Page - 75 - in Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks, Volume 3
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bis an den Tode Ottokars IV. zc. 75
sicrreich erhalten habe. Nur an diesem zweifle ich
nicht, daß die Vttokarn die Mark Stever erblich
und unabhängig vom Otto und seinen Nachsol-
erhalten haben.
»
z. Die Ursache warum Steuer als eine be- Warum?
sondere Mark und unabhängig von Vaiern erkläret
worden sey, wird unter andern gewesen seyn (§.:.),
daß sich die Steyrer so tapfer (2. Band i.Kap.§.
96.) wider die Hungarn bezeiget haben; um also
die Ste^rer zu mehrern Heldemhaten anzueifern, Erste Ur»
gab er ihnen einen eigenen Markgrafen. In einem
Diplome (k) von Mansee (iste Abhandl. §. 3.)
wird unter andern Zeugen Ottokar der Graf 951
gelesen; dieser könnte unser Markgraf gewesen seyn,
welcher zu Regenspurg in einem von Baiern aus-
geschriebenen Landtag mit andern erschienen ist, und
welcher meistens in den Zeiten Ottons II. gelebt
hat (c). Mehrere Beweisthüme siehe in der isten
Abhandlung.
(c) S. die erste Abhandl. §. l »8. / in welchem
das ganze IVI!-. Genealog, von Bora« angeführt
wirb.
4. Das genealogische IVl8. ober Geschlechts«- Ottotor« l.
M? von Vorau (iste Abhandl. §. 1-8.) me
da vom Ottokar I. nur dieses: Grtokar der Mark-
graf von Steyer (das ist: Ottokar II .) ein Sohn
des
Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
Volume 3
- Title
- Staat- und Kirchengeschichte des Herzogthum Steyermarks
- Volume
- 3
- Author
- Aquilin Julius Caesar
- Publisher
- J. G. Weingand und Franz Ferstl
- Location
- Graz
- Date
- 1786
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 34.9 x 62.9 cm
- Pages
- 544
- Categories
- Geschichte Chroniken