10. 781 Von Heusinger, Antwerk 52–55; dies., Zunft 102–113, 160–163; Gloor, Politisches Handeln 234f. 782 Siehe oben S. 31. 783 Siehe Nr. 176, und oben S. 87. 784 Zur Wach- und Wehrpflicht der Bürger allgemein Isenmann, Stadt 146; siehe auch speziell auf Wien bezogen rezent: Enderlin, Sicherheit 237.
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Title
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Subtitle
(1364–1555)
Author
Markus Gneiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Size
17.3 x 24.5 cm
Pages
674
Keywords
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
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