Page - 153 - in Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums - Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Volume 1
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153 Hassmann Quellen zur Gemäldegalerie
[…] die hieraus entstandene Abänderung der mehresten Zimmer − Revidirung und Ergän-
zung des Kataloges − Besorgung einer neuen Einrichtung des Schlosses zu Presburg und
Anordnungen zur besseren Aufbewahrung der übrigen Bilder − Diese und andre damit
verwandte Arbeiten beschäftigten Hrn. von M. im Verlaufe des letztern Jahres. Die Aufstel-
lung sämtlicher Bilder nach seinem Plane ward im Augustmonat [1781] geendiget und
nun ist er dem letzten Ziele seiner Bemühungen, der Ausfertigung seiner Verzeichnisse
nahe − deren erstes, allgemeines, würklich unter der Presse ist. − S. Majestät der Kayser
nahmen nach ihrer Zurückkunft aus den Niederlanden diese vollendete Arbeiten in aller-
höchsten Augenschein und bezeugten Herrn von Mecheln nicht allein durch mündlichen
Beyfall lohnende Zufriedenheit, sondern befahlen auch allergnädigst, daß alles hinfort so
bleiben solle, wie es itzt aufgestellet sey. Ueberdieß liesen Sie ihm eine kostbare und ge-
schmackvolle Dose, mit Dero Namens Chiffre von Diamanten auf einem emaillirten Grun-
de, nebst einem ansehnlichen Geschenk in Gelde einhändigen; welche das zweyte Ge-
schenk waren, das er vom allerhöchsten Hofe für seine Bemühungen empfangen hat. […]“
Druck: „Schreiben aus Wien über die Verdienste des Hrn. von Mechel um die K. K.
Bildergalerie / Am 16. Nov. 1781“, in: Miscellaneen artistischen Inhalts, hg. von J. G.
Meusel, Bd. 2, Heft 11, Beitrag 4; Erfurt 1782, S. 300−303.
Anmerkung: Die Beauftragung Mechels im Jänner 1779 ist nur durch diesen Bericht
Hilchenbachs überliefert. Seine Angabe wird aber durch die Dokumente vom 8. Fe-
bruar (Dok. 60) und vom 23. Februar 1779 (Dok. 61) gestützt, die das erstmalige
Agieren Mechels in der Bildergalerie belegen. Stix (1922, S. 22), gibt an, Maria
Theresia habe die Genehmigung erteilt. Wüthrich (1956, S. 150) hingegen schreibt,
Joseph II. habe „den formellen Auftrag“ an Mechel gegeben. Oberstkämmerer Rosen-
berg war es jedenfalls nicht, wie er dezidiert in seinem Vortrag vom 25. Okt. 1782
(Dok. 144) vermerkt. Die zu Ende des Berichts angeführte Anordnung Kaiser Josephs
II., die Aufstellung ohne Abänderung zu belassen, wurde im Handbillet vom 22. No-
vember 1780 (Dok. 94) erteilt, im späteren Handbillet vom 14. September 1781
(Dok. 125) wird sie nicht wiederholt.
129 [1782 Februar, Wien]
Abrechnung in der Höhe von 11.812 Gulden 47 ¼ Kreuzer
zur Bildergalerie.
Im Februar 1782 erfolgte zwischen Hofbauamt und Hofkammer eine Sammelabrech-
nung der bis dahin noch offenen und vor Juni 1781 abgeschlossenen beziehungswei-
se in Auftrag gegebenen Arbeiten für die Bildergalerie. Das betreffende Aktenkonvolut
beinhaltet aber keine Einzelabrechnungen oder detaillierten Aufstellungen. Erwähnt
werden nur Akontozahlungen an den Kammervergolder Mathias Landerer, nicht aber
deren Höhe. Die Zahlung des Gesamtbetrages von 11.812 Gulden 47 ¼ Kreuzer
konnte aufgrund der bis dahin geltenden allerhöchsten Resolution angewiesen wer-
den. Hofkammerpräsident Kolowrat fügt jedoch an, dass alle weiteren Kosten auf-
grund der Resolution des Kaisers vom Juni 1781 nur mit dessen Genehmigung bezahlt
werden können.
ÖStA/FHKA, Kamerale Österreich, Faszikel rote Nr. 1611, 415 Feb. 1782, Konvolut fol.
55−61. Darin enthalten unter anderem die Note des Generalhofbaudirektors Kaunitz-
Rietberg vom 8. Februar 1782 (Ausfertigung) und die abschließende Note des
Hofkammerpräsidenten Kolowrat vom 21. Februar 1782 (Reinkonzept).
Druck: Bislang unpubliziert.
Hinweis: Die bis Juni 1781 bestehende Resolution, die für alle bis dahin gelieferten
oder in Auftrag gegebenen Arbeiten galt, siehe Dok. 91; die ab Juni 1781 gültige
Resolution siehe Dok. 114. Auch aus den im Hofbauamt vorhandenen Dokumenten
zu dieser Abrechnung lassen sich keine Details zu den einzelnen Rechnungen ent-
nehmen (ÖStA/HHStA, HBA, Karton 50, fol. 143r, fol. 352−353; Karton 52, fol.
257v).
Anmerkung: Da weder diese Abrechnung noch eine der früheren irgendwelche Ein-
zelbelege oder Aufstellungen enthält, ist es kaum möglich, verlässlich den Kostenauf-
wand für die Einrichtung der Bildergalerie im Belvedere zu ermitteln. In der Literatur
wird immer wieder der von Pezzl (Dok. 154) kolportierte Betrag von über 70.000
Gulden allein für die Anschaffung der Bilderrahmen genannt (Stix 1922, S. 24 und
andere). Diese Summe läßt sich anhand der verfügbaren hofamtlichen Akten nicht
bestätigen. Soweit belegbar, dürften bei den von Mechel realisierten Aufstellungen für
die Bilderrahmen Kosten von insgesamt 23.496 Gulden angefallen sein (Kreuzer-Be-
träge blieben dabei unberücksichtigt), und zwar laut den Abrechnungen von Egger
im März 1781: 4.077 f. und von Landerer ebenfalls im März 1781: 10.354 f. (Dok.
106) sowie von Haunold im April 1781: 2.199 f. und von Hett ebenfalls im April 1781:
967 f. (Dok. 111). Landerer rechnete im Juli 1781 weitere 5.899 f. ab (Dok. 119). Gemeinsam mit den unter Rosa entstandenen Rahmenkosten für die Galerie im Belve-
dere (siehe Anm. zu Dok. 51) können die diesfälligen Gesamtkosten mit rund 32.211
Gulden beziffert werden.
130 1782 Februar 12, Wien
Dienstanweisung an die beiden Galeriekustoden, nur Rosa zu gehorchen.
Johann Tusch und Georg Gruber werden per Dekret vom Oberstkämmereramt ange-
wiesen, sie haben, da die Bildergalerie wieder wie zuvor unter der alleinigen Obsorge
und Verwaltung des Galeriedirektors Joseph Rosa stehe und „folglich niemand anderer
als er daselbst zu befehlen“ habe, nur ihm „gehorsam und unterwürfig zu seyn“ und
„alles, was von demselben in Dienstsachen ... aufgetragen wird, genau zu befolgen. [...]
Sie haben ihm zu melden, „wenn außer den gewöhnlichen Einlaß Tägen Fremde die
Gallerie zu sehen verlangten … An die Einlaß Täge aber sollen beyde Custodes in der
Gallerie gegenwärtig seyen und ihr vorzügliches Augenmerck darauf haben, daß daselbst
kein Unfug oder denen Gemählden einigen Schaden nicht geschehe […].“
ÖStA/HHStA, OKäA, Sonderreihe, Karton 38a, Mappe I, Nr. 6 ex 1782, unfol., Kon-
zept.
Druck: Wörtlich bei Hoppe-Harnoncourt (2001, S. 190f.) mit irrtümlicher Datierung
1782 Oktober 12. Möglicherweise bezieht sich Engerth (1886, S. 285, Kurzregest Nr.
198) auch auf dieses Dekret, das er mit 1782 Oktober 12 datiert.
Anmerkung: Spätestens ab Mitte Februar 1782 muss Rosa wieder die Funktion des
Galeriedirektors aktiv ausgeübt haben. Gemäß Handbillet des Kaisers vom 14. Sep-
tember 1781 (Dok. 125) wurde Rosa die Galerie zwar formell wieder überantwortet,
doch liegen – abgesehen von diesen Dekreten – weitere Hinweise vor, dass dies de
facto erst später erfolgt sein könnte. So lassen die monatlichen Hofbauberichte erst
wieder ab April 1782 verschiedene Veränderungen und Maßnahmen in der Galerie
erkennen (siehe Dok. 140). Weiters rechnete Mechel erst Ende Februar 1782 seine für
die Galerie ausgelegten Beträge ab (Dok. 131). Schließlich gibt Oberstkämmerer Ro-
senberg 1787 an, die Galerie sei überhaupt erst 1783 wieder übernommen worden
(Dok. 157). Ursache für diese verzögerte (uneingeschränkte) Übergabe der Galerie
könnte sich durch die bei Abschluss der Neuaufstellung (14. September 1781) fehlen-
den Inventare zu den Galerie- und Depotbildern ergeben haben. Möglicherweise zog
sich deren Inventarisation, bedingt durch die offenbar widrigen Umstände (siehe Dok.
144), bis Februar 1782 hin.
MECHELS ABRECHNUNG UND DIE DARAUFHIN
ERFOLGTEN UNTERSUCHUNGEN (1782).
131 1782 Februar 25, Wien
Mechel legt eine Abrechnung seiner Fremdkosten
in der Höhe von 3.283 Gulden 15 Kreuzer.
Hofbauamtsgegenhandler Ludwig Wöhrer übergibt der Hofbauamtskommission „die
von dem v. Mechel überreichte Specification über die in der Bilder Gallerie verfertigte Arbei-
ten in Betrag per 3283 f. 15 xr mit der gehorsamsten Erinnerung, da dieser Betrag, wie aus
den Beylagen zu ersehen, von bemelten v. Mechel bereits aus eigenem bezahlet worden,
keiner weiteren Liquitirung unterliegen.“
ÖStA/HHStA, HBA, Karton 50, 2. Session, Nr. 35 ex 1782, fol. 309, Konzept. Die Ab-
rechnung wurde am 25. Februar 1782 präsentiert; mit diesem Datum ist auch das
Konzept für die Protokolleintragung zur Hofbauamtskommissionssitzung datiert.
Druck: Bislang unpubliziert.
Hinweis: Die Kostenaufstellung und die dazugehörigen Belege liegen weder dieser
Anzeige Wöhrers noch einem der weiteren, die Abrechnung Mechels betreffenden
Dokumente bei. Das genaue Datum der Abrechnung lässt sich nicht erschließen.
Auch ist unklar, ob irgendein Zusammenhang mit einer schon gegen Ende 1781 vor-
gelegten Abrechnung Mechels besteht, zu deren Überprüfung Rosenberg eine kleine
Kommission bestellt haben soll, was Kaunitz als unbegründet erachtete (Wüthrich
1956, S. 157f.).
Anmerkung: Mechels Abrechnung zog umfangreiche Recherchen nach sich, da sie in
mehreren Punkten fehlerhaft schien. Aus diesem Grund erhielt Mechel erst im No-
vember 1782 das „Absolutorium“ (Dok. 146). Allerding war es auch bis dahin nicht
gelungen, alle strittigen Punkte zu klären.
Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums
Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums
- Subtitle
- Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837)
- Volume
- 1
- Author
- Gudrun Swoboda
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2013
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79534-6
- Size
- 24.0 x 28.0 cm
- Pages
- 312
- Category
- Kunst und Kultur