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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
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KOPFTUCHTRAGEN IM WIDERSPRUCH ZUM ERZIEHUNGSZIEL ›GLEICHBERECHTIGUNG‹? 243 Das Kopftuch kann im Einzelfall verboten werden Eine Lehrerin kann also trotz ihrer Dienstpflicht zur Vermittlung der Gleich- berechtigung grundsätzlich mit Kopftuch unterrichten. Der Schulleiter muss aber im Auge behalten, dass die Lehrerin mit dem Kopftuch die Vermittlung von Gleichberechtigung in der Schule zumindest gefährden und bei Schü- lerinnen und Eltern durchaus den Anschein erwecken kann, sie stehe für eine klare Schlechterstellung von Frauen. Der Schulleiter sollte die Lehrerin mit Kopftuch deshalb dazu verpflichten, im Klassenraum und auf Elternabenden deutlich zu machen, dass das Kopftuch für sie mit weiblicher Emanzipation vereinbar ist und sie die Schüler und Schülerinnen nach bestem Gewissen auf einem selbstbestimmten Weg unterstützen wird. Das gilt umso mehr, wenn der Schulleiter feststellt, dass eine Lehrerin mit dem Kopftuch muslimische Eltern darin unterstützt, von ihrer Tochter das Kopftuchtragen zu fordern. Verweigert die Lehrerin das deutliche Bekenntnis zur Gleichberechtigung im Sinne des GG, kann der Schulleiter sie auffordern, das Kopftuch abzunehmen, und disziplinarische Maßnahmen bis zur Entlassung ergreifen. Fazit Kopftuchverbote können also Musliminnen mit Kopftuch diskriminieren, ebenso wie Kopftücher selbst Ausdruck der trotz beruflicher Emanzipation minderwertigen Stellung muslimischer Frauen sein können. Der Gesetzgeber, der über die Eignung einer Muslimin mit Kopftuch für den Lehramtsdienst zu entscheiden hat, muss beide Aspekte ernst nehmen. Ihm ist ein generelles Verbot von Kopftüchern im Schuldienst ebenso verwehrt wie ein Hinwegse- hen über die mögliche Wirkung eines Kopftuchs in der Schule. Im Einzelfall – aber auch nur dann – kann der Dienstherr deshalb gehalten sein, das Kopf- tuch zu verbieten. Dieses Gebot der Einzelfalllösung haben die acht Bun- desländer, die das Tragen von Kopftüchern gesetzlich verbieten, missachtet: Mit einem generell-präventiven Verbot von Kopftüchern haben sie sich dafür entschieden, die Religionsfreiheit von Kopftuch tragenden Musliminnen un- verhältnismäßig und deshalb verfassungswidrig zu beschränken.33 Literatur Amir-Moazami, Schirin (2006): Politisierte Religion. Der Kopftuchstreit in Deutschland und Frankreich, Bielefeld: transcript. 33 Zur Kritik an den reformierten Schul- und Beamtengesetzen, die das Kopftuch und – zum Teil mit Ausnahme christlicher Symbole – andere religiöse Symbole und Kleidungsstücke verbieten siehe Wiese 2007: 294 ff.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Title
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Subtitle
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Authors
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Publisher
transcript Verlag
Date
2009
Language
German
License
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Size
14.7 x 22.4 cm
Pages
526
Keywords
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Category
Recht und Politik
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