Page - 137 - in Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums - Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Volume 1
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137 Hassmann Quellen zur Gemäldegalerie
neuzuordnen.“ Die Beauftragung Mechels mit dem Gemäldekatalog wiederum wäre
nichts Ungewöhnliches gewesen. So wurden damals auch die Kataloge des modernen
k. k. Münzkabinetts und des k. k. Naturalienkabinetts an sammlungsfremde Speziali-
sten übertragen. Im Gegensatz zur Inventarerstellung gehörte das Abfassen von Kata-
logen damals nicht zu den unmittelbaren Aufgaben der Sammlungsdirektoren. Mit
dem Katalog („Beschreibung“) des Naturalienkabinetts wurde 1776 der Mineraloge
Ignaz von Born beauftragt (Zimmermann 1903, Nr. 19417). Im Laufe seiner Arbeit
kam er jedoch zum Ergebnis, dass in der Sammlung Mängel bestehen, die dem Anse-
hen dieser Sammlung schaden und daher − speziell in Hinblick auf den abzufassenden
Katalog − behoben werden sollten („[…] daß es diesem kai. Kabinette nicht zur Ehre
gereichen würde, wenn ich mit der Beschreibung dieser Mineralien der kai. Sammlung, bey
welcher man gar nicht daran gedacht zu haben scheint, auf die einheimischen minerali-
schen Seltenheiten […] die Hauptabsicht zu richten, auftretten sollte […]“; ÖStA/HHStA,
OKäA, Akten Serie B, Karton 6, fol. 47−51, 1780 Jänner 31). Hier könnte also ein
zeitgleicher Parallelfall zur Gemäldegalerie vorliegen, demzufolge die Katalogerstel-
lung zur Vornahme von Änderungen in der Sammlung führte. Ein Unterschied be-
stünde aber insofern, als Born seine Tätigkeit im Rahmen einer vertraglichen Vereinba-
rung mit Entlohnung ausübte, Mechel jedoch nicht. Während Born in die hofämtliche
Verwaltungsstruktur integriert und ihr damit unterworfen wurde, stand Mechel mit
seiner „ehrenhalber“ ausgeführten Arbeit außerhalb dieser Sphäre. Es bleibt eine Spe-
kulation, ob Staatskanzler Kaunitz, auf den ja die Berufung Mechels letztlich zurück-
geht, damit eine Doppelstrategie verfolgte, mit Hilfe derer er zum einen über Mechel
direkten Einfluss auf die Gemäldegalerie nehmen, zum anderen Mechel der Weisungs-
gewalt des Oberstkämmerers und Galeriedirekors entziehen konnte.
MECHELS ERSTE NEUORDNUNG UNTER DER
LEITUNG VON STAATSKANZLER KAUNITZ (1779/80)
60 1779 Februar 12, [Wien]
Erstes Agieren Mechels in der Galerie:
Die Anordnung der Bilder soll geändert werden.
In einer Sitzung des Hofbauamtes zeigt „Jakob Renn Hofbauübergeher … sub dato 8ten
dieses Monats gehorsamst an, daß die auf denen Bilder-Gallerie Böden im k. k. Belvedere
befindlichen Bilder durch den Kupferstecher Mechel von den Walzen herabgenommen,
rangiret und genau durchsuchet, wie auch in der Bilder Gallerie verschiedene Bilder in die
Wende* in verschiedenen Zimmern anderst rangiret werden sollen, hierzu aber wäre 1
Maurer und 1 Taglöhner, deren zuweilen auch 2 und 3 erforderlich seyn werden, worüber
hingegen der Hof Architekt Ganneval folgende Erledigung ertheilte: Ich erwarte die Verord-
nung von der Bau Direction, ob dieses von dem Hofbau Amte, oder von dem Fundo, so zur
Unterhaltung der Gallerie unter der Direction des Obersten Kämmerers Grafens v. Rosen-
berg bestimmt ist, bestritten werden solle.“
Seitens der Hofbaudirektion wurde [am 12. Februar] dazu geäußert, dass das Hofbau-
amt seinerzeit aufgrund kaiserlicher Resolution die Kosten anlässlich der Überstellung
der Bildergalerie von der Stallburg ins Belvedere übernommen habe, die anschließend
refundiert wurden. Da aber nun diesfalls keine entsprechende Resolution vorliege,
könne das Hofbauamt in der Galerie „blos zum Rangiren und Abstauben“ herangezo-
gen werden. Das Hofbauamt könne sich bei einem gleichbleibenden Baufundus von
jährlich 200.000 Gulden nicht auf weitere Kosten wie die nun bevorstehenden einlas-
sen. Es läge nun beim Oberstkämmerer Rosenberg, das weiter Erforderliche zu verfü-
gen.
* Gemeint: an den Wänden.
ÖStA/HHStA, HBA, Karton 37, 2. Session, Nr. 14 ex 1779, Protokoll der Hofbau-
amtskommission, fol. 225v−226v, Ausfertigung. Das Votum der Hofbaudirektion
datiert 1779 Februar 12 (ebd., fol. 336r).
Druck: Bislang unpubliziert.
Hinweis: Ähnlich lautend, aber gekürzt die Note von Generalhofbaudirektor Kaunitz-
Rietberg an Oberstkämmerer Rosenberg (ebd., fol. 334−335, Konzept, 1779 Februar
12, Wien). In dieser Note wird der von Canevale angesprochene Fundus „zur Unter-
haltung der Gallerie“, über den offenbar der Oberstkämmerer verfügen konnte, nicht
erwähnt. Möglicherweise bezieht sich Canevale auf die von der Kaiserin 1773 ge-
währte Sonderdotation von jährlich 1.800 Gulden zur Abdeckung des Mehraufwan-
des bei den Restaurierarbeiten (Zimmermann 1903, Nr. 19392; siehe Anm. zu Dok.
19), deren Beibehaltung bis 1779 jedoch nicht belegbar ist. Jahrzehnte später, 1825,
wurde eine für Restaurierarbeiten bewilligte außerordentliche Dotation zu einer regu-
lären umgewandelt (Lhotsky 1941−1945, S. 509). Anmerkung: Kupferstecher Mechel erscheint hier erstmals namentlich in den Hof-
amtsakten, kann aber sicherlich mit dem bereits im Hofbaubericht zum Juli 1778
(Dok. 56) genannten Kupferstecher identifiziert werden. Hilchenbach gibt in seinem
ausführlichen Bericht vom November 1781 (Dok. 128) an, Mechels Plan „zu weite-
ren Vermehrungen und mancherley Abänderungen“ bei der „damaligen Einrichtung“
der Bildergalerie wurde „im Jenner 1779 … genehmiget und auszuführen befohlen.
Sogleich wurde der Anfang damit gemacht, und zugleich der Entschluß gefasst, alle in
der Schatzkammer aufbewahrte und andere, theils hin- und herzerstreute … schätzbare
Stücke hierher zu versammeln.“ Die bislang unbekannte Anzeige des Hofbauüberge-
hers Renn und das Dekret vom 23. Februar 1779 (Dok. 61) bestätigen klar Hilchen-
bachs Angaben. Ein Dokument, das konkret die im Jänner 1779 erteilte Genehmi-
gung betrifft, war hingegen nicht auffindbar. Nach Stix (1922, S. 22) wurde sie von
Maria Theresia erteilt. Wüthrich (1956, S. 150) schreibt hingegen, Joseph II. hätte
„den formellen Auftrag“ an Mechel erteilt. Oberstkämmerer Rosenberg war es je-
denfalls nicht, wie er dezidiert in seinem Vortrag vom 25. Oktober 1782 (Dok. 144)
festhält.
61 1779 Februar 23, Wien
Mechel, der zur Einrichtung der Galerie bestellt ist,
soll geeignete Gemälde auswählen.
Intimat des Oberstkämmereramtes an Schatzmeister Philipp von Schouppe: „Dem-
nach Seine kaiserliche Majestät unser allergnädigster Herr zu befehlen geruhet haben, daß
einige in der Schazkammer befindliche Gemählde zur Vermehrung der Bilder Gallerie im
Belvedere verwendet werden sollen, als wird solches dem p. t. Herrn v. Schouppe hiermit
erinneret, damit die von dem zur Einrichtung erwehnter Bilder Gallerie bestelten hier be-
findlichen Kupfer Stecher Herrn Mecheln, darzu ausgewählt werdenden Mahlereyen dem-
selben gegen seiner Bescheinigung aus der k. k. Schazkammer verabfolget werden mö-
gen.“
ÖStA/HHStA, OKäA, Sonderreihe, Karton 38a, Mappe I, Nr. 124 ex 1779, unfol.,
Konzept.
Druck: Teils wörtlich bei Engerth (1881, S. LXIII), Kurzregest bei Engerth (1886, S.
280, Nr. 155).
Hinweis: Das ist das einzige erhaltene hofamtliche Dokument, aus dem hevorgeht,
dass Mechel zur Einrichtung der Bildergalerie bestellt wurde.
62 1779 März 5, Wien
Die zur Einrichtung der Galerie nötigen Arbeitsleute
soll das Hofbauamt bezahlen.
Intimat des Oberthofmeisteramtes an das Hofbauamt: „Demnach … Oberster Kamme-
rer Herr Graf v. Orsin und Rosenberg die Eröfnung anhero gethan, daß auf allerhöchsten
Befehl bey vorgenommener Einrichtung der kai. könig. Bilder Gallerie im Belvedere die in
beyliegenden Verzeichnuß bemerkten Arbeits Leute gebraucht worden, und der denensel-
ben gebührende Arbeits Lohn zu 10 f. 24 xr von dem kai. könig. Hof Bau Amt abzuführen
komme. […]“
ÖStA/HHStA, OMeA, Protokoll Bd. 40, Nr. 45 ex 1779, fol. 28v−29r, Abschrift.
Druck: Kurzregest bei Pillich (1966, Nr. 791).
Hinweis: Dazu die Verhandlung der Hofbauamtskommission mit dem Beschluss vom
9. März 1779, dass den „bey der Bilder Gallerie im Belvedere gebrauchten zweyen Ar-
beits-Leuten der verdiente Taglohn per 10 f. 24 xr“ aus der Hofbauamtskasse bezahlt
werden soll; ÖStA/HHStA, HBA, Karton 38, 3. Session, Nr. 10 ex 1779, fol. 502 (Aus-
fertigung) und fol. 563 (datiertes Konzept).
Anmerkung: Diese Regelung hatte offenbar auch für die folgenden Kosten der zusätz-
lich zur Einrichtung der Galerie erforderlichen Arbeitsleute Gültigkeit, denn erst im
Mai 1780 (siehe Dok. 79) wird dazu erneut verhandelt. Eine prinzipielle Regelung der
Kostenbedeckung für die Neuanordnung der Galerie war damit aber nicht geschaffen
worden. Offenbar rechnete man von allerhöchster Seite mit keinen größeren Unko-
sten, da die Galerie ja bereits unter Rosa baulich hergestellt worden war. Die erste
diesfällige Resolution der Kaiserin erfolgte erst im Oktober 1780 (Dok. 91) und be-
stand in der Folge für alle vor Juni 1781 beauftragten Arbeiten (siehe Dok. 114). Zu-
nächst scheint es im ersten Halbjahr 1779 tatsächlich zu keinen größeren Änderungen
in der Galerie gekommen zu sein, denn erst im Hofbaubericht für Juli 1779 (Dok. 68)
ist vom Umhängen der Bilder die Rede.
Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums
Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums
- Subtitle
- Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837)
- Volume
- 1
- Author
- Gudrun Swoboda
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2013
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79534-6
- Size
- 24.0 x 28.0 cm
- Pages
- 312
- Category
- Kunst und Kultur