Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geschichte
Historische Aufzeichnungen
Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Page - 151 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 151 - in Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)

Image of the Page - 151 -

Image of the Page - 151 - in Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)

Text of the Page - 151 -

IV. 3. Meister 151 bezahlen muss, um den Status eines Gesellen (das knappenrecht) zu erlangen1062. In man- chen Ordnungen sind jedoch ebenso Bestimmungen enthalten, die eine Bevorzugung der Meistersöhne strikt untersagen, so zum Beispiel bei den Fleischhauern (1431)1063, in der bereits im Zusammenhang mit dem Fortführungsrecht der Witwen genannten Ord- nung der Weißgerber (1428)1064 oder bei den Tischlern (1504)1065. Es sind also aus den im HWOB genannten Nachrichten über Meistersöhne gewiss Erleichterungen für dieselben erkennbar, jedoch ist dies nicht in allen untersuchten Ordnungen der Fall. IV.3.4. Störer Zum Abschluss des Kapitels über die Handwerksmeister soll nun noch ein Blick auf diejenigen Handwerker geworfen werden, die ohne Zugehörigkeit zu einer Zeche bzw. ohne Erlangung des Meister- und Bürgerrechts ein Handwerk trieben, nämlich auf die Stö- rer. Dieser Begriff leitet sich wahrscheinlich ursprünglich von der ausschließlichen Lohn- arbeit im Haus des Kunden ab, für die der Ausdruck „auf/in die Stör gehen“ gebräuchlich war1066. Die Bezeichnung „Störer“ umfasste allerdings auch diejenigen Handwerker – egal ob Meister oder Gesellen – die in den die Stadt umgebenden Dörfern wohnten, nicht Mit- glied in einer Zunft/Zeche waren und bei den Bürgern um Aufträge warben1067. Im Sinne der zweiten Definition ist bereits bei den Schneidern im Jahr 1368 von Stö- rern zu lesen, obwohl diese in der Ordnung nicht explizit mit diesem Begriff bezeichnet werden. Die Schneidermeister Wiens beschweren sich 1368 über Meister und Gesellen, die ab dem lannd herin lauffend und sich nidersetzent in den herrenhèwsern und annderswo in haimlichen hewsern, der ettlich weib habent und ettlich nicht und mit der stat nichtz leident1068. Häufiger werden die Nachrichten über die Störer jedoch ab der Mitte des 15. Jahrhunderts, besonders in Hinblick auf die Arbeit von Gesellen bei denselben. So legen die Schneidergesellen in Absprache mit ihren Meistern im Jahr 1442 fest, dass sie auf keinen Fall für einen Störer arbeiten bzw. mit diesem irgendwelche Absprachen treffen wollen1069. Die Ordnung der Kummetmacher von 1451 spricht in aller Kürze ein gänzli- ches Verbot des Störens aus: Und sol auch ir kainer auf dem lannd nicht stòrn1070. Bei den Lebzeltern wird 1516 festgesetzt, dass kein Geselle aufgenommen werden darf, wenn er bei den Störern gedient hat1071. 1062 Siehe Nr. 314 Art. 18. 1063 Siehe Nr. 200. Der Meistersohn muss hier vor der Heirat das Handwerk auf jeden Fall beweisen. 1064 Siehe Nr. 177 Art. 3. Sollte der Meistersohn das Handwerk außerhalb des Landes gelernt haben, dann muss er sein Können beweisen und ist auch sonst verpflichtet, die anderen geforderten Nachweise vorzu- bringen. 1065 Siehe Nr. 243 Art. 4. 1066 Zatschek, Handwerk 248; Schulz, Störer 685; Kluge, Zünfte 249. Der Zusammenhang mit dem Verb: „stören“, ist evident; wahrscheinlich ist damit eine Person gemeint, die die rechtmäßige, gute Hand- werksordnung stört, vgl. DWB 19 (1957) 412f. Auch bei einigen Zechen war es üblich, Lohnarbeit im Haus des Kunden zu betreiben, dies jedoch mit der Herstellung im eigenen Betrieb und dem Verkauf auf dem Markt zu verbinden. Als Beispiele dafür sind die Schneider (siehe dazu oben S. 85), die Kürschner oder die Hafner zu nennen; vgl. Schulz, Störer 685. 1067 Schulz, Störer 685. 1068 Siehe Nr. 77 Narratio, und oben S. 85. 1069 Siehe Nr. 82 Art. 7; Zatschek, Handwerk 251. 1070 Siehe Nr. 258 Art. 7. 1071 Siehe Nr. 336 Art. 5; Zatschek, Handwerk 251.
back to the  book Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)"
Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Title
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Subtitle
(1364–1555)
Author
Markus Gneiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Size
17.3 x 24.5 cm
Pages
674
Keywords
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Categories
Geschichte Historische Aufzeichnungen
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das Wiener Handwerksordnungsbuch