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ERNST GOTTFRIED MAHRENHOLZ
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Die zweite Wegmarke ist die Aussage, dass die Entscheidung, in der Öf-
fentlichkeit stets ein Kopftuch zu tragen, unter dem Schutz des Art. 4
Abs. 1 Satz 2 GG steht, »der in enger Beziehung zum obersten Verfas-
sungswert der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) steht« (S. 30542).
Der Bezug des Toleranzgebots und des Art. 4 GG auf den Verfassungs-
satz der Unantastbarkeit der Würde des Menschen kennzeichnet seine Qua-
lität als diejenige des Respekts, der Achtung vor dem vom Toleranzgebot Ge-
schützten. Integration beginnt mit dem Respekt vor der Differenz (hierzu
Mahrenholz 2007: 89 ff).43 Goethes Satz aus den »Maximen und Reflexio-
nen« lässt sich nicht übergehen: »Toleranz sollte eigentlich nur eine vor-
übergehende Gesinnung sein: Sie muss zu Anerkennung führen. Dulden heißt
beleidigen« (Nr. 151; kritisch zum Kopftuchverbot aus einem philosophisch
auf Reziprozität und Allgemeinheit begründeten Toleranzbegriff siehe Forst
2003: 720 ff; zum grundsätzlichen philosophischen Ansatz siehe ebd.: 594 ff).
Diesen von ihm selbst markierten Weg ist der Senat nicht gegangen. Es
handelte sich in diesem Rechtsstreit auf der Metaebene um mehr als das Recht
zum Tragen des Kopftuchs im Unterricht. Es ging um eine Aussage des Staa-
tes über die Achtung, die er einem verpflichtenden Ausdruck islamischen
Glaubens als des Glaubens einer bedeutenden religiösen Minderheit in
Deutschland entgegenbringt, und zwar auf einem konfliktreichen Feld seiner
eigenen Verantwortung. So war die Lösung des Kopftuchproblems zu verste-
hen und ist sie auch heute noch.
Literatur
Anger, Thorsten (2005): »Was bedeutet und wie wichtig ist der ›Schul-
frieden‹?«. Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechts-
wissenschaft (KritV) 2005, S. 52 ff.
Berghahn, Sabine (2004): »Verfassungspolitischer Streit um ein Stück Stoff«.
femina politica, Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft 8,
S. 248 ff.
Bielefeldt, Heiner (2007): Das Islambild in Deutschland. Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte.
42 Mit Hinweis auf BVerfGE 52, 223, 247.
43 Siehe ebenso neuestens »Die gemeinsame Erklärung des Vatikan und führender
arabischer Theologen über Glaube und Vernunft« v. 02.05.2008, abrufbar auf
spiegel.de: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,551063,00.html, 06.12.
2008; hier 5.: »Christen und Muslime sollten über Toleranz hinausgehen, in der
Anerkennung der Unterschiede, doch im Bewusstsein der Gemeinsamkeiten,
und Gott dafür dankbar sein. Sie sind berufen zu gegenseitigem Respekt und
verurteilen deshalb die Verspottung des religiösen Glaubens«.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik