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DAS ISLAMISCHE KOPFTUCH, ›BAYERN MÜNCHEN‹ UND DIE GERECHTIGKEIT
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che Fähigkeiten, ungleiche Beiträge, eine vergangene, aber noch nachwir-
kende Diskriminierung, einmal legitim erworbene Ansprüche, etwa aus Ver-
trägen.
Die Liste wird jedenfalls nicht allzu lang sein können, wo alle als Gleiche
gelten. Sprechen in einer moralisch erheblichen Hinsicht keine allgemein
teilbaren Gründe für eine ungleiche Behandlung, so folgt die Gleichbehand-
lung direkt aus dem Gebot, alle als Gleiche zu beachten. Sie ist nicht mehr,
aber auch nicht weniger als eine moralisch zwingende Rückzugsposition für
den Fall, dass sich allgemein teilbare Gründe für ungleiche Behandlung nicht
finden lassen.8
Eine Gleichbehandlung ist prima facie auch geboten bei Weltanschau-
ungen und religiösen Sichtweisen, die unter gewissenhaft und moralisch ver-
antwortlich urteilenden Bürgern zu Recht umstritten sind. Gesetze dürfen
nicht auf gedanklichen Grundlagen stehen, die Anders- oder Nichtgläubigen
aus guten Gründen haltlos vorkommen. Wer gar systematisch durch eine re-
ligiös gefärbte Gesetzgebung benachteiligt würde, dürfte sich zu Recht als
Bürger minderen Rangs fühlen.
An eine Grenze stößt das Gebot der Gleichbehandlung hingegen, wo seine
eigenen moralischen Grundlagen auf dem Spiel stehen. Glaubensrichtungen,
die anderen gleiche Rechte absprechen oder (andere) grundlegende Rechts-
güter verletzen, müssen mit wohl begründeten Einschränkungen bis hin zu
strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Keine Glaubensgemeinschaft hat etwa
das Recht, Mitglieder am Austritt zu hindern. Ebenso wenig darf sie die Stelle
des Souveräns zu besetzen versuchen. Die bürgerschaftliche Gleichheit aller
bleibt Grundlage auch des gleichen Rechts auf negative und positive Re-
ligionsfreiheit.
Ethischer Liberalismus
Schwieriger zu beantworten ist die Frage, ob der liberale Staat bestimmte
Weisen der Lebensführung begünstigen darf. Manche Liberale meinen, der
säkulare Staat müsse in allen Fragen des guten und sinnerfüllten Lebens strikt
neutral bleiben; er dürfe allenfalls zu Gunsten von Grundgütern wie ›Leben‹
und ›körperliche Unversehrtheit‹ Partei ergreifen. Das kommt mir sowohl
weltfremd als auch normativ falsch vor. Auch der liberale Staat nimmt Partei,
wo immer er aktiv die Bedingungen vernünftiger Selbstbestimmung von
Personen fördert. Das ist etwa in öffentlichen Schulen der Fall, die eine
Erziehung zur Mündigkeit praktizieren, indem sie das Urteilsvermögen der
Kinder, ob männlich oder weiblich, zu heben versuchen. Auch traditiona-
8 Ich unterstelle damit eine Präsumption der Gleichheit, siehe dazu ausführlich
Gosepath 2004: 200 ff.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik