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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Page - 146 -
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146 IV. Inhaltliche Aspekte IV.3.2.4. Der religiös-bruderschaftliche Aspekt der Meisterzeche Wie bereits weiter oben erwähnt1027, konzentrieren sich die meisten im HWOB ent- haltenen Ordnungen auf die wirtschaftliche bzw. arbeitsbezogene Seite der Meisterzechen. Nur wenige religiös-bruderschaftlich orientierte Ordnungen sind in dieser Handschrift überliefert. Eine Mischung aus arbeitsbezogenen und bruderschaftlichen Bestimmungen stellt die Ordnung der Krämer von 1463 dar1028. Diese spricht von vier Zechmeistern, die jährlich zu Weihnachten erwählt werden und vom Rat bestätigt werden sollen (Art. 3)1029. Ausführlicher gestalten sich die Bestimmungen zum Begräbniswesen (Art. 6): Die Mitglie- der der Zeche sollen gemeinschaftlich zum Haus des Verstorbenen gehen, dann die Leiche von dort zur Kirche tragen, wo eine Seelenmesse stattfindet. Die Aufgabe der Zechmeister liegt hierbei vor allem darin, vier Zechmitglieder auszuwählen, die als Leichenträger fun- gieren. An hohen Feiertagen wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten, am Kreuztag (14. Sep- tember) und am Stephanitag dürfen die Krämer nichts verkaufen, ebensowenig an einem Apostelfeiertag, außer es fällt ein regulärer Markttag auf einen solchen (Art. 7). Die Höhe des Jahrschillings, der zu Weihnachten gezahlt werden muss, beträgt 26 Pfennige; bei Ver- säumnis der Zahlungsfrist muss der Jahrschilling trotzdem bezahlt und zusätzlich noch ein halbes Pfund Wachs als Strafe gegeben werden (Art. 8). Dass die Zechmeister die Aufsicht über die Zechbüchse haben, wurde bereits besprochen (Art. 9)1030. Denselben wird – zu- sammen mit dem Bürgermeister und dem Rat – jedenfalls die oberste Autorität innerhalb der Zeche zugesprochen: Es ist unbedingter Gehorsam notwendig, da ansonsten ein halbes Pfund Wachs in die Zeche als Strafe gegeben und bei Nichtbefolgung der Strafzahlung auch ein Wandel an den Stadtrichter gezahlt werden muss (Art. 10). Die umfangreichsten im HWOB enthaltenen Statuten mit bruderschaftlich-religiöser Orientierung, die keine Gesellenschaft bzw. gemeinsame Zeche von Gesellen und Meis- tern betreffen, sind die im Anschluss an die Ordnung der Hühnereirer in die Handschrift eingetragenen Bestimmungen der St. Oswald-Bruderschaft1031. Ein besonderer Schwer- punkt liegt in dieser Ordnung auf den Regelungen zum Begräbniswesen der Bruderschaft. Wie bei den Krämern wird auch für die St. Oswald-Bruderschaft bestimmt, dass die Bru- derschaftsmitglieder beim Ableben eines anderen Mitglieds gemeinschaftlich zu dessen Haus kommen und die Leiche von dort zur Kirche tragen sollen, wo eine Seelenmesse stattfindet. Es besteht Anwesenheitspflicht, jedoch kann auch ein erber scheinpote stattdes- sen erscheinen (Art. 1). Den Zechmeistern obliegt es, vier zechbrueder als Leichenträger zu bestimmen. Diejenigen, auf die die Wahl fällt, dürfen sich nicht widersetzen oder müssen zumindest ein anderes Bruderschaftsmitglied an ihrer Stellen für diese Aufgabe bestim- men (Art. 2). Auch die oblay, also in diesem Fall wohl die Seelenmessen bzw. andere Feierlichkeiten zum Gedächtnis des Verstorbenen, wird durch die Zechmeister mit 12,5 Pfund Pfennigen finanziert (Art. 3). Zusätzlich dazu müssen noch andere Finanzierungs- möglichkeiten gefunden werden, da weiters bestimmt wird, dass sich die Zechmeister vollständig darum kümmern sollten, wenn im Falle der großen Armut des Verstorbenen niemand gefunden werde, der sich umb das oblay annehme (Art. 4). 1027 Siehe dazu oben S. 134. 1028 Siehe Nr. 293. 1029 Siehe dazu auch oben S. 136. 1030 Siehe ebd. Anm. 925. 1031 Siehe Nr. 335b.
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Title
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Subtitle
(1364–1555)
Author
Markus Gneiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Size
17.3 x 24.5 cm
Pages
674
Keywords
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Categories
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