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444 Notwendigkeit.
schiedene Arten der Notwendigkeit absoluta, conditionalis,
naturalis, consequentis, finis, formae, materiae, entis, essendi,
indigentiae, expedientiae, in praedicando etc."). Vgl. STÖCKL, Lehrb. d. Philosv
1911. Vgl. Ontologisch.
Nach SPINOZA ist notwendig dasjenige, für dessen Nichtexistenz es keinen
Grund gibt („cuius ratio causa datur, quae impedit,
existat", Eth. I, prop. XI, dem.). Gott oder die eine, unendliche „Substanz"
(s. d.), welche „causa sui" (s. d.) ist, besteht notwendig („necessario existit",
prop. XI). Aus seinem Wesen folgt alles mit (mathematisch-logischer) Not-
wendigkeit; da aber dieses Wesen nichts außer sich hat, so ist Gott zugleich
„freie Ursache". Alles in der Natur geht notwendig aus den Gesetzen des-
göttlichen Wesens („ex eiusdem naturae legibus") hervor und kann
anders und in keiner andern Ordnung folgen („res alio modo neque alio
ordine Deo produci potuerunt, quam sunt", Eth. I, prop. XXIX,.
XXXIII ff.). Nach LEIBNIZ gründet sich die „physische" N. auf die „mora-
lische" N., d. h. auf die Wahl Gottes unter den möglichen und Ord-
nungen (Theodizee I A., § 2; vgl. § 124, 175; II B., § 282; vgl. Wahrheit
Willensfreiheit, Kontingenz). CHR. WOLFF definiert: „Wenn dasjenige,
einem Dinge entgegengesetzt wird, etwas Widersprechendes in sich enthält, so
ist dasselbe Ding notwendig" Gedanken von Gott . . . I, § 36;
vgl. § 575; Ontologia, § 279, 317 f.).
Nach HUME ist die N. nichts Objektives, in den Dingen Liegendes; wir
nehmen keine notwendige Verknüpfung, nur regelmäßige Verbindungen,.
Sukzessionen, Zusammenhänge wahr (s. Kausalität). Wir übertragen die sub-
Nötigung (infolge der Gewohnheit)
Geistes, beim Eintreten einer Vorstellung die regelmäßig mit ihr verbunden
gewesene zu erwarten, auf das objektive Geschehen (Treatise III, sct. 14; En-
quiry VIII). Daß die N. nicht in den Dingen selbst liegt, lehren auch J.
MILL (Logik, 1877) und andere Positivisten.
Nach KANT und dem Kritizismus überhaupt liegt strenge Notwendigkeit
nicht in der Erfahrung, sondern ist bedingt durch die Gesetzlichkeit des er-
kennenden Bewußtseins überhaupt, das „A priori" (s. d.) der Anschauung und
des Denkens, deren „Formen" als Bedingungen objektiver Erfahrung selbst
notwendig sind (vgl. Axiom, Kategorien, Apperzeption). Diese
logische" ist aber von der formal-logischen N. wohl zu unterscheiden; so
sind Raum und Zeit nicht denknotwendig, sondern (wie 0. LIEBMANN sagt)
„anschauungsnotwendig". Notwendig sind die Erkenntnisformen, sofern sie-
objektive Erfahrung und Erfahrungsobjekte erst ermöglichen, konstituieren, so
daß sie nicht „aufgehoben" werden können, ohne der objektiven
welt ihren ihre einheitliche Verknüpfung zu nehmen (vgL
Raum, Zeit, Mathematik). Objektive Erfahrungszusammenhänge sind nur da-
durch möglich, daß wir die Mannigfaltigkeit des Gegebenen so ordnen, daß.
alles nach einer „Regel", gesetzlich, notwendig erfolgt (s. Kausalität). Im
engeren Sinne ist die N. eine modale „Kategorie" (s. d.), ein unableitbarer
Grundbegriff des Erkennens und drückt nur das Verhältnis des Erkannten zum
Erkenntnisvermögen aus. Das dritte „Postulat des empirischen
überhaupt" lautet: „Dessen Zusammenhang mit dem Wirklichen nach allge-
meinen Bedingungen der Erfahrung bestimmt ist, ist (existiert)
Die Notwendigkeit der Existenz kann niemals aus bloßen Begriffen erkannt
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften