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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
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DAS ISLAMISCHE KOPFTUCH, ›BAYERN MÜNCHEN‹ UND DIE GERECHTIGKEIT 321 che Fähigkeiten, ungleiche Beiträge, eine vergangene, aber noch nachwir- kende Diskriminierung, einmal legitim erworbene Ansprüche, etwa aus Ver- trägen. Die Liste wird jedenfalls nicht allzu lang sein können, wo alle als Gleiche gelten. Sprechen in einer moralisch erheblichen Hinsicht keine allgemein teilbaren Gründe für eine ungleiche Behandlung, so folgt die Gleichbehand- lung direkt aus dem Gebot, alle als Gleiche zu beachten. Sie ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als eine moralisch zwingende Rückzugsposition für den Fall, dass sich allgemein teilbare Gründe für ungleiche Behandlung nicht finden lassen.8 Eine Gleichbehandlung ist prima facie auch geboten bei Weltanschau- ungen und religiösen Sichtweisen, die unter gewissenhaft und moralisch ver- antwortlich urteilenden Bürgern zu Recht umstritten sind. Gesetze dürfen nicht auf gedanklichen Grundlagen stehen, die Anders- oder Nichtgläubigen aus guten Gründen haltlos vorkommen. Wer gar systematisch durch eine re- ligiös gefärbte Gesetzgebung benachteiligt würde, dürfte sich zu Recht als Bürger minderen Rangs fühlen. An eine Grenze stößt das Gebot der Gleichbehandlung hingegen, wo seine eigenen moralischen Grundlagen auf dem Spiel stehen. Glaubensrichtungen, die anderen gleiche Rechte absprechen oder (andere) grundlegende Rechts- güter verletzen, müssen mit wohl begründeten Einschränkungen bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Keine Glaubensgemeinschaft hat etwa das Recht, Mitglieder am Austritt zu hindern. Ebenso wenig darf sie die Stelle des Souveräns zu besetzen versuchen. Die bürgerschaftliche Gleichheit aller bleibt Grundlage auch des gleichen Rechts auf negative und positive Re- ligionsfreiheit. Ethischer Liberalismus Schwieriger zu beantworten ist die Frage, ob der liberale Staat bestimmte Weisen der Lebensführung begünstigen darf. Manche Liberale meinen, der säkulare Staat müsse in allen Fragen des guten und sinnerfüllten Lebens strikt neutral bleiben; er dürfe allenfalls zu Gunsten von Grundgütern wie ›Leben‹ und ›körperliche Unversehrtheit‹ Partei ergreifen. Das kommt mir sowohl weltfremd als auch normativ falsch vor. Auch der liberale Staat nimmt Partei, wo immer er aktiv die Bedingungen vernünftiger Selbstbestimmung von Personen fördert. Das ist etwa in öffentlichen Schulen der Fall, die eine Erziehung zur Mündigkeit praktizieren, indem sie das Urteilsvermögen der Kinder, ob männlich oder weiblich, zu heben versuchen. Auch traditiona- 8 Ich unterstelle damit eine Präsumption der Gleichheit, siehe dazu ausführlich Gosepath 2004: 200 ff.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Title
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Subtitle
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Authors
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Publisher
transcript Verlag
Date
2009
Language
German
License
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Size
14.7 x 22.4 cm
Pages
526
Keywords
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Category
Recht und Politik
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