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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
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DAS ISLAMISCHE KOPFTUCH, ›BAYERN MÜNCHEN‹ UND DIE GERECHTIGKEIT 319 religiös bedeutsame Kleidungsstücke so besonders macht. Was unterscheidet sie von Modeaccessoires – oder vom Vereinstrikot, das doch auch Leiden- schaften weckt? Wie ich zeigen will, hätte das BVerfG zumindest klarmachen müssen, dass Landesgesetze, die das Christentum unter dem Vorwand der Kultur- und Traditionspflege zu bevorzugen gestatten, gegen die Verfassung eines säku- laren Staats verstoßen. Es hätte in dieser Hinsicht den Landesgesetzgebern klarere Vorgaben machen müssen. Von konkreten Gefahren einmal abgese- hen, ist ein Kopftuchverbot bei gleichzeitiger Zulassung von Kippas, Kreuzen oder gar dem Nonnenhabit eindeutig diskriminierend. Es ist unvereinbar mit dem Gebot strikter Gleichbehandlung aller Glaubensrichtungen. Unter den verbleibenden Lösungen – der eher ›laizistischen‹ eines gene- rellen Verbots religiös besetzter Kleidungsstücke und der ›moderat multikul- turalistischen‹ ihrer generellen Zulassung – scheint mir die zweite den Vorzug zu verdienen. Eine prinzipielle Zulassung von Kopftüchern auch im öffent- lichen Dienst wäre die beste, weil gerechteste Antwort, die der säkulare Staat auf das Faktum religiöser Vielfalt geben könnte. Außerdem sprechen für sie pragmatische Zusatzerwägungen. Das Tragen des Trikots von ›Bayern Mün- chen‹ – oder von sonst einem Verein – dürfte der Staat seinen Lehrern trotz- dem untersagen. Die Intuition, an die mein Eingangsbeispiel appellieren soll- te, bleibt intakt. Ich wende mich damit nicht allein gegen Konservative, die meinen, Privilegien für das Christentum mit dessen allgemeiner Kulturbedeutung begründen zu dürfen. Ebenso widerspreche ich solchen Liberalen, die gar keinen Unterschied machen wollen zwischen Ausdrucksformen religiöser Überzeugung und bloßen Modeaccessoires oder Fanartikeln. Der Liberalis- mus, den ich für plausibel halte, ist ein ethischer, der um die besondere Be- deutung identitätsbestimmender Wertungen weiß. Ihr hohes Gewicht spricht für einen moderat multikulturalistischen Umgang mit religiösen Ausdrucks- bedürfnissen. Normative Grundlagen Gleiche Rücksicht und Achtung Ein religiös neutraler Staat behandelt beliebige Glaubensrichtungen insofern gleich, als er für keine von ihnen inhaltlich Partei nimmt. Das heißt aber nicht, dass er nie und nirgends Partei nehmen darf. Das Neutralitätsgebot ist nicht zuletzt moralisch begründet. Es folgt aus dem Prinzip, dass der Staat alle sei- ne Bürger mit gleicher Rücksicht und Achtung behandeln muss (Huster 2002). Er hat Leben, Wohlbefinden und Selbstbestimmung eines jeden gleich
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Title
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Subtitle
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Authors
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Publisher
transcript Verlag
Date
2009
Language
German
License
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Size
14.7 x 22.4 cm
Pages
526
Keywords
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Category
Recht und Politik
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