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DAS KOPFTUCH UND SEINE VERWICKLUNGEN
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zu diesem Thema keinen grundrechtlichen Bezug, wie wohl ein pädagogi-
sches Interesse an einer guten mit Kopftuch unterrichtenden Lehrerin besteht.
Aus diesem Spektrum ergibt sich: Jede generelle Abwägung bloß vir-
tueller Elterninteressen gegen die der Lehrerin verfehlt die Vielfalt des Schul-
geschehens. Zwingend hätten sich aus dieser differenzierten Lage Hilfen des
Urteils für eine differenzierende Lösung ergeben müssen. Jedenfalls wird
keine Lösung der Neutralitätsaufgabe des Staates gerecht, in der überhaupt
nur eine der möglichen Gruppen wahrgenommen wird. Da das ›Kopftuch-
urteil‹, wie oben gezeigt, seinen gedanklichen Ausgangspunkt in der Ent-
scheidung zum badischen Schulrecht nimmt, hätte es nahegelegen, wegen der
dort (S. 49 ff) dargestellten Unmöglichkeit, die Konfrontation der positiven
mit der negativen Glaubensfreiheit für beide Seiten vollbefriedigend aufzu-
lösen, sich zu orientieren an dem ›ethischen Standard‹ der Offenheit ge-
genüber dem Pluralismus weltanschaulich-religiöser Anschauungen und dies
angesichts eines Menschenbildes, das von der Würde des Menschen und der
freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenver-
antwortung bestimmt ist. Hierin, so besagt das ›badische Schulurteil‹, bewährt
der freiheitliche Staat des GG seine religiöse und weltanschauliche Neu-
tralität. Das ›Kopftuchurteil‹ entnimmt seine Maßstäbe, wie oben unter 2. ge-
zeigt, dem ›badischen Schulurteil‹. Aber es bleibt einen weiterführenden
Gedanken in eben diesem von ihm aufgeführten Sinne schuldig.
b) Für die Gruppe (1) soll im Folgenden auf einer wirklichkeitsnäheren
Grundlage zwischen dem Grundrecht der Lehrerin auf Tragen eines Kopf-
tuchs und geltend gemachten Gegenrechten von Eltern oder Schülern/
Schülerinnen abgewogen werden.
Einmal bedeutet die religiöse Verpflichtung, ein Kopftuch zu tragen, eine
größere Inpflichtnahme der Persönlichkeit, als es die Betroffenheit der
ebenfalls grundrechtlich betroffenen Schüler und Eltern ist, von einer Leh-
rerin ohne Kopftuch unterrichtet zu werden. Denn das Kopftuchverbot be-
deutet für die Lehrerin eine täglich neue Beeinträchtigung ihrer religiösen
Existenz; die Lage der Klasse enthält dagegen bei dem heutigen Fachunter-
richt bis in die Grundschule hinein keineswegs eine Konfrontation »ohne
Ausweichmöglichkeit« (S. 306, unter nicht gelungener Übernahme einer ent-
sprechenden Wendung aus BVerfGE 41, 29, 48 und BVerfGE 93, 1, 16),
wohl aber hinsichtlich der Lehrerin unterschiedliche Entwicklungsmöglich-
keiten: Die Lehrerin nimmt die Klasse für sich ein; sie zeigt sich den Eltern
als ihrer Aufgabe gewachsen; sie erklärt den Schülern kindgemäß und den El-
tern nüchtern, warum sie ein Kopftuch trägt; das Kopftuch wird Normalität.
Aber auch: Die Lehrerin missioniert; sie ›verfehlt‹ die Klasse im Unterricht;
sie ist nicht kinderlieb und kooperiert nicht mit den Eltern; sie reagiert emp-
findlich auf Fragen, die ihr Kopftuch betreffen. Probleme solcher Art können
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik