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DEUTSCHLANDS KONFRONTATIVER UMGANG MIT DEM KOPFTUCH DER LEHRERIN
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(EMRK) auf Deutschland einwirken. Sie bieten möglicherweise Handhaben,
den restriktiven und konfrontativen Umgang mit der Kopftuchproblematik zu
verändern.
Entwicklungsphasen des deutschen Kopftuchstreits
Auf der Grundlage von Recht und Gesetz sollen im gesellschaftlichen
Miteinander konkrete Streitigkeiten geschlichtet und allgemeine Konflikte
gelöst oder zumindest abgemildert werden. Daher drängt sich die Frage auf,
wie sich der Kopftuchkonflikt entwickelt hat und ob hier durch Recht
und/oder Gesetz entschärfende Wirkungen eingetreten sind. Für Deutschland
lässt sich die Entwicklung relativ kurz und bündig darstellen. Es gab bislang
drei Phasen der regulativen Entwicklung in der Kopftuchproblematik: zu-
nächst die Zeit seit der Ablehnung von Fereshta Ludins Bewerbung für den
Dienst als Lehrerin in Baden-Württemberg im Jahre 1998 bis zum verfas-
sungsgerichtlichen Urteil vom 24.09.2003, sodann die Phase der Gesetz-
gebung in einigen Bundesländern, die von 2004 bis 2006 dauerte (siehe auch
Henkes/Kneip in diesem Band). Seitdem ist die dritte Phase angebrochen, in
der Landesgesetze mit einem Verbot religiöser Kleidung vollzogen und erneut
vor Gerichten angefochten werden. Die Konflikte sind durch die Gesetzge-
bungen eher angeheizt als entschärft worden; daher lässt sich von einer weiter
gehenden Justizialisierung des ›Kopftuchkonflikts‹ sprechen. Aber auch die
Rechtsprechungsergebnisse tragen bislang nicht nachhaltig zur Befriedung
bei.
Fragt man aus internationaler Sicht, was kennzeichnend für den deutschen
Weg zur gegenwärtigen Regelungs- und Entscheidungssituation war, so kann
die spontane Antwort lauten: das BVerfG und die politischen Profilierungs-
gelegenheiten des deutschen Föderalismus.
Schauen wir also zunächst zurück auf die Zeit vor dem ›Kopftuchurteil‹
des BVerfG im September 2003.2 Fereshta Ludin, eine gebürtige Afghanin
und eingebürgerte Deutsche, bewarb sich im Jahre 1998 als Lehrerin in Ba-
den-Württemberg und wurde einzig und allein wegen ihrer Weigerung ab-
gelehnt, das Kopftuch im Unterricht abzunehmen. Sie erhob Klage und
kämpfte sich durch die Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nirgends
hatte sie Erfolg, daher erhob sie Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfas-
sungsgericht. Außer ihr zog in dieser Zeit eine andere Muslima mit Kopftuch
vor Gericht, die sich als Lehrerin in Niedersachsen beworben hatte und ab-
gelehnt worden war. Sie siegte in der ersten Instanz, die Entscheidung wurde
in der zweiten jedoch aufgehoben (für Einzelheiten siehe auch Barskanmaz in
2 BVerfG v. 24.09.2003, Az. 2 BvR 1436/02, BVerfGE 108, 282 ff.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik