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484 Pflicht.
Pfeil , fliegender. Nach ZENON von der die Nichtrealität der Be-
wegung (s. d.) dartun will, ruht der fliegende Pfeil, da er im kleinsten Zeitteil
nur an einem einzigen Ort sich befinde, die ganze Zeit aber aus solchen
Momenten des Ruhens bestehe, wogegen schon ARISTOTELES die Stetigkeit der
Zeit einwendet (Phys. VI 9, 239 b 8; 30).
Pflanzenseele ist das von vielen angenommene der
Pflanzen, das als eine Art dumpfen Empfindens und Strebens mit weitgehen-
der „Mechanisierung" (s. d.), also noch ohne Vorstellungen, Urteile usw. zu
denken ist. Die „Tropismen" (s. d.) sind wohl psychophysischer Natur, je
nachdem sie vom Standpunkt der äußeren oder dem der innern Erfahrungs-
weise aufgefaßt werden.
Ein P. gibt es nach ARISTOTELES (S. Seele), LEIBNIZ (S. Monade),
NET, FECHNER (Nanna, 1848), welcher betont, daß das Psychische nicht an
ein eigentliches Nervensystem gebunden ist, ED. V. HARTMANN, WUNDT (System
d. Philos. II2, 1907, 185), B. ERDMANN, DELPINO, VIGNOLI,
PAULY, A. U. a., besonders R. FRANCE, nach welchem die Pflanze schon
ein Subjektivitätsgefühl, einfache Assoziationen, Urteile und Gedächtnis besitzt
(Das Leben der Pflanze, 1905 ff.; Das Sinnenleben der Pflanzen, 1905). Über
organisches Gedächtnis bei den Pflanzen vgl. PFEFFER, SACHS, SCHIMPER,
F. DARWIN, SEMON U. a., über Tropismen CH. DARWIN, NOLL, PFEFFER,
HABERLANDT (Das Sinnesleben im Pflanzenreich, 1901) u. a. Vgl. LEISERING,
Studien zu Fechners Metaphysik der Pflanzenseele, 1907.
Pflicht officium, Obliegenheit) ist dasjenige Verhalten, das von
uns — durch Recht oder Sittlichkeit — gefordert wird und zu dem wir uns
verbunden fühlen (Pflichtgefühl, Pflichtbewußtsein), bzw. die Verbindlichkeit
als solche (abstrakt genommen). Etwas ist unsere Pflicht heißt: wir sollen es
tun (oder unterlassen), sind moralisch genötigt, uns so zu verhalten, wie es die
Norm verlangt. Der Inhalt der sittlichen Pflichten im Einzelnen ist
historisch bedingt und unterliegt einer Entwicklung, wobei aber ein Grundstock
von Pflichten bestehen bleibt. Die Pflicht überhaupt aber wurzelt im Wesen
des sittlich-sozialen und individuellen Vernunftwillens, ist durch diesen „aprio-
risch" gesetzt, als Bedingung des Gemeinschaftslebens überhaupt
und der menschlich-vernünftigen Betätigung und Entwicklung
(vgl. Sittlichkeit). Die Pflicht vereinigt, wo sie anerkannt wird, Notwendigkeit
und Freiheit: sie bedeutet eine Autonomie (s. d.) und Selbstbindung der sich
als Glied des Gesamtgeistes und des von ihm zu schaffenden „Reiches der
Zwecke" fühlenden Persönlichkeit. Es gibt auch Pflichten gegen sich selbst.
Der Begriff der P. wird zuerst von den aus-
gebildet. Pflicht ist das natur- und vernunftgemäße voll-
kommene Pflichten heißen es sind die Tugendpflichten (xd xax
Stobaeus, Ecloga II, 158 f.; Diogen. Laert. VII, 107
CICERO, De I, 3, 8; VII, 14 Das Christentum faßt die sitt-
lichen Pflichten als göttliche Gebote auf. — Nach KANT ist P. die „objektive
Notwendigkeit einer Handlung aus Verbindlichkeit", „diejenige Handlung, zu
welcher jemand verbunden ist" (Grdleg. zur Metaphys. der Sitten, 2. Abschn.;
Metaphys. der Sitten I: Rechtslehre, Einleit.). P. ist, ethisch, die Notwendig-
keit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz, auch ohne und gegen alle
Neigung (s. Rigorismus). „Pflichtmäßig" und „aus Pflicht" sind unter-
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften