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PLURALISMUS,MULTIKULTURALITÄT UND DER ›KOPFTUCHSTREIT‹
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geht es um die Konsequenz, dass eine gerechte Grundordnung auf maximaler
gleicher Freiheit der Individuen beruhen muss. Deshalb brauchen wir demo-
kratische und gewaltenteilige Institutionen, da sie einen wirksamen Freiheits-
schutz versprechen. Allerdings können diese nach dem Gesagten nur zustän-
dig sein für Konflikte zwischen verschiedenen Freiheiten und den (bei der
Freiheit logisch mitgedachten) sehr zahlreichen Freiheitsvoraussetzungen wie
Sozialstaatlichkeit, Bildung usw.
Somit ist einerseits die ›Möglichkeit universaler, nicht-relativistischer Ge-
rechtigkeitsaussagen‹ (also die Möglichkeit objektiver Aussagen über das
richtige Zusammenleben in allen Gesellschaften sprechender und damit in die
gezeigte Herleitungslogik geratender Menschen) und andererseits ein be-
stimmter grundlegender ›Inhalt universaler Gerechtigkeit‹ in die menschliche
Kommunikationspraxis zwingend eingeschrieben. Dass eine Reihe scheinbar
denkbarer Einwände gegen diesen Ansatz nicht greift, habe ich andernorts zu
zeigen versucht (siehe ebd.). In jedem Fall ist dies keine von außen auferlegte
oder gar religiöse Beschränkung der Menschen. Vielmehr geht es um eine
(säkulare) Rekonstruktion dessen, was der Mensch logisch voraussetzt, wenn
er lebt – und dabei zumindest gelegentlich in Gründen spricht. Da hier nichts
von außen auferlegt wird und zudem (erhebliche) Abwägungsspielräume ins-
besondere zwischen kollidierenden Freiheitssphären verbleiben, braucht nie-
mand – auch keine Vertreterin und kein Vertreter z.B. einer islamisch gepräg-
ten Weltanschauung – eine solche Sichtweise als kulturimperialistisch zu
empfinden. Dass man auf all dies auch nicht mit einem Hinweis darauf ant-
worten kann, dass rein faktisch viele Menschen aber andere Ansichten haben,
wurde bei der Kritik der Präferenztheorie bereits deutlich.3
Vor diesem Hintergrund ergibt sich (a) philosophisch und als neu ausge-
richteter Inhalt der universalen Gerechtigkeit und damit zugleich (b) als Be-
gründung und Vorgabe für die Interpretation grundlegender liberal-demo-
kratischer Verfassungsprinzipien: Der Bereich der ›Gerechtigkeit‹ ist der der
Freiheiten und (weit zu verstehenden) Freiheitsvoraussetzungen. Alles andere
3 Auch die von marxistischer Seite erwartbare Frage, ob man nicht statt von der
›Freiheit‹ von der ›Gleichheit‹ ausgehen müsste, stellt sich nicht wirklich. Er-
stens enthält die Idee gleicher menschenrechtlicher Freiheitsrechte einschließ-
lich bestimmter Freiheitsvoraussetzungen, wie wir gleich noch näher sehen wer-
den, bereits wesentliche Elemente von ›Gleichheit‹ (und sie begründet diese
ausgehend von der Autonomie des Menschen und nicht vom Menschen als ei-
nem zu paternalisierenden Fürsorgeobjekt). Zweitens wäre ein Mehr an Gleich-
heit im Sinne ›materieller Ergebnisgleichheit‹ (nach kommunistischem Vorbild)
für die Freiheit katastrophal und würde (auch hier lassen osteuropäische Erfah-
rungen grüßen) selbst den Schwächsten nicht unbedingt etwas nützen, weil man
so die Leistungsanreize für die Stärkeren beseitigt, die überhaupt erst eine z.B.
sozialstaatliche Verteilungsmasse schaffen. Dagegen ist wiederum drittens die
Idee möglichst vergleichbarer Chancen für alle (auch wenn es nie strikte Chan-
cengleichheit geben wird) bereits in der Freiheitsidee enthalten.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik