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IV. 3. Meister 133
rechts und der Eintritt in die Zeche erwartet, zum anderen zählten auch die handwerkli-
chen Qualifikationen, die in Form einer Beschau durch Vertreter der Wiener Zeche bzw.
durch die Anfertigung von Meisterstücken überprüft wurden, dazu.
Nicht alle genannten Forderungen sind seit Beginn des Untersuchungszeitraums
nachweisbar. Seit den 1360er Jahren, also der Zeit der ältesten im HWOB eingetrage-
nen Ordnungen, finden sich Herkunfts- und Leumundsnachweis, Eheschließung und
der Erwerb des Bürgerrechts ebenso wie die allgemein gehaltene Forderung nach dem
Nachweis der Handwerksfertigkeiten in den den Meisterschaftserwerb betreffenden Arti-
keln. Der Beitritt zur Wiener Zeche taucht in den Ordnungen der zweiten Hälfte des 14.
Jahrhunderts vereinzelt als Voraussetzung für die Meisterschaft auf, wird aber erst im 15.
Jahrhundert zu einem nahezu fixen Bestandteil der Ordnungen. Ab den 1410er Jahren
ist auch die Meisterprüfung in Form der Anfertigung von Meisterstücken in den Texten
des HWOB belegbar. Der Nachweis des Ausdienens der Lehrjahre wurde 1422 bei den
Schustern erstmals gefordert, die eheliche Geburt diente im Jahr 1459 erstmalig bei den
Beutlern, Handschustern, Fellfärbern und Nestlern als Voraussetzung für die Erlangung
der Meisterschaft in Wien.
Der ursprüngliche Katalog der geforderten Nachweise standardisierte sich weitgehend
am Ende des 14. bzw. Anfang des 15. Jahrhunderts und wurde im Laufe des 15. Jahrhun-
derts in mehreren Etappen sukzessive erweitert und verschärft. Wurden alle Vorausset-
zungen erfüllt, konnte der neue Meister in die Zeche aufgenommen werden und seine
Arbeit antreten. Zumindest die im Jahre 1481 bestätigte Ordnung der Bogner von 1438,
die Taschnerordnung von 1473 und die außerhalb des HWOB überlieferte Ordnung der
Bogner, Pfeilschnitzer und Kurbauner lassen vermuten, dass auch im Wien des 15. Jahr-
hunderts die Aufnahme eines neuen Meisters im Handwerk mit einem Meistermahl fei-
erlich begangen wurde.
IV.3.2. Die Meister in der Zeche
IV.3.2.1. Die Ämter der Zech- und Beschaumeister
Die Zechen der Meister hatten – ebenso wie die Gesellenschaften, die sich von der
Organisation her am Vorbild der Handwerksmeister orientierten884 – mehrere Amtsträ-
ger, die an der Spitze dieser Verbände standen. Die herausragende Stellung nahmen dabei
einerseits die Zechmeister und andererseits die Beschaumeister ein885.
Das Amt der Zechmeister stand ohne Zweifel mit der Leitung der Zeche im Allge-
meinen in Verbindung886. Sie hatten umfangreiche Aufgaben innerhalb der Organisation
ihres Handwerks zu erfüllen. Um jedoch ein detailliertes Anforderungsprofil für die Zech-
meister zu erhalten, müssen vor allem nicht im HWOB überlieferte Texte herangezogen
werden, da nur die wenigsten Ordnungen in dieser Handschrift auf über die Beschau der
im jeweiligen Gewerbe hergestellen Arbeitsstücke betreffende und andere wirtschaftsbe-
zogene Aufgabenbereiche hinausgehende Bestimmungen eingehen887.
884 Siehe dazu oben S. 16.
885 Siehe allgemein zu Ämtern in Meisterzünften Kluge, Zünfte 348–353.
886 Kluge, Zünfte 348f.
887 Zur nicht immer eindeutigen Differenzierung zwischen Zech- und Beschaumeistern siehe unten S.
138f.
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
(1364–1555)
- Title
- Das Wiener Handwerksordnungsbuch
- Subtitle
- (1364–1555)
- Author
- Markus Gneiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20418-3
- Size
- 17.3 x 24.5 cm
- Pages
- 674
- Keywords
- Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen