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PLURALISMUS,MULTIKULTURALITÄT UND DER ›KOPFTUCHSTREIT‹
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hen verschiedener Weltanschauungen gerade zerstört wird. Doch reicht es
dafür nicht, wenn bloß (und zudem nur durch ein Kleidungsstück) der Ein-
druck entstehen kann, der/die jeweilige Lehrer/in sei freiheitsfeindlich. Dies
muss vielmehr hinreichend substantiiert werden; andernfalls wird die Tatsa-
chenbasis staatlicher Entscheidungen beliebig und die Freiheit gerät zur
Farce.
Nun sind Lehrer/innen natürlich nicht nur Bürger/innen, sondern zugleich
auch Staatsbedienstete. Aber auch für sie gilt, dass sie ihre Weltanschauung
schlecht völlig verbergen können und dass die Freiheitlichkeit der Grund-
ordnung auch sie schützt. Natürlich kann man von ihnen erwarten, dass sie die
freiheitliche Ordnung unterstützen und in deren Sinne unterrichten. Ob sie
dies tun werden, kann und muss man bei ihrer Einstellung auch prüfen. Nur
ist ein bloßer Kleidungstest vor dem eben beschriebenen Hintergrund ein
denkbar ungeeigneter Prüfungsweg. Zudem: Symbolverbote schaffen besten-
falls Märtyrer. Zwingt man die ›Verdächtigen‹ dagegen, in einem Diskurs
Rede und Antwort zu stehen und sich reflexiv zu seinen Überzeugungen zu
verhalten, sich also dem zwanglosen Zwang des besseren Arguments zu
beugen, dann kann womöglich wirklich eine Haltung entstehen, die die Vor-
züge einer liberal-diskursiven offenen Gesellschaft schätzen lernt. Und nur so
wird man die zahlreichen Schwankenden überzeugen, dass die liberale Ord-
nung auch ihre Heimat sein kann.
Die Regelungsversuche vieler deutscher Landesgesetzgeber sind vor all
diesen Hintergründen nicht haltbar. Beispielhaft sei § 38 Abs. 2 des neuen
baden-württembergischen Schulgesetzes zitiert:
»Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülern oder Eltern
den Eindruck hervorrufen kann, dass die Lehrkraft gegen die Menschenwürde, die
Gleichberechtigung der Menschen nach Art. 3 GG, die Freiheitsgrundrechte oder die
freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt. Die Wahrnehmung des Erziehungs-
auftrags […] und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer
Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot
nach Satz 1« (Hervorhebungen des Verfassers).
Die Rechtsprechung hat die Norm trotz allem Gesagten für unproblematisch
gehalten, da für die ›christlich-abendländische Ausnahmeklausel‹ nur eine
Darstellung und kein Bekenntnis in Rede stehe. Dies ist jedoch ein untaug-
liches Ausweichmanöver: Man kann Werte als ein bloßes gesellschaftliches
Phänomen beobachten und beschreiben – oder man kann für sie werben und
sie für richtig erklären. Und Ersteres kann entgegen der Rechtsprechung nicht
mit dem baden-württembergischen Schulgesetz gemeint sein. Natürlich darf
jede Art von Religion in der Schule (im Sinne einer historisch-gesellschafts-
wissenschaftlichen Beschreibung) deskriptiv erwähnt und in ihren Fakten
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik