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Pflichtenlehre.
scheiden (vgl. Legalität, Moralität). „Vollkommene" Pflichten gestatten keine
Ausnahmen (Grdleg. zur Met. der Sitten, 2. Abschn.). Was Pflicht ist, bietet
sich jedem von selbst dar (vgl. Imperativ). Ein Widerstreit der Pflichten be-
steht nicht; wohl aber können zwei Gründe der Verbindlichkeit, deren einer
nicht zureichend ist, verbunden sein, da dann der eine nicht Pflicht ist. Dann
gilt: der stärkere Verpflichtungsgrund behält den Platz (Metaphys. der Sitten
I, Einleit.). Die „Tugendpflichten" sind nur dem „freien Selbstzwange" unter-
worfen und bestimmen den Zweck, der zugleich Pflicht ist (1. c. II, Einleit.).
Der Mensch hat auch Pflichten gegen sich selbst (1. c, § 2 ff.); gegen andere
Menschen hat er eine „Liebespflicht" (§ 23 ff.). Die P. ist eine durch die
(praktische) Vernunft im Menschen auferlegte unbedingte Notwendigkeit, dem
Sittengesetz zu gehorchen, das sich der vernünftige Mensch selbst gibt (s. Auto-
nomie, Sittlichkeit). du erhabener großer Name, der du nichts Beliebtes,
was Einschmeichelung bei sich führt, in dir fassest, sondern Unterwerfung ver-
langst, doch auch nichts drohest, was natürliche Abneigung im er-
regte und schreckte, um den Willen zu bewegen, sondern bloß ein Gesetz auf-
stellst, welches von selbst im Gemüte Eingang findet und doch sich selbst wider
Willen Verehrung (wenngleich nicht immer Befolgung) erwirbt, vor dem alle
Neigungen verstummen, wenn sie gleich insgeheim ihm entgegenwirken, welches
ist der deiner würdige Ursprung und wo findet man die Wurzel deiner edlen Ab-
kunft, welche alle Verwandtschaft mit Neigungen stolz ausschlägt, und von
welcher Wurzel abzustammen, die unnachlaßliche Bedingung desjenigen Werts
ist, den sich Menschen allein selbst geben können" (Krit. d. prakt. Vernunft,
Univ.-BibL, S. 105). Nach SCHILLER ist es das Höchste, wenn Pflicht und
Neigung zusammenstimmen (vgl. „schöne Seele"), obgleich es stets und nur
auf die „Pflichtmäßigkeit der Gesinnungen" ankommt. Der Mensch soll seiner
Vernunft mit Freuden gehorchen (Über Anmut u. Würde). — Nach FICHTE
beherrscht die Pflicht alles Sein und die Außenwelt ist geradezu nur
das „versinnlichte Materiale meiner Pflicht" (s. Objekt). Das Leben ist nur um
der Pflicht willen ein Zweck (System der Sittenlehre, 1798, S. 224 ff., 345 f., 362).
Die Apriorität des Pflichtbewußtseins betonen COHEN, NATORP, P. HENSEL,
WINDELBAND, BAUCH, C. STANGE (Einleit. in d. Ethik, 1900/10, LIPPS
(Ethische Grundfragen2, 1905, S. 129), SIMMEL U. a. — Nach PAULSEN ist P. das
„Gefühl der Verbindlichkeit, immer und überall so zu handeln, wie es durch die
objektive Sittlichkeit gefordert wird" (Kultur der Gegenwart I 6, 290; vgl.
Ethik 1899, 320 ff.). Es gibt individuelle und soziale Pflichten. Den
sozialen Ursprung der Pflichten betonen SPENCER (Princ. of Ethics I, § 47),
TARDE, HÖFFDING, JODL, JERUSALEM (Einleit. in d. Philos.4, 1909), HAECKEL
u. a. (vgl. Sittlichkeit). — Nach GUYAU gibt es keine äußerliche, sittliche Ver-
pflichtung, sondern das Leben gibt sich selbst das Gesetz auf, als Drang zum
altruistischen Handeln, als „Expansionskraft", die ihrer selbst bewußt geworden
ist (Sittlichkeit ohne „Pflicht", 1909, S. 121 ff.). Vgl. HÖFFDING,
1901, S. 39; WUNDT, Ethik2, 1897, S. 555; 4. A. 1912; DRIESCH,
lehre, 1912; KELSEN, Hauptprobleme der Staatsrechtslehre, 1911, S. 311 ff. —
Vgl. Norm, Sittlichkeit, Sollen, Kollision, Recht.
wird öfter als Teil der Ethik aufgeführt. Vgl. CICERO,
De (abhängig von der Schrift des Stoikers PANAETIUS) ;
KANT, Metaphysik der Sitten; BENTHAM, Deontology, deutsch 1834;
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften