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KOPFTUCHTRAGEN IM WIDERSPRUCH ZUM ERZIEHUNGSZIEL ›GLEICHBERECHTIGUNG‹?
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Das Kopftuch kann im Einzelfall verboten werden
Eine Lehrerin kann also trotz ihrer Dienstpflicht zur Vermittlung der Gleich-
berechtigung grundsätzlich mit Kopftuch unterrichten. Der Schulleiter muss
aber im Auge behalten, dass die Lehrerin mit dem Kopftuch die Vermittlung
von Gleichberechtigung in der Schule zumindest gefährden und bei Schü-
lerinnen und Eltern durchaus den Anschein erwecken kann, sie stehe für eine
klare Schlechterstellung von Frauen. Der Schulleiter sollte die Lehrerin mit
Kopftuch deshalb dazu verpflichten, im Klassenraum und auf Elternabenden
deutlich zu machen, dass das Kopftuch für sie mit weiblicher Emanzipation
vereinbar ist und sie die Schüler und Schülerinnen nach bestem Gewissen auf
einem selbstbestimmten Weg unterstützen wird. Das gilt umso mehr, wenn
der Schulleiter feststellt, dass eine Lehrerin mit dem Kopftuch muslimische
Eltern darin unterstützt, von ihrer Tochter das Kopftuchtragen zu fordern.
Verweigert die Lehrerin das deutliche Bekenntnis zur Gleichberechtigung im
Sinne des GG, kann der Schulleiter sie auffordern, das Kopftuch abzunehmen,
und disziplinarische Maßnahmen bis zur Entlassung ergreifen.
Fazit
Kopftuchverbote können also Musliminnen mit Kopftuch diskriminieren,
ebenso wie Kopftücher selbst Ausdruck der trotz beruflicher Emanzipation
minderwertigen Stellung muslimischer Frauen sein können. Der Gesetzgeber,
der über die Eignung einer Muslimin mit Kopftuch für den Lehramtsdienst zu
entscheiden hat, muss beide Aspekte ernst nehmen. Ihm ist ein generelles
Verbot von Kopftüchern im Schuldienst ebenso verwehrt wie ein Hinwegse-
hen über die mögliche Wirkung eines Kopftuchs in der Schule. Im Einzelfall
– aber auch nur dann – kann der Dienstherr deshalb gehalten sein, das Kopf-
tuch zu verbieten. Dieses Gebot der Einzelfalllösung haben die acht Bun-
desländer, die das Tragen von Kopftüchern gesetzlich verbieten, missachtet:
Mit einem generell-präventiven Verbot von Kopftüchern haben sie sich dafür
entschieden, die Religionsfreiheit von Kopftuch tragenden Musliminnen un-
verhältnismäßig und deshalb verfassungswidrig zu beschränken.33
Literatur
Amir-Moazami, Schirin (2006): Politisierte Religion. Der Kopftuchstreit in
Deutschland und Frankreich, Bielefeld: transcript.
33 Zur Kritik an den reformierten Schul- und Beamtengesetzen, die das Kopftuch
und – zum Teil mit Ausnahme christlicher Symbole – andere religiöse Symbole
und Kleidungsstücke verbieten siehe Wiese 2007: 294 ff.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik