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Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums - Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Volume 1
Page - 157 -
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Page - 157 - in Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums - Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Volume 1

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157 Hassmann Quellen zur Gemäldegalerie werde, „solche dem v. Mechel zur Erleuterung zustellen zu lassen, und den Befund zur weiteren Veranlassung gefällig anher zu eröfnen.“ ÖStA/FHKA, Kamerale Österreich, Faszikel rote Nr. 1611, 144 Mai 1782, fol. 207 und 211, Reinkonzept. Druck: Bislang unpubliziert. Hinweis: Das Ergebnis der Untersuchung liegt nicht im Akt ein. Es kann aber indirekt durch den Vortrag Rosenbergs vom 25. Oktober 1782 (Dok. 144) erschlossen wer- den. Demzufolge soll „der ganze Verstoß nur in 204 f. 40 xr bestehet“ haben. 143 1782 Juli 24, Wien Mechels ehemaliges Quartier im Belvedere. Das Oberstkämmereramt verständigt Schlosshauptmann Philipp Williard: „Demnach das dermal leere Zimmer im Belvedere, wo der Kupferstecher Mechel vorhin gewohnet* hat, dem Custos in der k. k. Bilder Gallerie Johann Tusch einsweilen mit dieser Bedingniß eingerau- met wird, daß er auf allmaliges Verlangen solches wieder zu raumen gehalten sein solle.“ * Ursprünglich „gearbeitet“, wurde gestrichen, stattdessen „gewohnet“. ÖStA/HHStA, OKäA, Sonderreihe, Karton 38a, Mappe I, Nr. 46 ex 1782, unfol., Konzept. Druck: Bislang unpubliziert. Hinweis: Das ist wohl das von Staatskanzler Kaunitz erwähnte kleine Quartier, das Mechel im Belvedere erhielt (siehe Dok. 126). 144 1782 Oktober 25, Wien Rosenbergs umfassender Bericht zu den Vorfällen in der Galerie unter Mechel. Nachdem die Hofrechnungskammer ihren (nicht erhaltenen) Bericht zu Mechels Ab- rechnung vorgelegt hatte, erstattete Oberstkämmerer Rosenberg einen ausführlichen Vortrag an Kaiser Joseph II. Rosenberg führt aus, die Hofbuchhalterei habe moniert, dass Mechel die Galerie ohne vorherige Inventarerfassung übergeben und bei Been- digung mit unzureichender Überprüfung des Bestandes wieder abgenommen wurde, somit fahrlässig gehandelt worden sei. Dagegen verwahrt sich Rosenberg und legt dem Kaiser dar, wie der Sachverhalt aus seiner Warte war, wobei er zahlreiche schwe- re Vorwürfe gegen Mechel erhebt, nicht zuletzt, um sich selbst zu entlasten. Zunächst betont Rosenberg, dass die Übergabe der Galerie an Mechel nicht auf seine Veranlas- sung erfolgt sei, da er „keinen Auftrag hatte, dem Mechel die Gallerie zu übergeben“. Dieser sei in die Galerie „nach und nach eingedrungen“. In der Zeit, „als dem Fürst v. Kaunitz die Oberaufsicht der Gallerie übertragen worden“ war und Rosenberg aufgrund einer Reise abwesend war, habe „Mechel angefangen …, willkührlich und mit Ausschlie- ßung des Gallerie-Directors Rosa darin zu manipuliren.“ Damals sei Mechel „das Inven- tarium der Gallerie zur Einsicht zugestelt, welches er einige Monate bey sich gehabt, und daraus genugsam so wohl die Zahl, als die Gattung deren vorräthigen Gemählden, über welche mit der Zeit von ihme Rechenschafft wurde [gemeint: würde] gefordert werden, hatte ersehen können“. Als Rosenberg [gemäß Handbillet vom 14. September 1781] „aufgetragen wurde, die Gallerie zu übernehmen, so war es eine blosse Unmöglichkeit, solches nach dem alten Inventario [von 1772] zu bewerkstelligen, dann, nachdem alle Numern von denen Gemählden abgenommen, viele umgetaufft, viele ausgeschlossen, vie- le übermahlen, und dadurch unkennbahr geworden, auch viele neu dazu gekommen, so war bey diesem gänzlichen Umsturz der Gallerie kein anders Mittel übrig, so sehr sich auch Mechel darwidersezte, als ein neues Inventarium zu verfassen. Dieses geschahe mit möglichster Genauigkeit durch den [Rat und Amtssekretär Johann Baptist] v. Mercier“. Nachdem dieses erstellt worden war, „wurde in Beyseyn des Mechel nach diesem neuen Inventario die ganze Gallerie durchgegangen und übernommen, wonach von ihme die Schlüsseln derselben abgefordert“ worden seien. Anschließend sollte die Übernahme der deponierten Gemälde erfolgen. Mechel sei aufgefordert worden, das „auf seine eigene Veranlassung durch seinen Schreiber [Johann Stengert] verfaste Inventarium deren auf dem Gallerie Boden vorgefundenen Gemählden, welche nach desselben Aussage in 2030 Stück bestanden, und für welche Arbeit derselbe gegen ein Jahr lang monatlich 4 Duccaten aus dem Geheimen Kammerzahl-Amt bezohen hat“, auszuhändigen. Nach „unterschiedlichen Einwendungen erklärte Mechel endlich, daß er solches nicht bey Han- den hätte, und auch nicht wuste, wo es hingekommen wäre.“ Daraufhin sei beschlossen worden, „alle in dem erwähnten Depositorio dermalen befindliche Gemählde“, die „bis auf sehr wenige in lauter sehr schlechten und den Plaz nicht verdienenden Stüken beste- hen“, im „Beyseyn des Mechel nur gezählt per Pausch“ zu übernehmen, worauf Mechel „auch von diesem Ort die Schlüssel … abgenommen“ wurden. Durch den Vergleich des mit „aller … Mühe“ erstellten neuen Inventars mit dem alten [von 1772] habe man „beyläufig … ersehen“ wollen, „ob die in dem alten [Inventar] beschriebenen Gemählde noch bey Handen, und wohin alle die aus der Schatzkammer, aus Preßburg, auch übrigen k. k. Schlößern und Gebäuden genommene viele Mahlereyen eigentlich hinverwendet worden“ seien, doch habe „man keine Gewißheit daraus ziehen können. Einige der besten Gemählden sind gegen schlechtere vertauscht, einige ver- schenkt und ein Theil wieder nach Preßburg geschickt worden. Was endlich den dermaligen Zustand der Gallerie betrifft, so zeiget es sich von selbsten, und müste auch der wärmste Vertheidiger des Mechel eingestehen, daß diese durch die viele theils angestückelte, theils abgeschnittene, grösten Theils aber übermahlene vorhin kostbahre Gemählde sehr verunstaltet worden, und ein Nahmhafftes an ihren Werth verlohren hat.“ Abschließend empfiehlt Rosenberg dem Kaiser, die Rechnung Mechels gnadenhalber auszahlen zu lassen, „um allen bey ächterer Untersuchung erfolgen kommenden Unan- nehmlichkeiten auszuweichen“. Der Kaiser resolvierte daraufhin [ohne Datum]: „Dem Mechel ist der ausgelegte auf 3078 f. 35 xr berechnete Betrag ex Camerali zu vergüten, worüber Ich unter einem das nöthige an die Kammer erlasse. Zugleich ist demselben mittelst einem anständigen Decret sein Absolutorium zu ertheilen, übrigens aber den betrefenden Partheyen über diese ganze Angelegenheit das ewige Stillschweigen aufzulegen.“ ÖStA/HHStA, OKäA, Sonderreihe, Karton 38a, Mappe I, Nr. 72 ex 1782, unfol., Aus- fertigung. Druck: Erwähnt bei Engerth (1881, S. LXIII), der aber auf die Vorwürfe gegenüber Mechel nicht eingeht; besprochen bei Wüthrich (1956, S. 158f., Anm. 30); wörtlich im vollen Umfang bei Hoppe-Harnoncourt (2001, S. 189f.). Hinweis: Das erwähnte alte Inventar ist jenes von 1772 (siehe Anm. zu Dok. 6). Weder das erwähnte Verzeichnis der deponierten Bilder von Stengert ist erhalten (zu diesem Dok. 66), noch das von Mercier erstellte neue Inventar. Anmerkung: Die Resolution des Kaisers erfolgte offenbar nach Erhalt der Stellung- nahme des Staatskanzlers Kaunitz (Dok. 145) 145 1782 November 3 Kaunitz fordert entweder eine Untersuchung der Vorwürfe gegen Mechel oder ein Absolutorium. Staatskanzler Kaunitz, dem Rosenbergs Vortrag vom 25. Oktober 1782 zugestellt wur- de (belegbar durch den dortigen Vermerk „ad Num. 3273“, der offenbar nach Rück- stellung wieder getilgt wurde), merkt in seinem „Votum“ zunächst an, die Hofbuch- halterei habe Mechels Forderung von 3.478 f. 35 xr als begründet erachtet, daher wäre ihm dieser Betrag sofort zu bezahlen. Auf die Vorwürfe des Oberstkämmerers geht Kaunitz nicht näher ein, sondern bezeichnet sie insgesamt als unbewiesen, wes- halb eine Untersuchung durch „unpartheyische Kunstverständige“ vorzunehmen wäre. Nach Kaunitz’ Meinung würde diese sicherlich die Unschuld Mechels erweisen, wor- auf Mechel gezwungen wäre „billige Satisfaction gegen seine boshaften Calumnianten“ zu fordern. Um ihm das zu ersparen, wäre es nach Ansicht Kaunitz’ am besten, „dem ganzen Gewebe von Boshaiten endlich einmahl ein Ende zu machen, durch ein anständi- ges Decret sein Absolutorium ertheilet und derselbe damit gegen fernerweise in der Zukunft mögliche Anfälle der unversöhnlichen Rachbegierde seiner Neider und Feinde sicher gestellet werde.“ ÖStA/AVA, Studienhofkommission, Sign. 15, Karton 75/Akademie, einliegend in Mappe „Akademie der bildenden Künste“, bezeichnet „Votum … ad recirculandum No. 3273“, Konzept. Druck: Wörtlich bei Wüthrich (1956, S. 159f., Anm. 34). Hinweis: Der erwähnte Vortrag Rosenbergs siehe Dok. 144, das geforderte Absoluto- rium siehe Dok. 146. 146 1782, November 10, Wien Absolutorium an Mechel für dessen Einrichtung der Bildergalerie. Dekret des Oberstkämmereramts an Christian von Mechel: „[…] Nachdeme die von demselben nach dessen eigenen verfasten Plan mit allergnädigster Bewilligung allerhöchst gedacht Seiner Mayestät eingerichtete k. k. Bilder Gallerie im Belvedere nach dem hierüber vorläufig abgefasten Inventarium, in Gegenwart des darzu beorderten k. k. Raths und diesseitigen Hof Amts Secretarii v. Mercier, dann des k. k. Gallerie Directors v. Rosa ordent- lich durchgegangen, richtig befunden sodan von ihme Herr Christian von Mechel dem eben erwehnten Gallerie Director v. Rosa behörig wieder übergeben worden, als hätten
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Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837), Volume 1
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Title
Die kaiserliche Gemäldegalerie in Wien und die Anfänge des öffentlichen Kunstmuseums
Subtitle
Die Kaiserliche Galerie im Wiener Belvedere (1776–1837)
Volume
1
Author
Gudrun Swoboda
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2013
Language
German
License
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-205-79534-6
Size
24.0 x 28.0 cm
Pages
312
Category
Kunst und Kultur
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