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Relation — Relativismus. 557
dem Apperzipierenden, fordert" (Einheiten u. Relationen, 1902, S. 1 ff.;
Leitfaden der Psychol.8, 1909; 1. A., S. 128 ff.). Nach WUNDT besteht die Aus-
der Beziehung in einer besondern „Apperzeptionstätigkeit", durch
«erst die Beziehung zu einem besondern Bewußtseinsinhalt wird (Grundr. d.
Psychol.5, 1902, S. 303 f.). Nach W. JAMES stehen alle psychischen Inhalte in
Beziehungen zueinander, die (als „relation-fringes") im Bewußtsein bleiben,
wenn auch die Inhalte, auf die andere hinweisen, nicht bewußt sind Fransen).
Ähnlich H. CORNELIUS (Einleit. in d. Philos., 1903, S. 209, 242). — Vgl. B. ERD-
MANN, Logik 1907, ff.; SIGWART, Logik I2, 1889/93, ff.; 4. A. 1911;
H. MAIER, Psychol. des emotion. Denkens, 1908, S. 218 ff.; JODL, Lehrb. d.
Psychol. I8, 1909, ff.; STOUT, Analytic Psychol. 1896, I, 72 ff.; E. SCHRA-
Die bewußten Beziehungen zwischen Vorstellungen, 1893; L. W. STERN,
Person u. Sache I, 1906, 147 ff.; C. BRUNNER, Die Lehre von den Geistigen
I, 1908, 231 ff.; R. BRUNSWIG, Das Vergleichen u. die Relationserkenntnis
1910; R. KOPPIN, Grundlagen zu einer Philos. der Relation, 1912; STÖCKL,
Lehrb. d. Philos. II8, 1912; M. BROD U. F. WELTSCH, Anschauung u. Begriff,
1913; HÖFLER, Zeitschr. für Psychol., Bd. 60; A. FISCHER, Über symbol.
Relationen, 1905. — Vgl. Beziehungsgesetz, Relativismus, Gesetz, Naturwissen-
schaft, Mathematik, Verstand (BERGSON), Urteil, Denken, Wahrheit.
Relation im formal-logischen Sinne bezieht sich auf die Einteilung
Urteile in kategorische (s. d.), hypothetische (s. und disjunktive (s. d.;
KANT U. a.). Vgl. SIGWART, Logik I2, 1889/93, 276 ff.; 4. A. 1911; HAMIL-
TON, Erkennen und Schließen, 1912.
(Beziehungsbegriff, s. d.) ist ein Begriff, der eine
Relation (Größe, Ähnüchkeit usw.) zum Inhalt hat. Relativer Begriff ist
ein Begriff, der nur beziehungsweise etwas aussagt (z. B. groß, klein usw.).
Vgl. Korrelat, Kraft.
Relativ: beziehungsweise, nur im Verhältnis oder Vergleich zu etwas
bestimmt oder gültig, im Gegensatz zum Absoluten (s. d.). — Vgl. R. AVENARIUS,
Der menschliche Weltbegriff, 1891, S. 15 („relativer" und Stand-
punkt). Vgl. Qualität, Eigenschaft, Abhängigkeit.
Relativismus heißt die Lehre von der Relativität der Erkenntnis, des
Wissens, bzw. der Werte (Theoretischer praktisch-ethischer R.). Während
„objektive" R., der auch als Relationismus bezeichnet werden kann, nur
betont, daß wir die Wirklichkeit nicht „an sich", sondern in deren Relation
zum erkennenden Bewußtsein sowie die Dinge in deren
Relationen zueinander erkennen, wobei die absolute Gültigkeit von Urteilen
über Relationen (s. d.) nicht bestritten zu werden braucht, ist für den R. im
Sinne jeder oder praktische Wert (s. d.) nur relativ, in
Beziehung auf das erlebende, urteilende, wollende, wertende (psychologische)
Subjekt gelten also Wahrheiten (s. d.), Normen, sittliche u. a. Werte nur für
das Subjekt, von einem gewissen Standpunkt, für gewisse Verhältnisse, unter
gewissen Bedingungen, nicht allgemeingültig, notwendig, unbedingt. Der R.
verkennt oft, daß die Relativität empirisch bedingter Urteüe und Wertungen die
oberster Begriffe und Grundsätze als Bedingungen der
Verarbeitung des Erfahrungsstoffes nicht aus-, sondern einschließt A priori,
Axiom). Die Gesetzlichkeit des erkennenden und wollenden Bewußtseins
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Handwörterbuch der Philosophie
- Title
- Handwörterbuch der Philosophie
- Author
- Rudolf Eisler
- Publisher
- ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN
- Location
- Berlin
- Date
- 1913
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- Size
- 12.7 x 21.4 cm
- Pages
- 807
- Keywords
- Philosophie, Geisteswissenschaften, Objektivismus
- Category
- Geisteswissenschaften