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sive ethica, 1750 f.; Gedanken von der Menschen Tun und
Lassen, 1720). Ähnlich BAUMGARTEN, Ethica, philosophica, 1740.
Als kritische, die obersten Bedingungen des sittlichen Handelns unter-
begründet die E. KANT. Die E. hat es mit den Gesetzen
der Freiheit zu tun. Sie hat einen empirischen („praktische Anthropologie") und
einen rationalen Teil („Moral"). Die „Metaphysik der Sitten" untersucht, wie
viel die reine, aus sich selbst schöpfende Vernunft praktisch-sittlich leisten kann;
„reine Moralphilosophie" sieht von allem Empirischen ab, um nur die
„Quelle der a priori in unserer Vernunft liegenden praktischen Grundsätze" zu
erforschen. Sie soll „die Idee und die Prinzipien eines möglichen reinen
Willens untersuchen nicht die Handlungen und Bedingungen des mensch-
lichen Wollens überhaupt, welche größtenteils aus der Psychologie geschöpft
werden". Das „oberste Prinzip" der Sittlichkeit ist vor allem festzulegen. Die
„Kritik der praktischen Vernunft" (s. d.) fragt, ob und wiefern „reine Ver-
nunft zur Bestimmung des Willens für sich allein zulange". Sie leitet die
Sittlichkeit aus dem Gesetze der praktischen Vernunft (des sittlichen Willens)
selbst ab (Grundleg. zur Metaphys. der Sitten, 1785; Krit. d. prakt.
Vernunft, 1788; Metaphys. d. Sitten, 1797). Im Sinne Kants
CHR. SCHMID (Versuch e. Moralphilos., 1790), JAKOB (Philos. Sittenlehre, 1794),
(System d. prakt. Philos., 1817 1) u. a.; vgl. FRIES (Handbuch d.
prakt. Philos., 1818). Idealistisch ist auch die E. FICHTES (System d. Sitten-
lehre, 1798; WW. SCHELLINGS, HEGELS, der aber über den Kantschen
Formalismus hinausgeht (s. Sittlichkeit). — Als kritische (z. Teil auch normative)
Wissenschaft definieren die E. WINDELBAND 1907, S. 382 ff.),
RICKERT („Lehre von den Normen des Willens"), B. BAUCH („Wissen-
schaft vom Werte des menschlichen Handelns"), HENSEL (Haupt-
probleme d. Ethik, 1903; Ethisches Wissen u. ethisches Handeln, 1883),
A. MESSER (Kants Ethik, 1904), VORLÄNDER, STAUDINGER (Das Sitten-
gesetz, NATORP (Sozialpädagogik2, 1904; 3. A. 1909), U. a.,
besonders auch H. Die E. ist die „Logik der Geisteswissenschaften",
die Prinzipienlehre der Rechts- und Staatsphilosophie, die auf die Rechts-
wissenschaft hin orientiert ist, indem sie sich selbst als Rechtsphilosophie
•durchführen muß. Sie ist E. des „reinen Willens" (Ethik des reinen Willens2,
1907). Die Erfahrungsrealität erhält in der E. ihre Ergänzung durch Ideen,
welche auf eine andere Art der Realität, ein „Reich des Sollens" hinweisen
(Kants d. 1910).
Keine normative, sondern eine „beschauliche", darstellende Wissenschaft ist
die E. nach SCHLEIERMACHER (Entwurf e. Systems der Sittenlehre, 1835;
Grundr. d. philos. E., 1841). Vgl. DORNER, Das menschliche Handeln, 1895;
C. STANGE, Einleit. in d. Ethik, 1900 f.
In verschiedener Weise begründen die E. idealistisch HERBART, nach
welchem die „praktische Philosophie" die Lehre vom Tun und Lassen und die
auch zur „Ästhetik" im weiteren Sinne gehörende E. die Lehre von den
Billigungen und Mißbilligungen von Willensverhältnissen ist (Allgem. prakt.
1808), ALLIHN (Gr. d. Ethik, 1861, S. 12 ff.), STEINTHAL (All-
Ethik, 1886) u. ferner LOTZE, M. WENTSCHER (Ethik, 1902 f.), LIPPS
(Die ethischen Grundfragen, 1899; 2. A. 1905), H. (Das sittliche
Leben, 1901; Grdz. d. Ethik, 1896), F. BRENTANO (Vom Ursprung Er-
kenntnis, 1889), F. KRÜGER (Der Begriff des absolut Wertvollen, 1898), MAR-
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften