Page - 5 - in Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks, Volume 3
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u. derstlb. Staatsbcgeb. v. 96c) bis 1192. 5
§. 4. Wer der Vater Ottokars I. gewesen Wcr
sey? meldet das Kl5. von Vorau nicht. Wenn^""
Albero der Graf von Steuer dessen Vater gewe- wcsen.
sen wc're, wurden die Ottolarn gebohrne Steyrer
seyn, dieses aber zu erweisen, gehen achte Urkun-
den ab. prevenhuber (c) setzt zwar diesen T!
bero als den Vater Ottokars an; er irret sich ab
sehr, da er eben diesen Alberon in die Hofstaat
Ottons I I . (der 955 gebohren, erst 974 zur Re-
gierung kam) versetzet. Er will zwar seinen Feh-
ler verbessern, da er (6) anderswo schreibt, daß"°dcrAnzc
Albero zur Hofstaat Ottons I. gehört habe, je-,
doch führt er dessen keine Probe an. Ehe noch
wollte ich Aribon oder Arbon den Grafen von
Leoben als einen Vater Ottokars I. in Ansehen der
Zeitumständen, und den. Ottokar, der 951 in ei-
nem Diplome von Mansie als Graf untcrzeichnet
ist, für Ottokar I. halten; da aber Urkunden da-
zu mangeln, will ich lieber gestehen, daß mir der
Vacer Ottokars I. unbekannt sey.
(c) ^nnal. 8txr. f. 12.
(i) ib. f. Z86. 387.
§. 5. Noch weniger kann man Aribon von lies« w«r
Lecben als einen Sohn Ottolars I. ansetzen, ob?"^"'^
er schon der Sohn eines andern Grasen Ottokars ^tot. i.
genesen ist. Aribo von Leoben wird im Diplome
des König Ludwigs ein Sohn des Grafen Otto-
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Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
Volume 3
- Title
- Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
- Volume
- 3
- Author
- Aquilin Julius Caesar
- Publisher
- J. G. Weingand und Franz Ferstl
- Location
- Graz
- Date
- 1786
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 34.9 x 62.9 cm
- Pages
- 544
- Categories
- Geschichte Chroniken