Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geschichte
Historische Aufzeichnungen
Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Page - 141 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 141 - in Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)

Image of the Page - 141 -

Image of the Page - 141 - in Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)

Text of the Page - 141 -

IV. 3. Meister 141 Die Vermittlung des Einkaufs durch die Zeche erfolgt in der Regel durch vorher- gehende Ankündigung bei den Mitmeistern. Die Umsage innerhalb der Zunft wird entweder vom Zechmeister oder von demjenigen Meister, der den Einkauf durchführt, vorgenommen. Im Jahr 1428 wird bei den Hufschmieden festgelegt, dass die beiden Be- schaumeister die Zechmitglieder fragen sollen, ob sie die eben nach Wien gebrachten Hufeisen oder Hufnägel kaufen wollen. Nach einer Frist von zwei Tagen dürfen dann die fremden Handwerker bzw. Kaufleute, die die Hufeisen und -nägel hergebracht haben, diese auch anderen Bürgern anbieten988. Ein anderes Beispiel für die Vermittlung des Ein- kaufs von Rohstoffen durch die Zeche bieten die Schuster, laut deren Ordnung von 1443 der Lederkauf auf dem Mauthaus zwischen acht Uhr und neun Uhr vormittags und dann wieder zwischen ein Uhr und zwei Uhr nachmittags stattfinden soll989. Bei den Leinwatern ist der gemeinsame Einkauf von Leinwand offenbar ein wichtiger Aspekt der Zechorganisation, findet er sich doch gleich in mehreren Ordnungen: 1493 wird festgelegt, dass die Zechmeister den Meisterinnen und Meistern (brudern und sbess- tern) des Handwerks verkünden sollen, wenn Leinen in die Stadt kommt, damit diese ihren Einkauf tätigen können. Ein heimlicher Kauf wird strengstens untersagt und mit einer Strafzahlung belegt990. 1516 hat der Zechmeister ebenfalls die Pflicht, den Zech- mitgliedern die Kaufmöglichkeit von Leinwänden anzukündigen, die anschließend drei Tage Zeit haben, diese zu kaufen991. Im Jahr 1517 wird zusätzlich bestimmt, dass jeder Leinwater, der nach vorhergehender Ansage des Zechmeisters seinen Kauf getätigt hat, allen Zechmitgliedern dies verkünden soll, damit diese auch die Möglichkeit haben, ihren Teil von diesem Einkauf zu erstehen992. Der Zunftkauf in der weiter oben genannten Definition tritt ganz eindeutig bei den Badern im Jahr 1475993 in Erscheinung: Das von diesem Gewerbe benötigte Holz soll nur für alle Zechmitglieder gekauft und danach unter diesen aufgeteilt werden. Als Ein- käufer fungieren dabei einer der Zechmeister sowie ein anderer Meister, der damit be- auftragt worden ist. Auch Mischformen zwischen der Vermittlung durch die Zeche und dem Zunftkauf waren möglich. Ein relativ frühes Beispiel dafür ist bei den Lederern im Jahr 1428994 zu finden: Sollte zu wenig Lohe in Wien lagernd sein, dann muss dies dem Zechmeister gesagt werden, der dies wiederum in der gesamten Zeche verkündet. Wenn anschließend kein Bote für das gesamte Handwerk ausziehen sollte, um Lohe zu kaufen, dann kann sich ein Meister zu diesem Zweck auf Reisen begeben und nach eigenem Wil- len (ob er wil ) die gesamte erstandene Lohe selbst behalten. Eine ähnliche Bestimmung ist beispielsweise bei den Plattnern (1469, 1479)995 sowie bei den Flaschenschmieden (1479)996 zu finden und betrifft das von diesen Handwerkern benötigte Material. Der durch die Zechen regulierte Einkauf von Arbeitsmaterialien und anderen Wa- ren hatte vor allem den Vorteil, Fürkauf (Vorkauf) zum Nachteil des Handwerks zu ver- hindern, den Einkaufspreis weitgehend anzugleichen und allen Zechmitgliedern eine 988 Siehe Nr. 218 Art. 5; Zatschek, Handwerk 102. 989 Siehe Nr. 84 Art. 4; Zatschek, Handwerk 102. 990 Siehe Nr. 278. 991 Siehe Nr. 333 Art. 8. 992 Siehe Nr. 339 Art. 2. 993 Siehe Nr. 212 Art. 4; Zatschek, Handwerk 104. 994 Siehe Nr. 171 Art. 3; Zatschek, Handwerk 101. 995 Siehe Nr. 132 Art. 4; 133 Art. 4; Zatschek, Handwerk 102. 996 Siehe Nr. 300 Art. 6.
back to the  book Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)"
Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Title
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Subtitle
(1364–1555)
Author
Markus Gneiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Size
17.3 x 24.5 cm
Pages
674
Keywords
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Categories
Geschichte Historische Aufzeichnungen
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das Wiener Handwerksordnungsbuch