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DIE PLENARDEBATTEN UM DAS KOPFTUCH IN DEN DEUTSCHEN LANDESPARLAMENTEN
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in Hessen wurde »bedauert« (HE PlPr. 16/45: 3005), dass Deutschland nicht
dem französischen Modell folge. In den drei Fällen, in denen sie mit der
Union zusammen regierte, wurde hingegen deutlich betont, dass ›Laizismus‹
nicht das Ziel der FDP sei.28
Instruktiv für diese zwiespältige Haltung der FDP ist das Verfahren in
Nordrhein-Westfalen, denn hier gab es gleich zwei Anläufe seitens der CDU
für ein Kopftuchverbotsgesetz. In der 13. Legislaturperiode brachte die oppo-
sitionelle CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf in den Landtag ein,29 mit dem
einerseits solche Symbole verboten werden sollten, die sich gegen Verfas-
sungswerte richteten, andererseits die Darstellung ›christlich-abendländischer‹
Werte zulässig bleiben sollte. Die damals ebenfalls oppositionelle FDP war
zwar auch für ein Kopftuchverbot – unter anderem, weil das Kopftuch auch
als Symbol einer fundamentalistischen Ausrichtung der islamischen Religion
gesehen werden könne –, sie lehnte den CDU-Entwurf aber mit deutlichen
Worten ab. Die Gegenargumente bezogen sich alle auf die Privilegierung des
Christentums. In den Worten des FDP-Abgeordneten Ralf Witzel:
»Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen auch von der Christlich Demokratischen
Union, sage ich Ihnen: Ihr Entwurf ist in der jetzigen Form nicht tragfähig. Es gibt für
uns als FDP-Landtagsfraktion nicht Weltreligionen erster und zweiter Ordnung. […]
Auf Deutsch übersetzt heißt das [was die gesetzliche Neuregelung vorsieht; Anmer-
kung der Verfasser]: Der Staat ist religiös zurückhaltend, es sei denn, er bekennt sich
zum Christentum. Das kann sicherlich nicht die Botschaft einer gesetzlichen Regelung
sein« (NW PlPr. 13/103: 10283).
Nach der Landtagswahl vom 22.05.2005 änderte sich die Position der FDP.
CDU und FDP bildeten eine Regierungskoalition und die neue Landesregie-
rung brachte erneut eine Änderung des Schulgesetzes in den Landtag ein. Der
zu ändernde § 57 des Schulgesetzes war (fast) wortgleich mit dem oben ge-
nannten oppositionellen CDU-Antrag. Diesmal stimmte die FDP ihm zu. In
den Plenarbeiträgen des FDP-Abgeordneten Gerhard Papke wurde das Kopf-
tuch nun sehr drastisch als Symbol des politischen Islamismus gewertet und
in Bezug zu Scharia und Parallelgesellschaft gesetzt.30 In der Ausnahmefor-
mulierung zugunsten christlicher Symbole wurde nun keine unzulässige Un-
gleichbehandlung der Religionen mehr gesehen, da es sich hierbei ja um eine
Kulturtradition handele, die sich im Grundgesetz (GG) und in der Landesver-
fassung wiederfinde.31
28 Z.B. BW PlPr. 13/62: 4397.
29 Drs. 13/4564.
30 Z.B. NW PlPr. 14/31: 3347.
31 Die Rednerinnen und Redner der oppositionellen Sozialdemokraten und Grünen
unterstellten der FDP, über den Umweg zu erwartender Gerichtsentscheidungen
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik