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JUDITH WYTTENBACH
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Jahren danach wurde der religiösen, sozialen, kulturellen und politischen
Symbolhaftigkeit der Kopfbedeckung zunehmend Aufmerksamkeit zuteil.
Vor allem zwei Diskussionslinien sind dabei zu erkennen: die eine betrifft das
Kopftuch im Zusammenhang mit der Stellung der Frau im Islam, die andere
dreht sich um Benachteiligungen, welchen Kopftuchträgerinnen in der
Schweiz begegnen. Wie die ›Eidgenössische Kommission gegen Rassismus‹
in einem Bericht2 aus dem Jahr 2006 festgestellt hat, kommen Diskriminie-
rungen gegen Musliminnen vor und nicht selten knüpfen diese am Tragen
eines Kopftuchs an. Das Kopftuch wurde in jüngerer Zeit mitunter zum Stell-
vertreter in einer Diskussion über Extremismus, in welcher äußerliche Zei-
chen von Religiosität zu Symbolen für eine ›unerwünschte fremde Kultur‹ ge-
macht werden.
Die rechtliche Praxis bewegt sich demgegenüber bisher auf einem ver-
gleichsweise pragmatischen Kurs. Gerichtsentscheide sind allerdings spärlich.
Auf höchstrichterlicher Ebene betreffen sie im Wesentlichen zwei Gebiete:
die öffentliche Schule und die Einbürgerung.
Verfassungsrechtlicher Hintergrund
Religionsfreiheit und Verbot der Diskriminierung
auf Grund der religiösen Überzeugung
Je nach Kontext ist das Tragen des Kopftuchs durch unterschiedliche Grund-
rechte der schweizerischen Bundesverfassung (BV) vom 18.04.1999 ge-
schützt. Im Vordergrund stehen die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15
BV) und das Verbot der Diskriminierung auf Grund der religiösen Über-
zeugung (Art. 8 Abs. 2 BV). Verfassungswidrige kantonale Gesetze und
Gemeindeerlasse sowie entsprechende Rechtsanwendungsakte können vor
Gericht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundrechtskatalog der BV hin über-
prüft werden. Bundesgesetze, nicht aber Verordnungen, sind der grundrecht-
lichen Prüfung durch das Bundesgericht (BG) hingegen entzogen; Art. 190
BV statuiert eine Anwendungspflicht für Bundesgesetze.
Art. 15 BV sichert allen Menschen in der Schweiz das Recht zu, ihre
Religion frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu
praktizieren. Aus diesem Freiheitsrecht ergibt sich die Pflicht des Staates, die
2 »Eidgenössische Kommission gegen Rassismus, Mehrheit und muslimische
Minderheit in der Schweiz. Stellungnahme der EKR zur aktuellen Ent-
wicklung«, Bern 2006, S. 23 ff, abrufbar: www.ekr-cfr.ch/shop/00007/00032/
index.html?lang=de, 12.10.2008; siehe auch den Bericht des UNO-Sonder-
berichterstatters gegen Rassismus »Mission to Switzerland, Report by Mr. Dou-
dou Diène, ›Special Rapporteur on contemporary forms of racism, racial discri-
mination, xenophobia and related intolerance‹«, 30.01.2007, A/HRC/4/
19/Add.2.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik