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UTE SACKSOFSKY
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land und seine Werte, die auch die Grundwerte der Landesverfassung dar-
stellten. Dabei wird die Aufklärung als die logische Folge des Christentums
angesehen.21
Während in den übrigen Bundesländern das Abstimmungsverhalten der
anderen politischen Parteien – mit Ausnahme von Bündnis90/Die Grünen, die
einem entsprechenden Gesetz in allen Bundesländern die Zustimmung ver-
weigerten – erheblich variierte,22 lehnte die aus Fraktionen der SPD, FDP und
Bündnis 90/Die Grünen bestehende Opposition das hessische ›Gesetz zur Si-
cherung der staatlichen Neutralität‹ geschlossen ab. Zwar sprachen sich so-
wohl SPD als auch FDP im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens grund-
sätzlich für ein Kopftuchverbot aus, doch wollten sie die Ausweitung auf den
gesamten Bereich des Beamtenrechts nicht mittragen. Darüber hinaus kriti-
sierte die FDP das Abstellen auf ›abstrakte Gefahren‹ und brachte aus diesem
Grund einen Änderungsantrag ein, der eine Beschränkung auf den Bereich der
Schule sowie eine individuelle Verhaltensprüfung der einzelnen Lehrkräfte
vorsah.23 Während die SPD den Änderungsantrag unterstützte, standen die
Grünen dem kritisch gegenüber. Für sie gab es nur zwei Alternativen: Entwe-
der die Zulassung sämtlicher religiöser Symbole in der Schule oder aber deren
Verbot, jeweils verbunden mit der Möglichkeit, auf Einzelfälle mit den Mit-
teln des Disziplinarrechts zu reagieren. Tragend waren integrationspolitische
Bedenken: Die intendierte Bevorzugung des Christentums könne Abschot-
tungstendenzen verstärken und Abgrenzungsprozesse in der muslimischen
Bezüge bleiben erhalten«.); LT Nordrhein-Westfalen Pl.Pr. 13/99, S. 9895 (Abg.
Kufen, CDU). Um die Privilegierung christlicher Symbole durchzusetzen, lehnt
ein Abgeordneter der Berliner CDU sogar die verfassungsmäßige Verpflichtung
zur Gleichbehandlung aller Religionen ab (Abgeordnetenhaus von Berlin Pl.Pr.
15-062, S. 5198, Abg. Henkel: »Im christlich geprägten Deutschland kann es
dabei keine aus der Verfassung abgeleitete Verpflichtung geben, alle Religionen
gleich zu behandeln«.).
21 LT Nordrhein-Westfalen Pl.Pr. 14/12, S. 1017 (Abg. Solf, CDU).
22 Befand sich die SPD in der Opposition, stimmte sie zweimal für ein entspre-
chendes Gesetz (Baden-Württemberg, Saarland) und viermal dagegen (Bayern,
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen). Als Teil der Landesregierung
lehnten SPD-Fraktionen in zwei Fällen Anträge der Opposition ab (Schleswig-
Holstein, Rheinland-Pfalz) oder legten – in Berlin und Bremen – einen eigenen
Gesetzentwurf vor. Ein ähnlich gespaltenes, von der jeweiligen Regierungs-
koalition abhängiges Bild bietet die FDP: Von den acht Abstimmungen, an de-
nen FDP-Fraktionen teilnahmen, stimmten sie nur zu, wenn sie gemeinsam mit
der CDU die Landesregierung stellten (Baden-Württemberg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen). Ablehnend verhielt sie sich in fünf Fällen: Zum einen in
einer Regierungskoalition mit der SPD in Rheinland-Pfalz, zum anderen in Län-
dern, in denen sie sich in der Opposition befand (Berlin, Hessen, Nieder-
sachsen); siehe auch Henkes/Kneip in diesem Band.
23 LT Hessen Drs. 16/2657.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik