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Angeboren. 29
ihrer Funktionen unterscheiden. Vom Angeborensein fertiger Vorstellungen,
Begriffe, Ideen u. kann keine Rede sein; nur Anlagen, Tendenzen
psychischen, logischen, ästhetischen Funktionen können angeboren, sein,
auf Grundlage der Übung (s. d.) vieler Generationen. Aber dieses Angeboren-
sein ist vom (s. d.) zu unterscheiden. Die Lehre von
den „angeborenen Ideen" hat zum Teü nur eine logische, nicht eine
gische Bedeutung; sie bezieht sich dann nur auf die ursprüngliche, in der
Natur des Denkens liegende Notwendigkeit und Allgemeinheit der Grund-
hegriffe und gewisser Grundsätze (vgl. Rationalismus). Die Lehre von der Ur-
sprünglichkeit der Raum- und Zeitvorstellung im psychologischen Sinne heißt
(s. d.).
Die Lehre von den angeborenen Erkenntnissen, die nur der Erweckung
seitens der Erfahrung bedürfen, um bewußt zu werden, begründet PLATON (s.
Anamnese), während ARISTOTELES nur ein rein potentielles Begründetsein der
Grunderkenntnisse in der Vernunft lehrt. Aus den allen „gemeinsamen Be-
griffen" der werden bei CICERO „notiones innatae"
(Gottesidee, Idee des Guten u. a.; Tuscul. disput. I. 24, 57; De natura
II, 12; De finibus IV, 3). Von angeborenen Ideen sprechen JUSTINUS, ARNO-
JOH. SCOTUS U. a. m., während nach THOMAS nur eine „Präexistenz" ge-
wisser Wissenskeime in uns besteht. A. Ideen gibt es nach MARS. FICINUS,
N. TAURELLUS, HERBERT VON CHERBURY, H. MORE, MELANCH-
THON, MALEBRANCHE u. a. In rationalistischer Weise faßt DESCARTES das
Angeborene als das logisch Ursprüngliche, Dehknotwendige das in unserem
Geiste angelegt ist, durch das Denken selbst bedingt ist („a sola facultate cogi-
tandi necessitate naturae ipsius Die Lehre von
bekämpft LOCKE, der sie psychologisch auffaßt. Das allgemeine Vor-
kommen von Begriffen und Urteilen beweist nicht deren außer-
dem besteht aber diese allgemeine Verbreitung nicht (Hinweis auf Kinder, Un-
gebüdete, Völkerschaften). Daß etwa die mathematischen oder logischen Grund-
sätze ursprünglich unbewußt in der Seele liegen, ist undenkbar, denn alle Vor-
stellung ist als bewußt. Der Einsicht in die vorgeblich all-
gemeine Wahrheit gehen viele Einzelerkenntnisse voraus (Essay concern.
understand. I, K. 2). Dagegen rechtfertigt wieder LEIBNIZ das
im rationalistischen Sinne (vgl. a priori), wobei er zugleich das Potentielle,
„Virtuelle" des Angeborenseins betont. Die angeborenen Wahrheiten sind im
Geiste so angelegt, daß sie die Erfahrung nur zu ihrer Auslösung brauchen
und daß der Geist sie als wahr und notwendig einsieht, sobald er sich ihrer
bewußt wird. In diesem Sinne ist die ganze Mathematik „angeboren", als
„Dispositionen" zu gewissen Begriffen und Urteilen (Noüv. Essais I, K. § 1 ff.,
ff.; vgl. d. Vorwort; ainsi que et verites sont
des inclinations, des dispositions, des habitudes ou des
relles"). Der ist bei der Geburt keine „tabula rasa" (wie LOCKE meint),
sondern gleicht einem in dessen Struktur die künftige Figur in
wissem Sinne vorgebildet ist. Gegen Lockes „nihil est in intellectu quod
prius fuerit sensu" bemerkt LEIBNIZ : „nisi ipse intellectus" (1. c. II, K. 2, § 2) —
der Geist selbst ist sich eingeboren, denkt nach ursprünglicher Gesetzlichkeit.
Daß in die Seele nichts von außen hineinkommt, sondern alle
aus den Anlagen der Seele selbst sich entfalten, lehrt (im Leibnizschen
CHR. WOLFF Gedanken von Gott . . ., 7. A., § 819). Nach
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften