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74 Erst. Kap. Staatsbeg. v. Ottokür I.
Hessen Ur-len mußte. Wie ich im 2ten Band erwiesen,
wuchs das Herzogthum Rasern so an, daß es dem
deutschen Kaisern selbst fürchterlich wurde, als well-
chen diese deutschen Kaiser alles zugeben, nur dem
königlichen Titel verbieten konnten. Heinrich I!l.
war vom Otto I. nach seinen Vater Herzog in Bau-
ern ernannt; dieser hatte eigenmächtig tie Mark
<l>esterreich dem Grafen Burkhard überlassen. Ot-
to und seine Nachfolger mußten also das so ansehn-
liche Baiern so zerstücken, daß es nicht mehr zu
seinen vorigen Stand und Wesen gelangen möcht-.
0) v. Tchrdtttr, Versuch einer dsterr. Staatsgesch.
^ 26. p. 87.
§. 2. Die Umstände der Zeit und Kriegsuu-
beln liessen dem Kaiser Otto nicht zu, seinen Plan
auszuarbeiten. Wegen der Mark Oesierreich ließ
Gtto indessen gelten, was Heinrich von Baiern
angeordnet hatte; nur die Mark Steuer, das ist:
OttokarI.von der <Lnns bis an die Drau und Sau (denn
wbersteyer war noch ein Theil des Rarnthen)
übergab er einem eigenen Grafen Gttokar I. Ich
Wann? zanke wegen den Jahr nicht, in welchem Giro Ot<
tokar den I. als Markgrafen tingesetzet hatte; ge-
gen oder nach dem Jahr 96a möchte es geschehen
Wie? styn. Ich wollte auch nicht schwören, ob <l)tto-
kar l. nicht vom Heinrich I I . Herzogen in Baiern
die Mark Stever, wie Burchard die Mark Oe-
ßer-
Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
Volume 3
- Title
- Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
- Volume
- 3
- Author
- Aquilin Julius Caesar
- Publisher
- J. G. Weingand und Franz Ferstl
- Location
- Graz
- Date
- 1786
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 34.9 x 62.9 cm
- Pages
- 544
- Categories
- Geschichte Chroniken