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KIRSTEN WIESE
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für mich plausibel, weil das Kopftuch in der Öffentlichkeit in Deutschland –
auch unter muslimisch geprägten Menschen – in jeder Hinsicht umstritten ist.2
Zudem kommt es laut Medienberichten immer einmal wieder zu religiös mo-
tivierten Spannungen an Schulen darüber, wie Mädchen sich zu verhalten ha-
ben. So berichten zum Beispiel Lehrerinnen, die an Berliner Schulen mit ei-
nem hohen Anteil an Musliminnen unterrichten, dass muslimische Jungen
Mädchen ohne Kopftuch als ›Schlampen‹ bezeichnen (Bergemann 2004; Kel-
ler 2006). Ich halte es für vorstellbar, dass eine Lehrerin mit Kopftuch solche
Konflikte verschärft. Und in der Presse ist zumindest ein Fall bekannt gewor-
den, bei dem das Kopftuch einer Lehrerin tatsächlich auf Ablehnung der El-
tern stieß. In diesem Fall hielten Elternbeiräte mehrheitlich die Lehrerin mit
Kopftuch für nicht tragbar und den Schulfrieden für gestört. Einige Eltern
hatten darüber nachgedacht, ihre Kinder nicht mehr in den Unterricht zu
schicken (Beck 2004; Szuttor 2004). Kommt es aber zu Konflikten wegen des
Kopftuchs, muss der Staat eine Lösung finden. Diese Lösung darf im libera-
len deutschen Verfassungsstaat nicht dadurch motiviert sein, christlich-abend-
ländisches Kulturgut zu bewahren,3 sondern muss sich am Grundgesetz (GG),
insbesondere den Grundrechten, orientieren. Wie eine solche Lösung ausse-
hen kann, werde ich im Folgenden aufzeigen.
Staatliche Pflicht zur Bewertung eines Kopftuchs
Für das religiös motivierte Tragen ihres Kopftuchs kann eine Muslimin den
Schutz der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG in Anspruch nehmen. Das gilt
auch, wenn sie als Lehrerin im Staatsdienst arbeitet.4 Ihr Recht, das Kopftuch
zu tragen, kann der Staat deshalb nur dann beschränken, wenn durch das
Kopftuch die Grundrechte der Schüler, Schülerinnen oder Eltern oder sonstige
bedeutende Verfassungsgüter beeinträchtigt werden. Dass ein Kleidungsstück
wie das Kopftuch aber die Rechte anderer beeinträchtigt, ist zwar zumindest
nicht auf den ersten Blick nahe liegend. Dennoch kann von dem Kopftuch
eine Beeinträchtigung der Rechte anderer ausgehen, und zwar dann, wenn das
Kopftuch als Symbol mit einer rechtsverletzenden Wirkung wahrgenommen
wird. Wenn die Schüler und Schülerinnen das Kopftuch einer Lehrerin zum
Beispiel als deutliches Bekenntnis zum Islam verstehen, könnte sie das Kopf-
tuch in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigten. Voraussetzung für eine ver-
2 So riefen zum Beispiel die türkischstämmigen Bundestagsabgeordneten Ekin
Deligiöz und Lale Agkün 2006 muslimische Frauen dazu auf, das Kopftuch ab-
zulegen.
3 Zur Kritik an einer solchen Intention einiger Landesgesetzgeber, die das Kopf-
tuchtragen verboten haben, siehe zum Beispiel Berghahn, Ladwig und Sack-
sofsky in diesem Band.
4 Anderer Ansicht die abweichende Meinung im ›Ludin-Urteil‹ des BVerfG v.
24.09.2003, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2003, 3111, 3117.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik