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CHRISTIAN HENKES/SASCHA KNEIP
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sich der Staat auf die Seite bestimmter Auslegungen des Islams. Nicht die
muslimische Religion würde also durch ein Kopftuchverbot ausgegrenzt, viel-
mehr sei das Kopftuch selbst das Symbol der Ausgrenzung. Überdies sei das
Kopftuch unvereinbar mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann
und Frau, wie ja die Aussagen türkischer Frauenrechtlerinnen und die Hand-
habung der Frage in der Türkei hinreichend belegten.26
Zusammenfassend lässt sich das politische Ziel der von der CDU/CSU
eingebrachten Gesetze in aller Einfachheit wie folgt definieren: »Wir lassen
alles, wie es war und wie es ist. Das Kopftuch bleibt verboten, und die christ-
lichen Bezüge bleiben erhalten« (McAllister, NI PlPr 15/23: 2426).27 Kenn-
zeichnend für die Position von CDU/CSU ist damit dreierlei: die Betonung
der (vermeintlich) politisch-fundamentalistischen Dimension des Kopftuchs,
die Verteidigung der ›christlich-abendländischen‹ Traditionen der bundes-
deutschen Gesellschaft – und die weitgehende Missachtung des Gleichbe-
handlungsgebots der Religionen.
FDP
Im Gegensatz zur klaren Position der CDU waren die Argumente der FDP-
Fraktionen deutlich stärker von Koalitionsgegebenheiten und damit von par-
teipolitischen Überlegungen geprägt. Das Muster der Argumentationen folgte
der parlamentarischen Rolle der jeweiligen Fraktion. Immer dann, wenn die
FDP gemeinsam mit der CDU die Regierung bildete, stimmte sie den einge-
brachten Gesetzentwürfen zu, die eine ›Ausnahmebestimmung‹ für christliche
Symbole beinhalteten (BW, NI, NW). Befand sie sich hingegen in der Op-
position, dann lehnte sie entsprechende Anträge von CDU-Regierungen oder
CDU-Fraktionen besonders wegen dieser Ungleichbehandlung ab (HE, SH,
RP). Darüber hinaus lehnten die FDP-Fraktionen in Schleswig-Holstein und
in Rheinland-Pfalz generell ein Verbot zu Gunsten der bestehenden Dienst-
rechtsregelungen ab.
Die Argumente der Rednerinnen und Redner, die aus der Opposition her-
aus gegen entsprechende Gesetze sprachen, lassen erkennen, dass die Li-
beralen durchaus ein ›laizistisches Staats-Religions-Modell‹ bevorzugen wür-
den. So lehnte die Berliner FDP das dortige Gesetz nur wegen der ihrer
Meinung nach schlechten Ausführungsbestimmungen ab und in der Debatte
26 Zur Bedeutung des Genderaspekts in der deutschen Kopftuchdebatte siehe Ros-
tock/Berghahn 2008; siehe auch Holzleithner, Monjezi Brown und Rom-
melspacher in diesem Band.
27 Wie die Unionsparteien dieses Ziel trotz der Vorgaben aus Karlsruhe umzu-
setzen gedachten, hat der grüne Abgeordnete Boris Palmer im baden-württem-
bergischen Landtag so formuliert: »Das von Ihnen vorgelegte Gesetz sagt in der
Sprache des Sports sinngemäß: ›Auf dem Schulhof ist das Ballspielen verboten‹.
Aber dann kommt Satz 2: ›Fußball ist kein Ballspiel‹« (BW PlPr. 13/62: 4408).
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik