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BERND LADWIG
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sind für die Wahrnehmung mancher Aufgaben. Vielleicht ist ein Kleidungs-
stück so bildbestimmend und absonderlich, dass einige Schüler nach mensch-
lichem Ermessen dem Unterricht nicht konzentriert folgen können; das mag
etwa gegen eine Ganzkörperverhüllung wie die afghanische Burka sprechen.
Aber wie wir sehen werden, liegt in diesem Fall ein anderer Einwand viel
näher. Unplausibel erscheint jedenfalls, dass man normalen Schülern schon
darum nicht zumuten könne, dem Unterricht zu folgen, weil eine Lehrerin im
Kopftuch ihn gibt. Das wäre selbst im großen Arsenal der Schülerausreden
ein stumpfes Schwert.
Wirkt das Kopftuch ungewohnt? Das kann sein, solange nur wenige
Frauen im Kopftuch unterrichten – wollen oder dürfen. Das legt sogleich den
Einwand nahe, der Staat dürfe nicht selbst nach der Art einer sich selbst er-
füllenden Prophezeiung für eben die Ungewöhnlichkeit eines Kleidungsstücks
sorgen, die dann das Verbot begründete. Ein rechtfertigender Grund für ein
Verbot kann nicht sein, dass das Verbot genau die Wirkung hätte, die ihm
Rechtfertigung verschaffte. Davon abgesehen, ist die größere oder geringere
Vertrautheit mit Kleidungsstücken eine Funktion der Mehrheitsverhältnisse in
einer Gesellschaft. Mehrheiten kann grundsätzlich zugemutet werden, Fremd-
heitsschocks infolge von Veränderungen in der Bevölkerungszusammenset-
zung zu ertragen. Je besser sie in dieser für die Moderne ohnehin unabding-
baren Kunst geübt sind, umso weniger wird sie das Ungewohnte aus dem Tritt
bringen und umso schneller wird es zum Teil des Vertrauten (moderne Men-
schen sind unter anderem mit der jederzeitigen Möglichkeit des Auftretens
von Unvertrautem vertraut).11
Was aber, wenn Mehrheiten oder jedenfalls nennenswerte Minderheiten
das Kopftuch ernsthaft ablehnen? Was, wenn sie es ärgerlich oder sogar em-
pörend finden, dass Frauen solche Kleidungstücke tragen? Dazu ist zu sagen,
dass Ärger und erst recht Empörung gerechtfertigt oder ungerechtfertigt sein
können. Niemand kann von einer Lehrerin verlangen, dass sie auf bloße
Idiosynkrasien in Teilen der Schülerschaft mit dem Verzicht auf Ausdrucks-
formen reagiert, die ihr sehr viel bedeuten. Das bloße Faktum der Ablehnung
gibt jedenfalls keinen prinzipiellen Grund für Eingriffe in Freiheitsrechte her.
Aber selbst eine gerechtfertigte Ablehnung reicht dafür nicht hin. Die
Rechtfertigung kann auf weltanschaulichen Grundlagen stehen, die wiederum
die Kopftuchträgerin nicht teilen muss. Das ist der klassische Anwendungsfall
für die Tugend der Toleranz: eine ernsthafte und nicht unbegründete Ab-
lehnung, deren Rechtfertigung aber nicht genügt, um gegen das Abgelehnte
die Staatsgewalt in Stellung zu bringen. Solche Toleranz kann geschuldet
11 Kritisch zu den Argumenten, bestimmte Kleidungsstücke seien auffällig und
ungewohnt und dürften darum ausgeschlossen werden, mit Blick auf Konflikte
in Frankreich, Galeotti 2000: 231 ff.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik