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CHRISTIAN HENKES/SASCHA KNEIP
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selbst sind auch die vorgebrachten Argumente. Das Agieren der SPD lässt
sich in vier Gruppen einteilen:
(1) Regierungen mit SPD-Beteiligungen bringen ein Neutralitätsgesetz ein
(BE, HB).
(2) Die SPD-Opposition stimmt einem Kopftuchverbot nach Regierungsan-
trag zu (BW, SL).
(3) Regierungen mit SPD-Beteiligungen legen keinen eigenen Entwurf vor
oder lehnen einen Antrag der Opposition für ein Kopftuchverbot ab (RP,
SH).
(4) Die SPD-Opposition lehnt den Regierungsantrag für ein Kopftuchverbot
ab (BY, HE, NI35, NRW).
Besonders die integrationspolitischen Argumente unterschieden sich auf SPD-
Seite deutlich. Vertreter der ersten beiden Varianten sahen es als für die Inte-
gration förderlich an, das Kopftuch zu verbieten. Gerade innerhalb der ersten
Gruppe (BE, HB) wurde die integrationspolitische Zielsetzung eines ›neutral‹
formulierten Gesetzes hervorgehoben: Angesichts der religiösen Heterogeni-
tät müssten alle Bekenntnisse im öffentlichen Raum gleichbehandelt werden.
Vor allem in den Debatten in Berlin und Bremen wurde von SPD-Seite darauf
verwiesen, dass es für die Integration von Bedeutung sei, dass die muslimi-
sche Bevölkerung nicht das Gefühl bekomme, für sie gelte ein ›Extra-Recht‹.
So betonte der SPD-Redner in der Bremer Bürgerschaft die Notwendigkeit,
alle religiösen Symbole in der Praxis auf den Prüfstand zu stellen.36
Die Argumente der oppositionellen Sozialdemokraten in Baden-Würt-
temberg und im Saarland entsprachen hingegen weitgehend der Position der
CDU-Fraktionen in diesen Ländern. Die Deutung des Kopftuchs als poli-
tisches Symbol des ›frauenfeindlichen‹ Islamismus wurde von den SPD-
Landtagsfraktionen geteilt und ein Verbot als integrationspolitisch geboten
angesehen, um einer Parallelgesellschaft vorzubeugen. Zwar vertraten die
SPD-Abgeordneten in beiden Ländern die Auffassung, dass die christlich-
abendländischen Werte weiterhin erkennbar bleiben sollten und die Religio-
nen nicht gleich zu bewerten seien. Unentschieden waren sie aber offenkun-
dig darin, ob – wie von der CDU postuliert – mit den christlichen Werten
auch christliche Symbole und deren Bekundung zulässig bleiben:
»Die Frage ist: Ist das Tragen der Nonnentracht im Unterricht nach diesem Gesetz-
entwurf zulässig oder nicht zulässig? Darauf wird es verschiedene Antworten geben.
Ich persönlich bin mit drei der vier angehörten Verfassungsexperten der Meinung,
nach diesem Gesetzentwurf ist es nicht zulässig. Wenn Sie den Satz 1 zugrunde legen
35 Siehe Anmerkung 16.
36 HB PlPr. 16/43: 2693.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik